Fast 230.000 Euro Gage: Die Hitliste der bestbezahlten Kärntner Lehrer

(c) Vitaly Gariev auf Unsplash
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Eines kann man dem Bildungsministerium und der Kärntner Bildungsdirektion nicht vorwerfen: Geheimniskrämer zu sein. Beide Behörden beantworteten eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) umfassend. Ein Tipp brachte den Autor dieser Zeilen dazu, eine entsprechende Anfrage an die beiden Behörden zu stellen. Die Frage: Wie hoch waren die Top-Ten-Gehälter von Kärntner Lehrer(innen) 2025?

Und die Bestverdiener reichten im letzten Jahr an Politgehälter etwa von Landesräten heran. Der bestverdienende Lehrer in Kärnten kam 2025 auf 228.145 Euro brutto. Zum Vergleich die Jahresgage eines Kärntner Landesrates: 231.308 Euro brutto.

Hitliste: Vier AHS-Lehrer(innen) mit fast 230.000 Euro

Das ist aber kein Einzelfall: Die Nummer zwei unter den Lehrergagen 2025 liegt nur ganz knapp dahinter auf fast 227.000, die Nummer drei auf rund 226.000 und die Nummer vier auf knapp 225.000 Euro brutto. Alle vier Plätze werden von AHS-Lehrern vereinnahmt. Es handelt sich dabei also um Bundesschulen. Bei dem Quartett spielt sich das reine Gehalt bei rund 90.000 Euro brutto ab. Der Rest teilt sich auf in Sonderzahlungen (rund 15.000 Euro pro Person), bezugsähnliche Zahlungen wie sonstige Bezüge, Abfertigungs- oder Abschlagszahlungen (rund 90.000 Euro pro Person) und in Jubiläumszuwendungen in der Höhe von fast 30.000 Euro pro Person.

HTL-Lehrer(in) auf 5. Platz

Auf Platz fünf folgt ein HTL-Lehrer mit knapp über 197.000 Euro brutto. Auch hier gab es Sonderzahlungen von fast 15.000 Euro und bezugsähnliche Beträge von fast 90.000 Euro brutto. Gemeinsam ist den ersten Fünf, dass ihre Überstundenleistungen nicht ausufernd sind: Sie werden mit 1000 bis 5000 Euro taxiert.

Berufsschullehrer(in) mit 176.000 Euro

Nummer sechs ist ein oder eine Berufsschullehrer(in) mit einem Bruttoverdienst von gut 176.000 Euro. Berufsschulen befinden sich wie Volksschulen in Landeshoheit. Diese Person erhielt bezugsähnliche Beträge in Höhe von rund 79.000 Euro bei einem Grundgehalt von rund 70.500 Euro brutto. Die Sonderzahlungen machen hier gut 12.000 Euro, die Überstunden rund 13.500 Euro aus.

Volksschullehrer(in) mit mehr als 174.000 Euro Bruttogage

Nummer sieben im Bunde ist ein oder eine Volksschullehrer(in) mit über 174.000 Euro Jahresgehalt. Davon beträgt das Gehalt rund 59.000 Euro. Die hohe Gage kommt wegen fast 79.000 an bezugsähnlichen Zahlungen und beinahe 27.000 Euro an Jubiläumsgeldern zustande.

Fast 42.000 Euro mit Überstunden

Platz acht, neun und zehn belegen wiederum HTL-Leute. Dabei handelt es sich um einen Direktor und zwei Abteilungsvorstände. Die Bruttogehälter der drei Personen bewegen sich zwischen gut 165.000 und rund 172.000 Euro. Der Direktor kommt auf Zulagen von über 22.000 Euro, die beiden anderen Personen auf fast 12.000 und rund 14.000 Euro. Dazu kommen noch Sonderzahlungen von bis zu 18.000 Euro. Die Grundgehälter belaufen sich auf zwischen gut 71.000 und rund 87.000 Euro. Auffallend bei allen Dreien: Relativ hohe Überstundenzahlen. Zweimal gut 42.000 Euro und einmal rund 38.000 Euro. Wie der Kärntner MONAT in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, können sich unterrichtsbefreite Schulleiter aufgrund der Schulautonomie selbst Vertretungsstunden zuteilen, wenn Lehrer krankheitsbedingt ausfallen. Diese sogenannten Supplierstunden werden dann zusätzlich zum Gehalt bezahlt – obwohl der Schulleiter ohnehin in der Schule ist.

Schulleiter mit mehr als fünf Jahren an Überstunden

Die Überstundenangaben oben umfassen auch Guthaben am Zeitkonto. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für Überstunden von Kärntner LehrerInnen auf 14 Millionen Euro im Jahr 2025. Es gibt eine/n Schulleiter/in, der/die so viele Überstunden angesammelt hat, dass die Person „in Form einer Freistellung für fünf Jahre und zwei Monate“ vor der Alterspension ins Private abgleiten kann, so die befragten Behörden. Die Kosten für seine Freistellung belaufen sich „auf rund 530.000 Euro“, teilt die Bildungsdirektion mit. Etwaige Lohnerhöhungen sind in diesem Betrag noch nicht berücksichtigt.

Nach dem Altrecht fallen für jede Vertretungsstunde 49,20 Euro an, die in der jeweiligen Woche über eine Vertretungsstunde und im jeweiligen Unterrichtsjahr über zehn Vertretungsstunden hinausgeht (die ersten 10 Vertretungsstunden sowie jede erste Vertretungsstunde in der Woche werden somit nicht vergütet). Nach dem Neurecht fallen für jede Vertretungsstunde 49,20 Euro an, die bei einer Vollbeschäftigung über 24 Vertretungsstunden hinausgeht (somit werden die ersten 24 Vertretungsstunden im Schuljahr nicht vergütet; die 49,20 Euro werden daher ab der 25. Vertretungsstunde im jeweiligen Schuljahr ausbezahlt).

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