Die Vorgeschichte ist rasch erklärt: Der Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (FSP) beauftragt einen renommierten Kärntner Rechtsanwalt. Es ist Ende 2022. Der Anwalt soll Scheider bei der Durchsetzung der umstrittenen Dienstverlängerung des ehemaligen Magistratsdirektors Peter Jost rechtlich beistehen. Denn Scheider hatte Josts Verlängerung mit dem sogenannten Notfallparagrafen durchgezogen.
Jetzt kommt ein wichtiger Punkt: Scheider hat den Stadtsenat nicht über die Beauftragung des Anwalts informiert. Es liegt die Vermutung nahe, dass er den anderen Fraktionen sonst eröffnen hätte müssen, dass der Anwalt für die Jost-Verlängerung engagiert wurde. Und dann hätte er sie womöglich nicht durchbekommen. Aber das ist Spekulation.
SPÖ-Aufsichtsbeschwerde
Wie Mediapartizan.at vor genau einem Jahr, am 26. August 2025, berichtete, war die knapp 54.000 Euro brutto teure Beauftragung des Anwalts (dessen Leistungen unbestritten sind) jedoch rechtswidrig. Das erklärte zumindest die Kärntner Gemeindeaufsicht im Juni 2025 auf Basis einer SPÖ-Aufsichtsbeschwerde. Der Grund: Scheiders Auftrag an den Advokaten sei nicht Teil der laufenden Verwaltung und auch von den taxativ aufgelisteten Ausnahmen in § 69 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) nicht umfasst.

Erstes Nein
Doch die Geschichte geht weiter: Zuvor, und zwar genau am 10. September 2024, hatte die Aufsichtsbehörde Scheider dargelegt, wo die Grenzen seiner Befugnisse bei der Beauftragung von Rechtsanwälten liegen. Anlass dafür war eine Anfrage des Bürgermeisters selbst: Scheider wollte von den Aufsehern unter anderem wissen, in welchen Verwaltungs-, Zivil- und Strafverfahren – einschließlich Privatanklagen – er eigenständig einen Anwalt engagieren darf und wann dafür der Beschluss eines Kollegialorgans notwendig sei. Die Antwort fiel schon damals ebenso eindeutig aus wie jene im Juni 2025: Allein beauftragen darf der Bürgermeister nur im Rahmen der laufenden Verwaltung, bei Mahnklagen bis 5.000 Euro und Einsprüchen dagegen, in Verfahren mit der Stadt als beklagter Partei sowie bei Revisionen, sofern der Bürgermeister selbst belangte Behörde ist. Hier sollte Scheider also schon auf Tuchfühlung mit dem Gedanken gewesen sein, dass die 54.000-Euro-Beauftragung des Anwalts rechtswidrig gewesen sein könnte.
Zweites Nein
Dann vergewissert sich Scheider noch einmal: Nur wenige Tage später schickt er erneut eine Anfrage an die Aufsicht. Er will wissen, ob ein Stadtsenatsbeschluss aus der Zeit seiner Vorgängerin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ) ihm nicht doch erlaube, solche Rechtsanwaltsaufträge im Alleingang zu vergeben. Die Antwort der Aufsicht: Abermals „Nein“, wie Stefan Primosch, Chef der Kärntner Gemeindeaufsicht, auf Mediapartizan-Anfrage erklärt. Scheider sei „am 23. September 2024“ mitgeteilt worden, dass das Ergebnis dasselbe sei wie schon 13 Tage zuvor. Die Beauftragung des Anwalts sei „rechtswidrig gewesen“, so Primosch.

Mehrere Tausend Euro Zusatzkosten
Scheider geht nun einen Schritt weiter: Sein damaliger Büroleiter Patrick Jonke wendet sich mit der Sache an eine Grazer Anwaltskanzlei. Auch wenn man über einen kausalen Zusammenhang zwischen den beiden Neins der Gemeindeaufsicht und der Beauftragung der Grazer Kanzlei nur spekulieren kann – einen zeitlichen gibt es jedenfalls. Jonke will im Oktober 2024 von den Grazern genau das wissen, was die Gemeindeaufsicht bereits zwei Mal mit „Nein“ beantwortet hat: Ob die Honorare als laufende Verwaltung durchgehen und gezahlt werden können?
Durch die Beiziehung der Grazer Anwaltskanzlei, die eine konträre Stellungnahme schreibt, entstehen dem Steuerzahler mehrere Tausend Euro an Kosten. Die steirische Kanzlei gelangte zur Rechtsmeinung, dass die Beauftragung des Anwalts rechtlich in Ordnung gewesen sei, da man die Höhe des Honorars in Bezug zum Stadtbudget sehen könnte und deshalb die rund 54.000 Euro nicht so sehr ins Gewicht fielen.
Rechnungen offenbar umgeschrieben
Währenddessen wurden die Rechnungen offenbar mehrfach umgeschrieben. Eine mit dem Vorgang vertraute Person spricht von „vier bis fünf“ Änderungen. Doch auch die Bemühungen der Grazer Kanzlei konnten bislang nicht bewirken, dass die Gemeindeaufsicht ihre Meinung änderte, wie man im Juni 2025 sah, als sie – zum dritten Mal – festhielt, dass der Auftrag Scheiders an den Advokaten rechtswidrig gewesen sei.
Scheider erklärte damals auf Anfrage, dass die Ausführungen der Gemeindeaufsicht „für die Stadt nicht nachvollziehbar“ seien. Zur Untermauerung verwies sein Büro auf einen Verfassungsjuristen, der „vorab bestätigte, dass die Beauftragung der Rechtsberatungen im Rahmen der laufenden Verwaltung erfolgen“ könne. Außerdem liege der Stadt „ein weiteres Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Peter Bußjäger vor, „dass die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes als Angelegenheit der laufenden Verwaltung grundsätzlich zulässig ist“.
Dieses Gutachten hat vermutlich auch der Steuerzahler bezahlt.

… und die Klagenfurter:innen werden ihn mangels Alternativen wieder wählen.
Nur wird er mit merklich weniger Pouvoir ausgestattet sein.