Paukenschlag: Hausdurchsuchung bei Lilihill und Franz Peter Oraschs Privatanwesen

Bei Lilihill klopfte die Polizei an (KI-generiert/Symbolbild)
Bei Lilihill klopfte die Polizei an (KI-generiert/Symbolbild)
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Schlag auf Schlag ging es offenbar am 4. Februar: Wie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigt, hat es bei der Lilihill-Gruppe in Klagenfurt und auch am Privatanwesen von Lilihill-Chef Franz Peter Orasch im Bezirk Völkermarkt Hausdurchsuchungen gegeben. Die Staatsanwaltschaft (StA) hat diese angeordnet.

Insich-Geschäfte?

Der Grund für die Hausdurchsuchungen sei „noch immer der Bericht des Landesrechnungshofs“, so die StA auf Nachfrage. Der Rechnungshof (RH) hatte den Klagenfurter Flughafen in den Jahren der Ära Lilihill überprüft. Franz Peter Orasch hatte ja 2018 rund 75 Prozent des Airports übernommen. Im Prüfbericht hielt der RH fest, dass es Geschäfte zwischen jedenfalls einer Lilihill-Firma und dem Flughafen gegeben habe. Die Prüfer regten an, dass „gegebenenfalls auch strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige gebracht werden“ sollen. Die StA ermittelt in Richtung möglicher Insich-Geschäfte.

Airport kooperativ

Der Airport sei in Bezug auf die Ausfolgung von Dokumenten kooperativ gewesen. Bei Orasch habe hingegen nach Unterlagen gesucht werden müssen. Es seien Terabyte an Daten mitgenommen worden. Ob diese zur Bestätigung des Vorwurfs der Untreue führen würden, sagte die StA noch nicht.

Orasch war in Flughafen-Geschäftsführung

Orasch war neben seiner Miteigentümerrolle gemeinsam mit weiteren Lilihill-Führungskräften auch in der Geschäftsführung des Airports. Die StA untersucht, ob es hier zu möglichen Interessenkonflikten gekommen sein könnte. Also dass der Airport unter der operativen Führung von Lilihill Aufträge an andere Lilihill-Firmen vergeben haben könnte. Und ob dies strafrechtlich relevant gewesen sein könnte.

In der Lilihill-Zentrale war auf Anruf niemand zu erreichen. Die Rechtsvertretung Oraschs, die Kanzlei Tschurtschenthaler Antolitsch, wollte sich Montagabend oder Dienstag Vormittag zurückmelden, „wenn der zuständige Referent erreicht werden kann“. Für Franz Peter Orasch und andere gilt die Unschuldsvermutung.

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