WC-Container: Klagenfurter Marktamt vergab 36.000-Euro-Auftrag an Firma ohne laufendes Gewerbe

Warten auf Erleichterung (Symbolbild Leonardo ai)
Warten auf Erleichterung (Symbolbild Leonardo ai)
Höre dir diesen Beitrag an:
0:00
0:00

Was bisher bekannt ist: Das Klagenfurter Marktamt vergab 2024 den Toilette-Container-Auftrag für den Weihnachtsmarkt am Neuen Platz an eine Firma namens TAS GmbH. Diese Firma ist als Gastro GmbH gegründet worden, um den Imbiss im Strandbad Loretto am Wörthersee zu betreiben. Der Auftrag für die WC-Container und deren Betreuung war brutto rund 36.000 Euro schwer. Was einer fast 100-prozentigen Preissteigerung verglichen mit 2023 entsprach (18.000 Euro), als die TAS den Sanitär-Container-Auftrag erstmals bekam. Die Marktkoordinatorin, sie ist seit Februar 2024 im Amt, konnte diese Preissteigerung nicht schlüssig erklären. Die Stadt informierte, aus drei eingeholten Angeboten das beste gewählt zu haben.

TAS hätte Auftrag „nicht durchführen dürfen“

Neue Recherchen zeigen nun, dass die TAS GmbH zum Zeitpunkt des Zuschlags (November 2024) nur eine ruhend gestellte Gewerbeberechtigung für das WC-Dienstleistungsgeschäft hatte. Die Ruhendstellung erfolgte mit Stichtag 15. Jänner 2024. Also ganz knapp nach Ende des Weihnachtsmarktes 2023, als sie den Auftrag erstmals bekam. Wahrscheinlich erfolgte die Ruhendstellung um Wirtschaftskammerumlagen zu sparen. Unternehmen mit ruhender Gewerbeberechtigung dürfen Aufträge der entsprechenden Branche jedoch „nicht durchführen“, so die Wirtschaftskammer auf Anfrage. Das bedeutet, dass das Klagenfurter Marktamt den 36.000-Euro-Auftrag für die WC-Container 2024 an eine Firma vergab, die den Auftrag laut Wirtschaftskammer rechtlich nicht hätte ausführen dürfen.

Die Marktkoordinatorin und das Marktamt Klagenfurt hätten die Legitimität der TAS-Gewerbeberechtigung mit nur wenigen Mausklicks herausfinden können: Das Branchenbuch der Wirtschaftskammer ist öffentlich zugänglich (Anm.: Bis 30.10.2025 war die Ruhendmeldung auf WKO.at online. Ab 31.10. scheint die gesamte Gewerbeberechtigung Entsorgungsmanagement der TAS nicht mehr auf WKO.at auf). Und auf der Website der Wirtschaftskammer ist klar deklariert: „Während der Ruhendmeldung darf die gewerbliche Tätigkeit weder beworben, angeboten noch ausgeführt werden.“ Trotzdem wurde der Auftrag an die TAS vergeben.

TAS nur auf Klagenfurt-Aufträge aus?

Nun stellt sich folgende Frage: Hat die TAS das Gewerbe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement nur angemeldet, um an die Klagenfurter WC-Aufträge zu kommen? Dieser Gedanke lässt sich wohl nicht gänzlich vom Tisch wischen. Denn: Abgesehen davon, dass die Firma beim 36.000-Euro-Auftrag des Marktamtes mutmaßlich weder anbieten noch ausführen hätte dürfen – sie hätte ab Stichtag 15. Jänner 2024 auch jeglichen anderen Auftrag im Toiletten-Container-Segment nicht bedienen dürfen. Und zwar bis heute. Womit die Vermutung nahe liegt, dass die TAS im Toiletten-Segment überhaupt nur die zwei Aufträge des Klagenfurter Marktamts hatte. Und dafür hat sie 2024 nicht nur die rund 36.000 Euro Angebotssumme kassiert, sondern auch das gesamte WC-Benutzungsentgelt während der Marktdauer von sechs Wochen. Das sie von 2023 auf 2024 auch um 100 Prozent von 50 Cent auf einen Euro erhöhte.

Während das Marktamt der TAS also das vollständige Inkasso überließ, muss der heurige Anbieter, dem Vernehmen nach die Firma Veki, das Benützungsentgelt an die Stadt Klagenfurt abliefern. Eine Antwort, warum die Marktkoordinatorin der TAS nicht schon 2024 das Inkasso abverlangte, blieb die Stadt Klagenfurt schuldig. Es würde zuerst eine Überprüfung der Causa durch den Stadtrechnungshof durchgeführt. Die Firma Veki hatte heuer um rund 39.600 Euro brutto angeboten.

Klage der unterlegenen Anbieter?

Juristische Beobachter sehen in der Thematik um den mutmaßlich gesetzwidrig durchgeführten 36.000-Euro-Auftrag keine Bagatelle. Denn die beiden Anbieter, die 2024 gegen die TAS unterlegen waren, könnten eine Klage überlegen, da diesen Firmen ein mutmaßlicher Schaden entstanden sein könnte. Eben weil die TAS über keine aktionstüchtige Gewerbeberechtigung verfügte. Die Stadt hält die beiden anderen Anbieter geheim.

Erwähnenswert ist ein weiterer Aspekt: Die TAS GmbH ist im Teilbesitz früherer Geschäftspartner und aktueller persönlicher Freunde von Vizebürgermeister Patrick Jonke (FSP). Die Marktkoordinatorin hatte die 2024-Rechnung der TAS in einem internen System der Stadt Klagenfurt noch vor vollständiger Leistungserbringung freigegeben. Über ihr befindliche Magistratsinstanzen taten das in Folge im Vieraugenprinzip auch. Das wäre nicht weiter von Belang, wäre die Marktkoordinatorin nicht die Lebensgefährtin von Jonke. Die Stadt sah darin jedoch keine Verletzung der Compliance-Richtlinien des Magistrats. Auch eine Überprüfung durch die interne Revision, einer weisungsabhängigen Abteilung der Stadt, sah keinen Grund zur Beanstandung.

Bis zu 3.600 Euro Strafe möglich

Die Stadt Klagenfurt wurde kurzfristig zu einem Kommentar eingeladen, ob es zu einer Strafzahlung der TAS GmbH wegen einer möglichen Verwaltungsübertretung kommen könnte. Denn – das ist das brisante Bonmot in dieser Causa – Strafen werden nicht von der Wirtschaftskammer, sondern von der Gewerbebehörde verhängt. Der gleichen Abteilung in der sich das Klagenfurter Marktamt befindet.

Kommentar der Stadt Klagenfurt: „Im Zuge des Christkindlmarktes wurden mobile Sanitäranlagen bereitgestellt und betreut. Dabei stellte sich nunmehr (durch die Recherche von Mediapartizan.at, Anm.) heraus, dass diese Tätigkeit nicht durch die bestehende Gewerbeberechtigung umfasst ist, sondern es dafür eine gesonderte Gewerbeberechtigung benötigt. Nach Kenntnis dieses Umstandes wird dieser Sachverhalt unverzüglich der Verwaltungsstrafbehörde gemeldet, damit ein entsprechendes Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden kann. Das Strafmaß kann bis zu 3.600 Euro betragen.“

Die TAS GmbH rief auf Anfrage von Mediapartizan.at nicht zurück.

1 Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*