„Nie im Amt und das schon seit Jahren“: Landtagsdirektor Robert Weiß werden 2211 falsche Dienstzeitbuchungen vorgeworfen

Suspendierter Top-Beamter Robert Weiß (c) Dietmar Wajand
Suspendierter Top-Beamter Robert Weiß (c) Dietmar Wajand

Wie Mediapartizan.at heute berichtete, ist der Kärntner Landtagsdirektor Robert Weiß mit einer Beschwerde gegen seine Suspendierung beim Landesverwaltungsgericht (LvwG) Kärnten abgeblitzt. Weiß ging rechtlich gegen seine im Mai von der Landesdisziplinarkommission ausgesprochene Suspendierung vor. Der Richter des LvwG Christoph Kienberger wies die Beschwerde jedoch ab. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht möglich.

Vorwurf: Seit 20 Jahren falsche Dienstzeitbuchungen

Die Personalabteilung in der Kärntner Landesregierung machte bei Weiß insgesamt mutmaßliche 2211 falsche Dienstzeitbuchungen aus. Der Vorwurf lautet, dass Weiß seit 2003 Dienstwege ins Zeitsystem einbuche, die er tatsächlich nicht realisiert habe, sondern dafür Freizeit konsumiert haben soll. Das ist noch nicht bewiesen, bisher befindet sich der Fall im Stadium von schwerwiegenden Vorwürfen. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Belastendes E-Mail

Die Personalabteilung des Landes erstattete am 26. März dieses Jahres Disziplinaranzeige und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das Land recherchierte nach einem anonymen Hinweis, dass Weiß seine Dienstzeiten falsch eingebucht haben soll. Dieser anonyme Hinweis beinhaltete folgenden Vorwurf: Weiß wäre „nie im Amt und das schon seit Jahren“.

Weiß bestätigt in einem E-Mail, dass er bei solchen Buchungen nicht immer einen Dienstweg gehabt habe. Allerdings führt er auch an, dass er rund um die Uhr erreichbar gewesen sei und auch im Urlaub und Krankenstand für das Landtagsamt arbeitete. Das bestätigte zumindest Landtagspräsident Reinhart Rohr (SPÖ) in öffentlichen Aussagen. Doch Weiß nannte ein, wenn auch nicht ausschweifendes, Überstundenpauschale sein eigen. Er befand sich in der Dienstklasse VIII – die höchste, die Neunerstufe, ist dem Landesamtsdirektor und seinem Stellvertreter vorbehalten.

Rohr ohne Diensthoheit über Weiß

Weiß führt in seiner Beschwerde an, dass er und auch Rohr vor Ausspruch der Suspendierung von der Disziplinarkommission hätten gehört werden müssen. Dem erteilt das LvwG jedoch eine Absage, da es sich bis jetzt um ein Suspendierungsverfahren und noch kein Disziplinarverfahren handle. Außerdem habe Rohr keine Diensthoheit über Weiß, diese habe das Land Kärnten, weshalb die Suspendierung rechtens sei.

Gericht sieht Verdachtslage

Im Suspendierungsverfahren, so Arbeitsrecht-Juristen, müsse noch nicht nachgewiesen werden, ob die behaupteten Dienstverfehlungen tatsächlich stattgefunden hätten. Aber das LvwG hegt eine gewisse Verdachtslage gegen Weiß. Dieser hatte gegenüber dem Gericht offenbar argumentiert, dass er als Landtagsdirektor nicht in ein Arbeitszeitkorsett hinein gezwängt werden könne. Das Gericht sah das allerdings etwas anders und urteilte, dass Zeitbuchungen wegen dieser Ansicht dennoch nicht ohne konkrete Dienstwege erfolgen könnten. Weiß habe so in Kauf genommen, dass Dienstzeiten nicht richtig dargestellt würden. Er habe damit das Vertrauen der Allgemeinheit in die Wahrnehmung seines Jobs verletzt. Das Ansehen des Amtes sei damit zumindest gefährdet worden. Auch wenn Weiß während seiner langjährigen Tätigkeit zahlreiche Belobigungen der Landtagspräsidenten und Abgeordneten erhalten habe.

Suspendierung als Maßnahme, um Vertrauen in öffentliche Verwaltung zu erhalten

Das Gericht urteilte, dass die Suspendierung zur Aufrechterhaltung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Verwaltung diene.

Statement von Weiß-Anwalt in Kürze

Der Anwalt von Weiß, Michael Dietrich von der Grazer Kanzlei Klein, Wuntschek & Partner, die auch Ex-Magistrats-Chef Peter Jost gegen die Stadt Klagenfurt vertritt, hatte heute Nachmittag gegenüber Mediapartizan.at erklärt, dass es in Kürze ein Statement zum Urteil geben soll.

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