„Gleichheitswidrig“: Kampf um A-Posten könnte Lawine an Nachzahlungen in Magistrat auslösen

Rathaus Klagenfurt
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Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten in einer Firma, in der eine höherwertige Stelle frei wird. Sie bewerben sich. Und genau das machen auch externe Bewerber. Die Stelle wird nämlich auch öffentlich ausgeschrieben. Erster wird ein externer Bewerber. Sie selbst werden Zweiter.

Und dann passiert Folgendes: Der externe Erstgereihte, ein Akademiker, bekommt den ausgeschriebenen A-Posten zugesprochen. Doch: Er springt ab. Nun sind Sie – ebenfalls Akademiker – der Bestgereihte. Doch Ihr Jubel ist nur von kurzer Dauer. Denn: Sie bekommen den gleichen Job nicht als A-Posten. Sie bleiben auf Ihrer B-Stelle sitzen. Weil Sie Interner sind. Und die Dienstprüfung nicht haben – die aber auch vom Externen nicht verlangt wird.

Das ist einem Mitarbeiter der Stadt Klagenfurt passiert. Die Person bewarb sich auf den höherwertigen Posten, bekam diesen nach Absprung des externen Bewerbers auch, musste sich aber damit begnügen, weiterhin auf ihrer B-Stelle picken zu bleiben. Und das schlägt im Rathaus jetzt gehörige Wellen. Wie aus internen Dokumenten der Stadt hervorgeht, sind sich Politik und Verwaltung bewusst, „dass“ dies „kein Einzelfall“ im Magistrat ist. Mehr noch: Die Unterlagen zeigen, „dass diese Thematik die letzten 40 bis 50 Jahre so gelebt wurde“, so ein ranghoher Verwaltungsmitarbeiter in einem einschlägigen Protokoll. Und genau das könnte Sprengstoff bergen.

Auszug aus der Stellungnahme der Gemeindeaufsicht

Gemeindeaufsicht: „Gleichheitswidrig“

Sprengstoff deshalb, weil die Causa nun eine Flut an Nach- oder Ersatzzahlungen an weitere Beschäftigte der Stadt verursachen könnte, die gegenüber externen Bewerbern in Auswahlverfahren ebenso in Schlechterstellung geraten sein könnten. Der Mitarbeiter hat die Causa nämlich an die Kärntner Gemeindeaufsicht weiter geleitet. Und die sagt: „Gleichheitswidrigkeit“.

Offenbar ist der entsprechende Paragraf 70 der Klagenfurter Dienstordnung (DO) in diesem Belang nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang zu bringen. Der Paragraf könne aber nicht aufgehoben werden, „weil eine Nichtigerklärung nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr erfolgen“ könne. „Aus unserer Sicht ist die Sache gleichheitswidrig“, sagt der Chef der Kärntner Gemeindeaufsicht, Stefan Primosch, auf Anfrage. Aber man könne nicht in die DO der Stadt Klagenfurt eingreifen.

Im Vergleich dazu Jonke: A-Posten ohne Matura und Studium

Besondere Aufmerksamkeit erhält die Sache, wenn man sie mit der Stelle des ehemaligen Bürgermeister-Büroleiters – und heutigen Vizebürgermeisters – Patrick Jonke (FSP) vergleicht. Jonke verfügt weder über Matura noch Studium, bekleidete aber bis zu seinem Übertritt in die Politik eine A-Stelle. „Die vorletzte Besetzung (also die von Jonke, Anm.) dieser Position erfolgte mittels einem (sic!) vom Stadtsenat einstimmig beschlossenen Einzelvertrag, weshalb bis zum Ausscheiden aus dieser Funktion keine A-Laufbahn begründet wurde“, erklärt die Stadt Klagenfurt auf Anfrage.

Andere Einstellungspraxis bei Land Kärnten und Stadt Villach

In der Stadt Villach wird eine andere Einstellungspraxis gelebt: Ist dort ein interner Mitarbeiter Akademiker; hat er die B-Prüfung; und bewirbt er sich auf eine A-Stelle, die er dann auch noch erhält, „bekommt er sofort die A-Stelle“. Voraussetzung: „Die Person muss die A-Prüfung binnen zwei Jahren nachholen“, so die Stadt Villach.

Auch das Land Kärnten praktiziert anders als die Landeshauptstadt: „Die Dienstprüfung ist keine Voraussetzung.“ Wenn ein interner Bewerber „als Erstgereihter aus einem Hearing für einen anderen Job hervorgeht (und dieser höher eingestuft ist als sein jetziger), dann erhält er diesen Job mit der Einstufung analog der Ausschreibung“.

Die Sache des Klagenfurter Mitarbeiters war auch vor der Gleichbehandlungskommission des Landes: Diese geht davon aus, dass „eine Ungleichbehandlung externer und interner Bewerber:innen vorliegend“ erscheint. Wobei „ein etwaiger Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 7 der Bundesverfassung mangels gesetzlicher Grundlage nicht im Rahmen eines Gutachtens vor der Gleichbehandlungskommission zu behandeln ist“.

Volksanwaltschaft: Verfahren eingeleitet

Offenbar hat sich der Stadtmitarbeiter auch bei der Volksanwaltschaft gemeldet. Die hat nämlich wegen der „mutmaßlich besoldungsrechtlichen Ungleichbehandlung von internen und externen Bewerberinnen und Bewerbern bei der Besetzung einer Planstelle […] in Klagenfurt ein Prüfungsverfahren eingeleitet“.

Der Mitarbeiter hat unlängst eine Zulage erhalten. Doch das heißt nicht, dass er den A-Posten erhalten hätte. Die Stadt wartet nun auf eine zivilgerichtliche Klage des Beschäftigten. Gewänne er diese, könnte eine Lawine an Nachzahlungen auf die Stadt zukommen: An Mitarbeiter, die in Auswahlverfahren möglicherweise ebenso ungleich behandelt worden sein könnten wie der Stadtbeschäftigte.

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