Vorwurf von Amtsmissbrauch: Personalchef der Stadt Klagenfurt im Visier von Korruptionsermittlern

Das Klagenfurter Rathaus © Benkrut | Dreamstime.com
Das Klagenfurter Rathaus © Benkrut | Dreamstime.com

Es würde nicht verwundern, wenn die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt eine eigene “Lindwurm-Unit” ins Leben rufen würde. Seit Jahren versorgt das Klagenfurter Rathaus die Ermittler und Ermittlerinnen verlässlich mit Ungereimtheiten. Einmal sind es mutmaßlich unsaubere Überstunden, ein ander Mal verdächtige Auftragsvergaben. Und dann wieder mögliche Scheinrechnungen von Handwerkern, etwa bei KLAGENFURT WOHNEN. Und die Quelle versiegt nicht: Diesmal steht der Personalchef der Lindwurmstadt im Fokus.

“Vorwurf des Amtsmissbrauchs”

“Ja, das stimmt”, antwortet Christian Pirker, stellvertretender Leiter der Medienstelle der StA Klagenfurt, auf die Frage, ob die Justiz das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) mit Ermittlungen beauftragt habe? Und zwar in Zusammenhang mit dem “Vorwurf des Amtsmissbrauchs” gegen den Chef der Personalabteilung im Magistrat Klagenfurt, wie Pirker weiter sagte. Es gilt die Unschuldsvermutung.

“Teilweise verweigert”

Jost bleibt Thema

Laut Vorwürfen soll die Personalabteilung dem Landesrechnungshof (LRH) und dem Klagenfurter Stadtrechnungshof (StRH) verlangte Auskünfte und die Einsicht in Unterlagen verweigert oder diese zu spät herausgegeben haben. Besondere Würze hat die Sache, weil die Rechnungshofüberprüfungen mitunter auch in Zusammenhang mit Zahlungen an den ehemaligen Magistratsdirektor Peter Jost standen. Auch Informationen zu Leasingkräften wurden vom StRH urgiert. Doch diese Urgenzen stießen teils auf wenig Gegenliebe. Anhand einer 29-seitigen Stellungnahme der hba-Rechtsanwaltskanzlei, die die Fälle untersuchte, könnte man meinen: Die RH-Prüfer waren einer gewissen Widerwilligkeit, womöglich Willkür der Personalbteilung ausgesetzt.

Anwaltskanzlei: Verweigerung im Widerspruch zu Stadtrecht

Um seiner Aufgabe in der Prüfangelegenheit Personalleasing” nachzukommen, beantragte der StRH Auskünfte bei der Personalabteilung. Von dieser “wurde die Herausgabe von Informationen zumindest teilweise verweigert”, schreibt die Rechtsanwaltskanzlei in der Stellungnahme. Die Auskünfte wären allerdings “zu erteilen gewesen”. Das Handeln der Personalabteilung stehe im “Widerspruch zu Paragraf 90” des Klagenfurter Stadtrechts, in welchem dem StRH umfassende Rechte in der Kontrolle und Überprüfung von Stadtangelegenheiten eingeräumt werden. Im Prüfbericht zum “Personalleasing” hatte der StRH etwa herausgefunden, dass ein Teil der Überstunden des (seit Dienstag dieser Woche) ehemaligen Büroleiters von Bürgermeister Christian Scheider (Liste Scheider), Patrick Jonke, kurioserweise für Bieranstich, Public Viewing und Benediktinermarktbesuche (mit dem Bürgermeister) angefallen waren.

“Zu erteilen gewesen”

Jost selbst soll es 2023, als er noch im Amt war, gewesen sein, der dem StRH eine allgemeine Leseberechtigung auf Buchungsjournale von Stadtmitarbeitern verweigert hat: “Eine generelle Freischaltung der Leseberechtigung wird nicht genehmigt. Selbstredend erfolgt jederzeit in Entsprechung des Klagenfurter Stadtrechtes eine Zurverfügungstellung von Daten aus der Gleitzeit zum Zweck der Durchführung einer Überprüfung im Einzelfall”, so die ablehnende Antwort an den StRH, der die Buchungsjournale zur Überprüfung der Arbeitszeiten gebraucht hatte.

StRH wurde Arbeit erschwert

Weil dem StRH auf diese Weise die Arbeit erschwert wurde, stellten die Neos im Jänner 2024 eine dementsprechende Anfrage im Gemeinderat. Scheider antwortete darauf im Wesentlichen gleich wie Jost: Freischaltung nur zur Überprüfung von Einzelfällen.

In der Prüfangelegenheit um Zahlungen an den ehemaligen Magistratsdirektor (Anm.: Jost) in Verbindung mit geltend gemachten Forderungen “wurde die Herausgabe von Informationen verweigert”, stellte die hba weiter fest. Die Abteilung Personal “wäre ab dem Zeitpunkt des Ansuchens” des StRH “verpflichtet gewesen, die relevanten Unterlagen zum Prüfgegenstand innerhalb einer angemessenen Frist bereitzustellen (…)”. Die Personalabteilung hatte argumentiert, ihr lägen die angefragten Unterlagen nicht vor. Dazu die hba: “Es ist davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der angefragten Informationen der Abteilung Personal vorlagen.” Auch hier stehe das Vorgehen im Widerspruch zum Klagenfurter Stadtrecht.

Andreas Skorianz (FPÖ-Klubobmann) forderte im Namen des gesamten Kontrollausschusses schon vor Monaten ein Disziplinarverfahren gegen den Personalchef. Eine entsprechende Aufforderung dazu ging brieflich an Scheider. Skorianz war für eine aktuelle Anfrage nicht zu erreichen. Die Stadt teilt auf Anfrage mit, dass es kein Disziplinarverfahren gegen den Mitarbeiter geben werde. Käme bei den Ermittlungen des BAK allerdings etwas Greifbares heraus, dürfte Scheider ziemlich ratlos dastehen.

Der Personalchef war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*