„Klo-Causa“: Verfahren gegen Jonke eingestellt – aber nicht von der Staatsanwaltschaft

Die TAS GmbH verrechnete 2023 18.000 Euro brutto. 2024 waren es dann fast 36.000. Das Inkasso – 2023 waren es 50 Cent, 2024 dann ein Euro – behielt sie. (Symbolfoto/KI)
Die TAS GmbH verrechnete 2023 18.000 Euro brutto. 2024 waren es dann fast 36.000. Das Inkasso – 2023 waren es 50 Cent, 2024 dann ein Euro – behielt sie. (Symbolfoto/KI)
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„Persönliche Erklärung von Vizebürgermeister Patrick Jonke“. So lautete gestern eine Eilt-Einladung zu einer Pressekonferenz des Klagenfurter Vizebürgermeisters Patrick Jonke (FSP). In Polit- und Medienzirkeln wurde wegen des Wortlauts „Persönliche Erklärung“ gemutmaßt, ob Jonke seinen Rücktritt erklären würde.

Aber das war nicht der Fall. Der 35-Jährige lud in den Gemeinderatssaal, um zu verkünden, dass die Ermittlungen gegen ihn in der sogenannten „Klo-Causa“, einer Fragen aufwerfenden Vergabe von WC-Containern am Klagenfurter Christkindlmarkt, „vollständig eingestellt“ worden seien.

Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt untersuchte seit Ende letzten Jahres, ob Jonke in die Auftragsvergabe der WC-Container an die TAS GmbH involviert gewesen sein könnte. Wer bei der Pressekonferenz zugegen war, hätte den Eindruck gewinnen können, dass die StA das Verfahren gegen Jonke eingestellt hatte. Mitnichten.

Keine Verurteilungswahrscheinlichkeit

„Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nicht eingestellt“, stellt der Leiter der Medienstelle, Markus Kitz, klar. Die Einstellung sei durch das Landesgericht (LG) Klagenfurt erfolgt, was das LG auf Anfrage bestätigt: „Das Verfahren wurde vom Landesgericht Klagenfurt eingestellt, weil aufgrund des Abschlussberichtes der Kriminalpolizei Klagenfurt eine Verurteilungswahrscheinlichkeit nicht möglich erschien“, erklärt der Leiter der Medienstelle am LG Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl.

Jonkes Anwälten ist es somit abermals gelungen, ein Verfahren oder Teile eines Verfahrens per Einstellungsantrag bei Gericht zu beenden. Schon einmal waren vier von fünf Strängen einer Ermittlung gegen Jonke „wegen mangelnder Aussicht auf eine Verurteilung“ vom Landesgericht eingestellt worden, wie die „Kleine Zeitung“ schrieb (in Folge wurde der 5. Strang von der StA eingestellt).

Staatsanwaltschaft hat Beschwerde-Recht

Ob es sich tatsächlich um eine, wie Jonke sagte, „vollständige Einstellung“ handelt, scheint indes noch nicht ganz klar. Denn die StA Klagenfurt hat das Recht, eine Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung einzulegen. Ob eine solche erfolgen wird? „Das ist noch nicht entschieden“, sagt Kitz.

Jonke sprach gestern davon, nun rechtliche Schritte gegen Vizebürgermeister Ronald Rabitsch (SPÖ) zu prüfen, der ihn in der „Klo-Causa“ angezeigt hatte.

Da die Staatsanwaltschaft noch Beschwerde einbringen könnte: Für Jonke gilt die Unschuldsvermutung.

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