„Undichte Stellen“ bei Stadtwerken Klagenfurt

Hohe Prozesskosten, Pensionsausgaben, für die man alle zehn Jahre ein neues Hallenbad bekäme, und: Ex-Vorstände, die im Stromjob nicht die allermeiste Erfahrung hatten. Die bisher unbekannten Fakten aus dem RH-Bericht.

Der kürzlich für die Prüfjahre 2014 bis 2017 veröffentlichte Bericht des Rechnungshofs (RH) über die Stadtwerke Klagenfurt (STW) hat ein Problem: Er ist 90 Seiten lang. Nicht jeder liest alles. Wer aber über die Zusammenfassung hinaus liest, erfährt unbekannte Fakten. Zum Beispiel,

dass die Stadtwerke (STW) „Kreditnehmer“ ihrer Kunden sind: Die sogenannten „Kundenüberzahlungen“ belaufen sich auf 4,44 Mio. Euro. Das sind Gebührenvorschreibungen. Kommt ein warmer Winter, muss die Differenz zwischen Akkontierung und Ablesewerten ausgeglichen werden.

dass die STW mit „undichten Stellen“ zu kämpfen haben: Laut RH-Bericht versickerten 1,54 Mio. Kubikmeter Wasser im Jahr 2017 irgendwo im Leitungsnetz. Wie hoch der Schaden ist, wollten die STW trotz schriftlicher Zusage, die Frage zu beantworten, dann doch nicht sagen.

dass die Auswahl des Jahresabschlussprüfers durch den Aufsichtsrat neben preislichen sehr wohl auch nach „qualitativen Kriterien“ erfolgte. Der „Kleinen Zeitung“ sagte die vom RH kritisierte Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ) jedoch: „Das war nur eine Reihung nach Preis.“ Auch die Aussage der Bürgermeisterin in der jüngsten Gemeinderatssitzung, wonach der Aufsichtsrat bezüglich Auswahl des Abschlussprüfers „keine Empfehlung“ abgegeben habe, stimmt nicht mit dem Protokoll der Hauptversammlung überein: In der hatte Mathiaschitz ausgerechnet den Letztgereihten zum Abschlussprüfer gekürt. Lesen Sie dazu: „Lieber zum ,Schmidl‘ als zum Schmied“

dass trotz jahrelang nicht erhöhter Wassertarife „die Gesamtwasserpreise für einen Standardhaushalt in der Stadt Klagenfurt die zweithöchsten“ unter sieben Landeshauptstädten und Wien waren. (Nachträgliche Anmerkung, 23.4., 17:38 Uhr: „Inklusive einer Benützungsabgabe der Stadt Klagenfurt in der Höhe von 6 % auf Wasserverbrauch, Wasserbereitstellung sowie Messleistung für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes gemäß dem Kärntner Gemeindegrund-Benützungsabgabegesetz; nach Herausrechnung dieser Benützungsabgabe aus dem Klagenfurter Abgabepreis lag der Klagenfurter Wasserpreis für einen Standardhaushalt an dritter Stelle des Vergleichs.“)

dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende Romed Karré (2005 – 2016) im Vorjahr zwar den Prozess gegen die STW verloren hat, die STW aber beliebtes Betätigungsfeld für Gutachter und Anwälte sind: Der Gerichtsstreit mit Karré hat den STW laut RH-Bericht bis September 2018 253.994 Euro an externen Rechts- und Gutachterkosten beschert. Peinlich: „Die Kosten zu zwei gutachterlichen Stellungnahmen (…) konnten die Stadtwerke nicht benennen, weil sie die Buchhaltungsunterlagen dafür nicht mehr fanden“.

dass Karré den STW allerdings auch Prozesskosten von 52.480 Euro zu ersetzen hatte.

dass die Rechtsberatungskosten im Verfahren gegen Christian Peham für die STW 43.151 Euro ausmachten.

dass sowohl Hauptversammlung als auch Aufsichtsrat der STW vor der Abberufung Pehams „keine Abschätzung der damit verbundenen Risiken (Kosten, Reputation, Vorbildwirkung etc.)“ vorgenommen haben.

dass Rechtsberatungen und Gutachten im Zuge des Eklats um die 130.000-Euro-Gage für den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Christian Leyroutz (FPÖ) beim Rückkauf der EKG den STW 58.600 Euro kosteten.

dass der RH empfahl, den Vorstand bei gleichbleibendem Geschäftsaufkommen mit „maximal zwei Vorstandsmitgliedern zu besetzen“. Indirekt wird damit die Satzungsänderung kritisiert, mit der 2016 die Möglichkeit für drei Vorstände per Satzung geschaffen worden war. Karré warf damals das Handtuch, weil ihm durch die Änderung auch das Dirimierungsrecht (Ausschlag bei Stimmengleichheit) abgenommen wurde. Das, argumentierte Karré, greife massiv in seinen Vorstandsvertrag ein. Selbst Aufsichtsrats-Chef Walter Groier sagte in einer Aufsichtsratssitzung 2016, „dass das Unternehmen langfristig mit zwei Vorständen das Auslangen finden wird“.

dass man mit den Pensionsaufwendungen der STW alle zehn Jahre ein neues Hallenbad finanzieren könnte. „Die jährlichen Pensionsausgaben des Konzerns machten 3,97 Mio. EUR aus“, so der RH. Die Personalstruktur der STW weist eine Besonderheit auf: Ein erklecklicher Teil der heutigen Mitarbeiterschaft wurde von der Stadt in den Konzern übernommen. Dieser Teil der Belegschaft hatte „aufgrund des Kärntner Stadtbeamtengesetzes 1993 Anspruch auf eine Betriebspension in Höhe von 80 % des ruhegenussfähigen Monatsbezugs“.

dass die im Vorjahr abgelösten Vorstände Sabrina Schütz-Oberländer und Clemens Aigner zwar über „Vorerfahrungen im Finanzbereich verfügten“, jedoch keine „maßgeblichen beruflichen Erfahrungen im technischen Bereich oder bei Energieversorgern“ hatten – obwohl 70 Prozent des Konzernumsatzes aus dem Energiebereich kamen.

dass die STW „Nettozahler“ an die Stadt Klagenfurt sind: Die Stadt zahlte von 2014 bis 2017 fast 30 Mio. Euro (für Verkehrsdienstleistungen, Wasserbezug etc.) an die STW, kassierte aber im gleichen Zeitraum 32 Mio. vom Unternehmen.

dass die Vorstandsgehälter von Karré und Peham doppelt so hoch waren wie jene von Schütz-Oberländer und Aigner. Karré bleibt allerdings zugute zu halten, dass ihm das Husarenstück gelungen ist, die EKG im Jahr 2005 um 130 Millionen Euro an den Verbund zu verkaufen und sie sieben Jahre später um 70 Millionen zurückzukaufen. Schnitt: 60 Millionen Euro. Er gilt bis heute als Sanierer der STW.

Eine Anfrage um Stellungnahme bei STW-Vorstand Erwin Smole blieb trotz schriftlicher Beantwortungszusage letztlich ergebnislos.

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Foto(s): Bild von adege auf Pixabay

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