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Passiert man die Ortseinfahrt von Keutschach, findet man eine beschauliche Gemeinde vor. Ein kleines Schloss, in dem sich das Gemeindeamt befindet, eine Feuerwehr und ein Schlossstadl. Doch der erste Eindruck trügt: Hinter der Fassade des Ortes brodelt es. Und das kam vorige Woche im Schlossstadl zum Vorschein, wo sich auf Einladung von Gemeindepolitikern zweier Parteien gut 100 Keutschacher trafen. Dabei ging es unter anderem auch um das Gemeindebudget 2025. Das es, wenn man es subtil betrachtet, in der vorliegenden Form gar nicht gibt.
Was war geschehen: Bürgermeister Gerhad Oleschko (Team Kärnten) hatte bereits für das Budget 2024 keine Zustimmung des Gemeinderates erhalten, weshalb in der Kommune im Vorjahr die sogenannte 12tel-Regelung galt. Und auch für die präsentierte Variante des Budgets 2025 bekam Oleschko kein grünes Licht, als er es am 18. Dezember dem Gemeinderat vorstellte. Die Folge war ein Abänderungsantrag, gestellt von neun Gemeinderatsmitgliedern und einem Ersatzgemeinderat. In Summe also 10 – die Mehrheit im Keutschacher Plenum.
Im Abänderungsantrag wurden Oleschko verschiedene Posten gestrichen oder verändert. Hauptsächlich ging es um die heiß diskutierte Vergnügungssteuer für den Turm am Pyramidenkogel, die die Mehrheit des Gemeinderates nicht im Budget haben wollte. Oleschko begründete die Vergnügungsabgabe als Gemeindeeinnahme, die den steuerbaren Gewinn der kommunalen Pyramidenkogel GmbH verringere.
Rechtswidrige Veröffentlichung
Am 13. Jänner 2025 ließ Oleschko jedoch seinen ursprünglichen Budgetvoranschlag auf der Gemeinde-Homepage veröffentlichen. Der im Gemeinderat von der Mehrheit beschlossene Abänderungsantrag fand also keine Berücksichtigung. Und genau diese Veröffentlichung ist laut Kärntner Gemeindeaufsicht rechtswidrig erfolgt. Weshalb das Land Kärnten, so viel steht nun fest, die kundgemachte Verordnung des Budgets nun aufheben will. Seit heute gibt es einen Begutachtungsentwurf zur Aufhebung. Drei Wochen lang kann man dagegen Einspruch erheben.
Reparaturbudget
Die Gemeindeaufsicht forderte Oleschko im Februar auf, das Budget vom Gemeinderat neu beschließen zu lassen. Also quasi ein Reparaturbudget auf die Beine zu stellen. Womit das rechtswidrig veröffentlichte vorige Budget erledigt gewesen wäre. Dem kam Oleschko laut Gemeindeaufsicht aber nicht nach. Auch einer nächsten Aufforderung zur Abhaltung einer Gemeinderatssitzung und Neufassung des Budgets sei er nicht nachgekommen.
Die Gemeindeaufsicht bemängelt weiter, dass auch auf eine Aufforderung zur Stellungnahme von Ende März 2025 von der Gemeinde keine Reaktion gezeigt worden sei. Weshalb man nun nach Paragraf 99 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordung (K-AGO) die rechtswidrig erfolgte Kundmachung des Budgets aufzuheben habe: “Die Landesregierung hat gesetzwidrige Verordnungen nach Anhören des Organes, das sie erlassen hat, durch Verordnung aufzuheben und die Gründe hiefür dem Bürgermeister gleichzeitig mitzuteilen”, so der entsprechende Passus in der K-AGO.
Anwalt Leyroutz: “Abänderungsantrag war rechtswidrig”
Der Keutschacher Bürgermeister war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. Mediapartizan erreichte aber den Anwalt Christian Leyroutz, der die Gemeinde und Olescheko in dieser Rechtssache vor der Gemeindeaufsicht vertritt. Leyroutz sagt, dass der Abänderungsantrag zum Budget “rechtswidrig war”. Diese Sicht wird auch von der Gemeindeaufsicht selbst in einer Stellungnahme vom 7. April 2025 vertreten. Der Abänderungsantrag habe “in mereren Punkten” gegen die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung und die K-AGO verstoßen, schreibt die Aufsicht. Der Abänderungsantrag sei “somit nicht rechtskonform”. In der Stellungnahme wird detailliert aufgelistet, in welchen Punkten der Abänderungsantrag rechtlich nicht umsetzbar sei.
Leyroutz sagt weiter, dass der Bürgermeister das abgeänderte Budget nicht hätte veröffentlichen dürfen, weil der “Abänderungsantrag eben rechtswidrig ist. Und hätte Oleschko ,sein’ Budget nicht veröffentlicht, hätte die Gemeinde ab 1. Jänner 2025 gar kein Budget gehabt und wäre zahlungsunfähig geworden. Sie hätte keinen Einzigen Cent ausgeben dürfen, auch nicht für Mitarbeiterlöhne. Das musste Oleschko abwenden”.
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