Unregelmäßigkeiten in Keutschach: Gemeindeaufsicht schaltet Staatsanwaltschaft ein

Könnte unter Druck kommen: Keutschachs Bürgermeister Gerhard Oleschko
Könnte unter Druck kommen: Keutschachs Bürgermeister Gerhard Oleschko
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Es dürften Berichte im „Kärntner MONAT“ oder hier auf Mediapartizan.at gewesen sein, die die Sache ins Rollen brachten. Trotz der sogenannten Zwölftelregelung, in der Gemeinden nur das ausgeben dürfen, was sie im gleichen Zeitraum des Vorjahres ausgegeben haben, saß das Geld im Keutschacher Gemeindeamt locker. Bürgermeister Gerhard Oleschko (Team Kärnten) gab trotz interner Warnungen seiner Finanzverwalterin Geld aus, das er möglicherweise nicht hätte ausgeben dürfen. Und zwar Mittel, bei denen ihm die Finanzverwalterin penibel genau erklärte, dass sie nicht zur laufenden Verwaltung der Gemeinde zählen würden.

Oleschko beharrte auf den Ausgaben

Doch Oleschko beharrte auf den Überweisungen. Darunter etwa die Beauftragung von Rechtsberatung, Handwerksarbeiten, Druckkosten für Glückwunschkarten, Sponsorings und andere Dinge mehr. Im Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz heißt es aber: „Ist zu Beginn des Finanzjahres der Voranschlag noch nicht beschlossen, so dürfen für dieses Finanzjahr neben den auf Grund der Gesetze oder aus bestehenden Verpflichtungen der Gemeinde fälligen Auszahlungen nur jene Auszahlungen geleistet werden, die bei sparsamster Wirtschaftsführung notwendig sind (…).“

Die Zwölftelregelung war deshalb eingetreten, weil Oleschko für sein Budget keine Mehrheit im Gemeinderat zusammen gebracht hatte. Die Belege, auf denen die Finanzverwalterin die möglichen Gesetzesübertretungen Oleschkos dokumentiert hatte, wurden in Folge von der Kärntner Gemeindeaufsicht kontrolliert. Und die hat nun eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, bestätigt Stefan Primosch, Leiter der Gemeindeaufsicht beim Land Kärnten.

Ergebnisse der Belegprüfung an Justiz geschickt

„Die Sachverhaltsdarstellung geht gegen keine bestimmte Person. Wir haben der Staatsanwaltschaft aber auf dem Amtsweg mitgeteilt, was unsere Belegprüfung ergeben hat“, sagt Primosch auf Anfrage. Diese Prüfung dürfte für Oleschko wenig erbaulich ausgegangen sein, sonst hätte die Gemeindeaufsicht der Justiz wohl keine Sachverhaltsdarstellung übermittelt.

Finanzverwalterin entlassen

Nur wenige Tage nachdem der „Kärntner MONAT“ über mögliche Unregelmäßigkeiten wegen der rechtlich womöglich nicht gedeckten Ausgaben Oleschkos berichtet hatte, entließ der Bürgermeister die Finanzverwalterin, die ihn vor den Ausgaben gewarnt hatte. Sie klagte deshalb vor dem Arbeitsgericht.

Auf Anfrage sagte Oleschko: Die Einbringung der Sachverhaltsdarstellung „ist das gute Recht der Gemeindeaufsicht“. Womit „sie aber parteipolitisch agiert“, wirft er ihr vor. Dabei dürfte Oleschko verkennen, dass die Gemeindeaufsicht als Behörde zu einer Anzeige verpflichtet ist, wenn ihr „der Verdacht einer Straftat bekannt“ wird, „die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft“ (Paragraf 78 Strafprozessordnung). Es gilt die Unschuldsvermutung.

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