Gericht bestätigt Suspendierung des Kärntner Landtagsdirektors Robert Weiß

Weiß´ Wirkungsstätte: der Kärntner Landtag (c) Wikipedia/Jaritz
Weiß´ Wirkungsstätte: der Kärntner Landtag (c) Wikipedia/Jaritz

Es war Gesprächsthema Nummer eins am Arnulfplatz und im Klagenfurter Landhaushof: Landtagsdirektor Robert Weiß ist von der Landes-Disziplinarkommission im Mai suspendiert worden. Der Top-Beamte und langjährige Chef des Kärntner Landtagsamts soll schwere Dienstverfehlungen begangen haben. So wird Weiß von der Disziplinarkommission vorgeworfen, er habe Dienstgänge eingetragen, die in der Realität nicht stattgefunden haben sollen. Er soll etwa angegeben haben, an Meetings der Landeswarn- und Alarmzentrale teilgenommen zu haben – in jenem Ausmaß, das er angab, sollen diese Treffen aber nicht nachweisbar gewesen sein. Das will die Personalabteilung des Landes unter Leitung von Günther Wurzer in einer lang angelegten Untersuchung herausgefunden haben.

Weiß’ Klage erfolglos

Weiß ist, wie er selber sagte, nach Verkündung der Suspendierung vor das Landesverwaltungsgericht (LvwG) Kärnten gezogen, um die Abberufung zu bekämpfen. Während einer Suspendierung erhält ein Beamter nur einen Teil seines Gehalts (50 Prozent des Bezugs ohne Leistungszulage). Nun gibt es ein erstes Urteil. Und das ging nicht zum Wohlwollen von Weiß aus: Das LvwG wies die Beschwerde Weiß’ gegen die Suspendierung ab. Das bestätigt das Land Kärnten. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht möglich.

Weiß soll, wie der ORF Kärnten schrieb, „seit dem Jahr 2003 durchschnittlich 2,2 Dienstwege pro Woche ungerechtfertigt eingebucht und dadurch das Ansehen des Amtes“ geschädigt haben.

Suspendierter Top-Beamter Robert Weiß (c) Dietmar Wajand
Suspendierter Top-Beamter Robert Weiß, (c) Dietmar Wajand

Weitere Zeugenvernehmung

Auch die Klagenfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Weiß. Grund: Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug. Es gilt die Unschuldsvermutung. Behördensprecherin Tina Frimmel-Hesse erklärt, dass es aktuell eine weitere Ermittlungsanordnung an das Stadtpolizeikommendo gebe. Dabei gehe es “um Zeitenbuchungen”. Es sollen drei weitere Zeugen einvernommen werden.

Kärntner MONAT-Recherchen brachten Fall an Öffentlichkeit

In der Öffentlichkeit aufgepoppt ist die brisante Angelegenheit durch wochenlange Recherchen des Kärntner MONAT im März dieses Jahres. Diese führten in der Folge zu einer eilig einberufenen Sonderpräsidialsitzung des Kärntner Landtags unter Vorsitz von Landtagspräsident Reinhart Rohr (SPÖ). Aufgrund der Ergebnisse, die die Personalabteilung erhoben hatte, wurde Weiß im Mai suspendiert.

Weiß will “alle Rechtsmittel ausschöpfen”

Weiß hatte gegen seine Suspendierung vor dem LvwG geklagt, weil er “von der Disziplinarkommission nicht einmal angehört wurde”. In dem nunmehrigen LvwG-Verfahren ging es aber nicht um die ihm vorgeworfenen mutmaßlichen Dienstverfehlungen, sondern nur um die Rechtmäßigkeit der Suspendierung als solches. Weiß wolle, wie er am 5. Juli gegenüber Mediapartizan.at sagte, “alle Rechtsmittel ausschöpfen”. Er war für ein aktuelles Gespräch nicht zu erreichen. Weiß´Anwalt Michael Dietrich, von der bekannten Grazer Sozietät Klein, Wuntschek & Partner (die auch Ex-Magistratsdirektor Peter Jost vertritt), hat das Urteil heute Vormittag noch nicht zugestellt bekommen. Er werde Stellung dazu nehmen, sobald er im Besitz des Schriftstücks ist.

2 Kommentare

  1. Wie kann es sein, dass der Pediapartizan das Urteil bereits kennen sollte wenn weder der Angeklagte noch der Anwalt bescheid wissen? Das klingt nach Verhöhnung als gute Berichterstattung….

    • Die Frage müssen Sie an jemand anders richten. Sie können einen Journalisten ja wohl nicht dafür kritisieren, dass er seinen Job richtig macht. Und nicht sollte: Die Story stimmt.

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