Der „General“-Anwalt

Verkauf der Benediktinerschule, Übernahme der Rohrergründe, Suche nach einem Innovationspartner für das Hallenbad: Der Rechtsanwalt Martin Wiedenbauer ist vielbeschäftigter Jurist im Auftrag der Stadt Klagenfurt. Jetzt aufgetauchte Dokumente zeigen, dass er auch für den Stadtwerke-Vorstand vorgesehen war – und zwar viel konkreter als bisher bekannt. Mit „exklusivem“ Vertragsentwurf.

Im Oktober 2015 wird Christian Peham unsanft aus seinem Vorstandssessel bei den Stadtwerken Klagenfurt (STW) gerissen. Der Manager war bei Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ) in Ungnade gefallen, weil er die Rutsche im Hallenbad sperren lassen und die Fernwärmepreise erhöhen wollte. Peham klagt gegen den Rausschmiss. Das Gericht gibt ihm Recht. Folge: Der Vergleich kostet die STW 718.151 Euro. Nebstbei ist Peham rehabilitiert.

Durch die Abberufung Pehams avanciert Romed Karré, damals Vorstandsvorsitzender, zum Alleinvorstand. In einem Aufsichtsratsprotokoll vom Frühjahr 2016 deutet der damalige Vorsitzende Walter Groier etwas kryptisch „Führungsprobleme“ an. Dabei dürfte es sich hauptsächlich um Karrés Weigerung gehandelt haben, den Hallenbad-Abgang von 1,2 Millionen Euro zu schlucken. Den Abgang nicht als Forderung gegenüber der Stadt in die Bilanz einzustellen, sei eine verbotene Einlagenrückgewähr, kritisiert Karré. Und wehrt sich. Es ist Feuer am Dach. Im erwähnten Protokoll wird Groier in Folge so zitiert: „Das Thema Hallenbad (…) und die Nichtanerkennung von Karré in Bezug auf die Einlagenrückgewähr ist sicherlich eines der Themen die ihn (Groier, Anm.) veranlasst haben, einen interimsmäßigen Vorstand zu installieren.“: Und hier kommt der Rechtsanwalt Martin Wiedenbauer ins Spiel.

Exklusive“ Goodies

Wiedenbauer ist zu diesem Zeitpunkt bereits seit mehr als zehn Jahren für die STW tätig. Als Rechtsanwalt. Laut Einkaufsstatistik der STW werden er bzw. seine Kanzlei vom Energieversorger gut gebucht. Die Kanzlei hat eine eigene Lieferanten-Nummer.

Nun ist die Idee, Wiedenbauer neben Karré zum Vorstand zu machen. Einen Vertragsentwurf gibt es bereits. Und der enthält ein paar „exklusive Goodies“. Die geplante Bestellung Wiedenbauers wird darin als „interimistisch“ und mit „30.6.2016“ begrenzt angegeben. Das Vier-Seiten-Papier mit der Überschrift „Managementbereitstellungs-Vertrag“ sieht aber nicht etwa Wiedenbauer selbst als Vertragspartner der STW vor, sondern vielmehr dessen Kanzlei WMWP. Man will sich Wiedenbauer quasi bei seiner Kanzlei ausleihen.

10.000 Euro pro Monat

Der Vertragsentwurf beinhaltet auch die monatlich zu zahlende Apanage an die WMWP: „EUR 10.000,– zuzüglich USt.“ sollen die STW überweisen. Der Kanzlei wird in dem – am Ende nicht unterfertigten – Entwurf zudem zugestanden, im Falle der Bestellung Wiedenbauers weiterhin beratend für die STW tätig sein und von Wiedenbauer selbst beauftragt werden zu dürfen: „Beratungsleistungen und sonstige Leistungen von WMWP für die Gesellschaft (STW, Anm.), zu deren Auftragserteilung MW berechtigt ist, werden gesondert vereinbart und sind nicht von dieser Vereinbarung erfasst.“ Das Kürzel „MW“ steht für Martin Wiedenbauer.

Eine Verantwortung für Schäden, die aus Handlungen Wiedenbauers als STW-Vorstand hätten erwachsen können, will die Kanzlei allerdings nicht übernehmen: „WMWP übernimmt (…) keinerlei Haftung für Schäden, die der Gesellschaft, einem Aktionär, einem Organmandat oder einem Dritten durch die Tätigkeit von MW als Vorstandsmitglied der Gesellschaft entstehen.“ Dafür hätte Wiedenbauer vermutlich selber gerade stehen müssen. Ob der Jurist zu diesem Zeitpunkt über Erfahrung in der Führung von Energieversorgungskonzernen verfügte, ist fraglich. Seinem Lebenslauf ist einschlägiges Know how jedenfalls nicht zu entnehmen.

Teilzeit-Vorstand?

Offenbar ist der Verfasser des Entwurfs davon ausgegangen, dass bei der Arbeit als STW-Vorstand noch genug Zeit übrig bliebe, damit „MW weiterhin als Rechtsanwalt für WMWP tätig sein“ kann. Dies selbstredend nur „unter Berücksichtigung (…), dass MW der Gesellschaft in dem im Hinblick auf die übernommenen Tätigkeiten erforderlichen Ausmaß zur Verfügung steht. Der Umfang der Tätigkeiten von MW richtet sich nach dem konkreten Bedarf der Gesellschaft. MW ist hinsichtlich der Zeiteinteilung und des Orts der Tätigkeit berechtigt, darüber frei zu entscheiden.“

Doch am Ende kommt es nicht zum Abschluss. Denn der Wind dreht sich. Aufsichtsratsvorsitzender Groier bläst die Bestellung ab. Offenbar war kein politischer Konsens zu erreichen: „Gegen die Person Wiedenbauer haben sich (…) Widerstände gebildet“, erklärt Groier. Es sei die Frage, „ob die Besetzung mit Wiedenbauer den Aufwand wirklich lohnt, oder mehr Schaden verursacht, als es für das Unternehmen gut wäre“.

Groier schließt damit, dass man „ordentliche Wogen in den Medien und im Unternehmen“ zu befürchten gehabt hätte.

Eine schriftliche Anfrage um Stellungnahme blieb von Martin Wiedenbauer unbeantwortet.

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Lesen Sie weiter: „Codename MW“: Wie Wiedenbauer politisch zu „heiß“ wurde

3 Kommentare

  1. Hochachtung für Ihre Arbeit /Ihre Recherchen—-Man frägt sich, wieviel Bürgergeld geht bei solchen schlüpfrigen, schlampigen und k*** Machenschaften unserer gewählten Verwalter und Politiker verloren—-??—–und was könnte man damit alles auf die Beine gestellt werden können—-???—-Bitte, Herr Miklautz, machen Sie weiter. Mit Gruß Winkler Wilfried–Tischlermeister i. R.

    • Vielen Dank!
      Ich hab das k-Wort ein bisschen abändern müssen. Aus Schutz für Sie, aber auch für Mediapartizan.at, da ich nichts stehen lassen darf, was nicht beweisbar ist.

      Liebe Grüße und alles Gute!
      Franz Miklautz

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