Anwaltshonorare aus Causa Jost: Justiz ermittelt gegen Klagenfurter Bürgermeister Scheider

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Vor fast genau einem Jahr berichtete Mediapartizan.at über ein Anwaltshonorar in der Höhe von über 53.000 Euro. Und stellte die Frage, ob dieses Honorar, das die Stadt Klagenfurt einem Kärntner Anwalt bezahlt hat, am Stadtsenat „vorbei geschleust“ wurde? Beauftragt wurde der Anwalt von Bürgermeister Christian Scheider (FSP). Und zwar im Rahmen der Dienstvertragsverlängerung des ehemaligen Magistratsdirektors Peter Jost. Scheider hatte für die Beauftragung des Anwalts keinen Beschluss im Klagenfurter Stadtsenat eingeholt.

Die Folge ist bekannt: Die Kärntner Gemeindeaufsicht erklärte die Verlängerung Josts für nichtig, da Scheider diese Verlängerung mit dem Notfallparagrafen 73 des Klagenfurter Stadtrechts im Alleingang durchgezogen hatte. Scheider legte kein Rechtsmittel ein, Jost ging mit 31. Dezember 2023 in Pension.

Scheider beauftragte Anwalt in „Causa Jost“

Die Vorgeschichte: Der Anwalt, dessen Leistungen unbestritten sind, arbeitete zuvor noch daran, Josts Dienstverlängerung durchzubringen. Und er landete zwei Treffer vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG). Ein Mal ist der Gemeindeaufsicht ein Formfehler passiert, ein zweites Mal ist der von ihr ausgestellte Bescheid eine zu geringe Sanktion für Scheiders angenommenes Rechtsvergehen gewesen (der Verlängerung mit dem Notfallparagrafen).

Für die Leistungen des Anwalts sind wie erwähnt mehr als 53.000 Euro an Kosten angefallen. Und wegen dieser Rechnungen ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen Scheider. Er ist Beschuldigter im Verfahren. Und dazu kam es so:

Bürgermeister könnte Brisanz der Anwaltsrechnungen bewusst gewesen sein

Die Rechnungen des Anwalts trudeln während des Jahres 2023 und Anfang 2024 im Rathaus ein. In Folge muss der Advokat aber monatelang auf sein Geld warten. Was die Frage aufwirft, ob Scheider und seinem Büro die Brisanz der Rechnungen schon bewusst war? Scheider stellt nämlich eine Anfrage an die Gemeindeaufsicht, in der er wissen will, wann eine Beauftragung von Anwälten für „Verwaltungs-, Zivil- und Straf- mitsamt Privatanklageverfahren (aktiv oder passiv) durch den Bürgermeister alleine möglich“ sei und wann „es des Beschlusses eines Kollegialorganes“ bedürfe?

Gemeindeaufsicht antwortet am 10. September 2024

Am 10. September 2024, dieses Datum ist wichtig, bekommt Scheider die Antwort der Gemeindeaufsicht: Er darf „im Rahmen der laufenden Verwaltung; bei Einbringung von und Einspruch gegen Mahnklagen bis 5000 Euro; in Verfahren, in denen die Stadt beklagte Partei ist; und bei Revisionen – sofern der Bürgermeister belangte Behörde ist“ einen Anwalt beauftragen.

Die Brisanz: Die Anwaltsrechnungen fallen unter keinen dieser Punkte. Mehr noch: Die Aufsicht teilte Scheider schon am 10. September 2024 mit, dass „die Beauftragung von Rechtsanwälten und Rechtsgutachten durch den Bürgermeister, die nicht auf einer Ausnahmebestimmung des [Paragrafen] 69 Abs. 2 [Klagenfurter Stadtrecht] basiert, rechtswidrig ist“.

Dabei hätte Scheider nur in sein eigenes Stadtrecht schauen müssen: Seit 1. Jänner 2023, also während seiner Amtszeit, ist im Klagenfurter Stadtrecht genau geregelt, wann er Anwälte beauftragen darf. Der Vollständigkeit halber ist zu sagen, dass Scheiders Anfrage an die Aufsicht auch damit zu tun hatte, dass ihm der Gemeinderat im Februar 2023 auferlegte, schon bei Rechtskosten von 500 Euro, die im Zusammenhang mit der Jost-Verlängerung stehen, den Stadtsenat fragen zu müssen. Diese Regelung hob die Gemeindeaufsicht als rechtswidrig auf.

Ende September 2024 beauftragt Jonke Grazer Kanzlei

Scheider sollte mutmaßlich also schon seit ungefähr 10. September 2024 gewusst haben, wann er Anwälte beauftragen darf. Und vor allem wann nicht. Und trotzdem schickt Scheiders damaliger Büroleiter Patrick Jonke Ende September 2024, also rund zwei Wochen später, ein E-Mail an eine Grazer Anwaltskanzlei. Und Jonke will genau zu diesem Thema informiert werden: Ob Scheider den Kärntner Anwalt beauftragen durfte oder nicht? Das kostet den Steuerzahler mehrere Tausend Euro. Auch wenn man über einen kausalen Zusammenhang nur spekulieren kann, ein zeitlicher ist offensichtlich.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts der Untreue gegen Scheider. Und zwar deshalb, weil er – obwohl ihm die Gemeindeaufsicht bescheinigt hatte, in welchen Fällen er Anwälte beauftragen darf – trotzdem Tausende Euro für die Expertise der steirischen Kanzlei ausgab. Staatsanwalt und Mediensprecher Markus Kitz bestätigt die Ermittlungen. Scheider sei bereits einvernommen worden. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Der Auftrag Jonkes an die Grazer Kanzlei wurde im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung erteilt. Die Steirer gaben Scheider übrigens grünes Licht für Beauftragung und Begleichung der Anwaltshonorare, doch die Gemeindeaufsicht machte rund ein Jahr später am 17. Juni 2025 klar: Die Beauftragung des Anwalts sei rechtswidrig gewesen. Die Stellungnahme des Landes war aufgrund einer Aufsichtsbeschwerde der SPÖ zustande gekommen.

Scheider: Keine Stellungnahme

Scheider wollte aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgeben. Im Vorjahr erklärte das Bürgermeisterbüro: Die Rechtsmeinung der Gemeindeaufsicht sei „für die Stadt nicht nachvollziehbar“. Ein renommierter Verfassungsjurist „bestätigte vorab, dass die Beauftragung der Rechtsberatungen im Rahmen der laufenden Verwaltung erfolgen“ könne. Zwischenzeitlich liege „der Stadt ein weiteres Rechtsgutachten“ des „renommierten Verfassungsjuristen“ Peter Bußjäger vor, „dass, die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes als Angelegenheit der laufenden Verwaltung grundsätzlich zulässig ist’“.

Die Kärntner Gemeindeaufsicht ist in solchen Fällen verpflichtet, zu überprüfen, ob strafrechtliche Relevanz vorliegt. Wenn das der Fall ist, müsste sie selbst Anzeige erstatten. Der Leiter der Gemeindeabteilung, Stefan Primosch, ersucht auf Anfrage aber um Verständnis, nicht zu beauskunften, was bei der Prüfung herausgekommen ist.

4 Kommentare

  1. Herrn Franz Miklautz ein herzliches Dankeschön für seine unermüdliche und demokratiepolitisch so wertvolle Recherchearbeit in den Niederungen der Klagenfurter Kommunalpolitik.
    Gegen „Zudecken und Verschleiern“ hilft nur „Aufdecken“!
    Aber auch für die Steuerzahler wäre es eine Sternstunde, wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu führen würden, dass es zu einer Anklage kommt. Warum? Ständig werden offensichtlich wider dem Gesetz und trotz besseren Wissens Rechtsaufträge erteilt und wir Steuerzahler werden dafür auch noch zur Kassa gebeten, dass der Bürgermeister auf unsere Kosten unrechtmäßig Steuergeld ausgibt. Es gibt wahrlich wichtigere Projekte/Initiativen/Vereine etc., die sich über jede noch so kleine öffentliche Unterstützung der Stadt Klagenfurt freuen würden.

    • Da kann ich Ihnen nur 100 % Recht geben, es ist eine erbärmlich-peinliche Show die Scheider, Jonke & Co hier präsentieren. Hundertausende und Millionen Euro werden für Überstunden (Jonke, Jost, Strutz usw.), einen aufgeblähten Verwaltungsapparat als geschützte Werkstatt und schweren Managementfehlern (fehlende bzw. schlechte interne Kontrollsysteme, die Betrugsaffären wie den Stadtkassenbetrug oder den Klagenfurt Wohnen Betrug erst ermöglichen) verjubelt, gleichzeitig werden Kinderbetreuungsleistungen ob der völligen Pleite der Stadt abgeschafft oder gekürzt. Siehe den heutigen Artikel in der Kleinen Zeitung, wo darüber berichtet wird, dass die seit 1983 bestehende Kinderbetreuung in der „Kinderstadt“ mit weniger Unterstützung auskommen muß und deshalb das Betreuungsangebot für Kinder weiter einschränken muß. Eine Schande wie diese Stadt geführt und vom Bürgermeister und seinen Parteigängern an die Wand gefahren wurde. Wer diese Partei/diesen Bürgermeister bei der nächsten Wahl wieder wählt, dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen. Da kann man auch einen Hund auf die Wurscht aufpassen lassen… es ist alles besser, als die derzeitige Stadtführung.Es hat sich nämlich nichts, gar nix geändert, im Gegenteil – kann man sich ab Minute 40 hier anschauen: „Das Märchen vom schönen Klagenfurt“ auf Puls4 https://www.puls24.at/video/bist-du-deppert/bist-du-deppert-vom-15012019/v-br37nqd2t39d

      • Habe nach dem Hinweis in einem Kommentar hier das Video auf Puls4 zu Klagenfurt (Märchen vom schönen Klagenfurt) angeschaut – da bleibt einem die Spucke weg: die Rechnungshofberichte aus dem Jahr 2012/13 kritisieren bereits die Geldvernichtung und Personalkosten, ab 2013 wollte man 40 Dienstposten pro Jahr einsparen. Ergebnis 2019 war es waren 19 Dienstposten MEHR!!! Außerdem gibt es offenbar für alle Magistratler automatisch 30 Tage Urlaub, nicht wie für uns Normalsterbliche 25 Tage… Also nicht erst nach 25 Jahren Dienstzeit, sondern sofort bei Eintritt – kann das jemand nachprüfen, ob das so ist? Von dem Fonds über den auch berichtet wird, den man im Jahr 2006 mit 64 Mio. Euro dotiert hat und angelegt hat, rede ich gar nicht – da war offenbar wegen Veranlagungsfehlern 2016 nur mehr 34 Mio. übrig???? Kann das auch jemand überprüfen/bestätigen – es bleibt einem die Luft weg bei diesen Mißständen im Magistrat…

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