Kaputte Schule St. Peter: Stadt Klagenfurt tischte Unwahrheiten auf

Mittelschule 6 im Klagenfurter Stadtteil St. Peter
Mittelschule 6 im Klagenfurter Stadtteil St. Peter
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Die Stadt Klagenfurt hatte den dritten Stock der Mittelschule (MS) 6 in St. Peter vorsorglich gesperrt. Dort war am 19. April 2026 ein Deckenteil heruntergekracht – in einem Abstellraum, wie die Stadt erklärte. Auf der Etage befinden sich EDV- und Musik-Sonderlehrräume. Verletzt wurde niemand. Außerdem war es ein Sonntag.

In der MS St. Peter drücken rund 350 Schüler die Schulbank. Der Deckenbruch zog zahlreiche Schlagzeilen nach sich. Die Kleine Zeitung bezeichnete das Gebäude als „eine der marodesten Schulen der Stadt“.

Aber in dieser Geschichte geht es nicht um einen Deckenbruch. Es geht auch nicht darum, ob der Deckenteil, der runterkrachte, groß oder klein war. Oder das Schulgebäude Mängel aufwies – die gab es. Und es geht auch nicht darum, aus welchem Grund sich das Deckenpaneel löste.

Unwahre Behauptungen

Es geht vielmehr darum, wie die Stadt Klagenfurt sich wehrte, Unterlagen zu ÖNORM-B-1301-Sicherheitsbegehungen der MS St. Peter herauszugeben. Und es geht darum, wie die Stadt die Unwahrheit über genau diese Sicherheitsbegehungen behauptete und an Journalisten verschickte. Und das „im Auftrag“ eines der höchsten Stadtpolitiker.

Die Vorgeschichte: Der Autor dieser Zeilen schickte der Stadt Klagenfurt drei Tage nach dem Deckenbruch, am 22. April 2026, eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Darin stand:

Wann gab es die letzten Begehungen der Schule nach Ö-Norm B 1300? Ich ersuche um Übersendung aller Protokolle der Begehungen der Schule nach Ö-Norm B 1300 bis heute mit allem, was dazu verzeichnet wurde. 

(Anm.: Es handelte sich um ÖNORM-B-1301-Begehungen (nicht 1300)).

Dann geschah über einen Monat lang: nichts. Damit verletzte die Stadt das Informationsfreiheitsgesetz. Sie hätte innerhalb von vier Wochen erklären müssen, dass sie es in dieser Frist nicht schaffe, die IFG-Anfrage zu beantworten. Am 31. Mai erfolgte deshalb eine Urgenz an die Stadt, die dann am 2. Juni von der Abteilung Facility Management, die für die Sicherheitsbegehungen in der Schule verantwortlich ist, beantwortet wurde:

Antwort der Stadt vom 2. Juni dieses Jahres: Keine Herausgabe

Daraufhin erfolgte am gleichen Tag, dem 2. Juni, die zweite Urgenz an die Stadt: Die Absage mit der Begründung, der „beauftragte Sachverständige stimmt einer Freigabe der Protokolle nicht zu“, sei unverhältnismäßig. Denn: Mit so einer Begründung könnte das IFG wohl ausgehebelt werden. Weshalb die Stadt darauf hingewiesen wurde, dass sie sensible Passagen in den verlangten Begehungsprotokollen ja auch schwärzen könnte. Was sie aber nicht tat.

Protokolle wurden nicht ausgehändigt

Stattdessen lud sie den Autor dieser Zeilen und die Kleine Zeitung am 8. Juli per E-Mail zu einem Termin in die Abteilung Facility Management der Stadt Klagenfurt ein. Dort hätte man wohl unter Aufsicht und Auskunft der Abteilung Einsicht in die Unterlagen nehmen dürfen. Denn das Kopieren, Fotografieren oder Mitnehmen der Protokolle wurde weiterhin verboten, wie die Stadt auf Anfrage mitteilte. Der Autor dieser Zeilen lehnte ab.

Doch das E-Mail ist weit brisanter als es den Anschein hat. Es wurde nämlich „im Auftrag von Bildungsreferent Vizebürgermeister Ronald Rabitsch“ (SPÖ) verschickt:

„Im Auftrag“: Das E-Mail der Stadt vom 8. Juli 2026

Und es enthält pikante Passagen:

„Sicherheit der Kinder oberster (sic!) Priorität“

Die Stadt schreibt „im Auftrag“ des SPÖ-Vizebürgermeisters Rabitsch, die „ÖNORM-1301-Überprüfung“ erfolge „jährlich“. Vorgeschrieben wäre nur „eine Überprüfung alle zwei Jahre“. Die „Sicherheit der Kinder hat oberster (sic!) Priorität“. Deshalb „das jährliche Intervall“.

Herausgegeben wurden die Protokolle aber weiterhin nicht. Woraufhin der beigezogene Völkermarkter Rechtsanwalt Gottfried Tazol eine juristische Urgenz an die Stadt schrieb. Erst dann gab die Stadt ein (1) ÖNORM-B-1301-Sicherheitsbegehungsprotokoll aus dem Jahr 2025 heraus. Und erwiderte, dass dem IFG-Ansuchen damit vollständig entsprochen worden wäre – was nicht der Fall war.

Aus dem Prüfbericht 2023: Nächste Prüfung 2024 – nicht durchgeführt

Denn die IFG-Anfrage lautete auf Herausgabe aller Protokolle (siehe oben). Woraufhin die Abteilung Facility Management argumentierte, Einzahl und Mehrzahl verwechselt zu haben. Und schlussendlich das 2023er-Protokoll herausgab. In dem stand: Dass 2024 von der Stadt eine ÖNORM-B-1301-Überprüfung in der MS St. Peter durchgeführt werden solle – dem die Stadt aber nicht nachgekommen ist.

Falsch informiert

Womit klar ist, dass die von der Stadt Klagenfurt im erwähnten E-Mail behaupteten jährlichen Begehungen nach ÖNORM B 1301 nicht stattgefunden haben. Und das Rathaus Journalisten unwahr informierte.

Laut TÜV Austria seien im Rahmen des ÖNORM-B-1301-Standards aber jährliche Intervalle empfohlen. Auch die Wirtschaftskammer hat bereits 2017 in einem Merkblatt für Baumeister festgehalten, dass jährliche Begutachtungen ratsam seien. Bis 2023 hat die Stadt jedoch überhaupt keine ÖNORM-B-1301-Begehungen durchgeführt.

Mit den Vorwürfen konfrontiert sagt Vizebürgermeister Rabitsch: „Die Behauptung, es habe eine Anweisung oder einen Auftrag meinerseits zur Weitergabe von Falschinformationen gegeben, weise ich aufs Schärfste zurück. Mein einziges Anliegen war und ist Transparenz gegenüber den Medien und der Bevölkerung.“

Diese Story erschien am 4. August als erstes in der Tageszeitung DER STANDARD, für die der Autor tätig ist.

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