Zeugenaussage: Ex-Chef packt über Führungsstil von Fast-Magistratsdirektor Dumpelnik aus

Der Verhandlungstermin am Landesgericht Klagenfurt verlief nicht nach dem Geschmack von Dumpelnik (Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay)
Der Verhandlungstermin am Landesgericht Klagenfurt verlief nicht nach dem Geschmack von Dumpelnik (Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay)
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Aus dem Lautsprecher vor dem Verhandlungssaal tönte: „Jürgen Dumpelnik gegen [einen Klagenfurter Ex-Gemeinderat]. Bitte eintreten!“ Damit wurden die Streitparteien in den Saal am Klagenfurter Landesgericht gebeten. Die Vorsitzende saß bereits drin: Richterin Ute Lambauer. Sie führte am Donnerstag die Verhandlung des Fast-Magistratsdirektors von Klagenfurt, Jürgen Dumpelnik, gegen einen ehemaligen Gemeinderat (2015 – 2021) der Landeshauptstadt. Dumpelnik ist der Kläger, der Ex-Mandatar der Angeklagte. Es handelt sich um eine Privatanklage.

Was war passiert: Der Angeklagte hatte sich im Kommentarforum von kleinezeitung.at unter seinem Nickname über Dumpelnik ausgelassen. Und zwar so, dass man diese Kommentare als „üble Nachrede, Beleidigung und Kreditschädigung“ interpretieren könne, so der Anwalt Dumpelniks vor Richterin Lambauer. Der Angeklagte hatte mehrere solcher Postings verfasst. Und zwar unter Artikeln, die mit der Bewerbung Dumpelniks für den Magistratsdirektor-Posten in Klagenfurt zu tun hatten. Dumpelnik war bekanntlich aussichtsreichster Kandidat für den Top-Verwaltungsjob, stolperte in einem Kleine-Zeitung-Interview aber über eine Falschangabe seinerseits. Er habe nicht gewusst, was im Bestellungsantrag der SPÖ gestanden sei, sagte Dumpelnik der Zeitung. Tatsächlich war er Mitautor seines eigenen Bestellantrags. Am Ende ließ die SPÖ Dumpelnik fallen. Der Job wurde neu ausgeschrieben.

Postings auf kleinezeitung.at

Zurück zum Angeklagten. Dieser kommentierte beispielsweise: „Den Dumpelnik qualifiziert wirklich gar nichts für den Job.“ Ein anderes Mal antwortete er auf ein vorhergehendes Posting eines anderen Teilnehmers („Mit dem Lebenslauf wird er in der Privatwirtschaft kaum Karriere machen“) folgend: „Hat er auch nicht – frage nach bei [einem Klagenfurter Bauunternehmen].“ Und genau dieses Posting interessierte die Richterin gestern.

Der Angeklagte erklärte, mit dieser Aussage die – aus seiner Sicht offenbar – fehlenden sozialen Kompetenzen Dumpelniks gemeint zu haben. Auf die Frage, woher er das habe, sagte der Mann, er habe einschlägige Informationen aus dem Umfeld des (oben erwähnten) Klagenfurter Bauunternehmens erhalten, für das Dumpelnik vor seiner Bewerbung zum Klagenfurter Magistratsdirektor gearbeitet hatte.

Chef des Bauunternehmens kritisiert Dumpelniks Führungsstil

Und dann die große Überraschung. Denn der Chef des Bauunternehmens war als Zeuge geladen. Und er sagte wenig Schmeichelhaftes über Dumpelniks Beschäftigung in seiner Firma. Diese habe von Jänner 2022 bis August 2023 gedauert. Zwar sei das Arbeitsverhältnis zwischen Dumpelnik und der Baufirma aufgrund der „Immobilienkrise“ und der „schwieriger werdenden Immobranche“ im Einvernehmen beendet worden. Doch die Richterin wollte vom Bauunternehmer wissen, ob es „Inkompetenzen“ seitens Dumpelnik gegeben habe? Infolge kritisierte der Bauunternehmer minutenlang den Führungsstil Dumpelniks. Beispiel: Dumpelnik habe „in der Unternehmensgruppe polarisiert. Einzelne Mitarbeiter sind mit seinem Führungsstil nicht zurechtgekommen“.

Mitarbeiter beschwerten sich

Dumpelnik war in der genannten Zeit als Geschäftsführer einer Immobilien-GmbH des Baukonzerns tätig. Sein Führungsstil sei „dominant und hierarchisch“ gewesen. Es habe „Beschwerden von Mitarbeitern gegeben, weil wir in der Firma einen eher kooperativen Führungsstil haben“. Es gebe auch ein „Stichwortprotokoll“ eines Mitarbeiters, aus dem der Ex-Chef Dumpelniks der Richterin vorlas: Es habe „keine Unterstützung“ durch Dumpelnik gegeben; „die Situation ist schwierig, die Arbeit (unter Dumpelnik, Anm.) macht keinen Spaß“; Dumpelnik habe „eine Dienstanweisung“ herausgegeben, „aber Dienstanweisungen gibt es bei uns im Unternehmen nicht“. Zusammengefasst sprach der Bauunternehmer von einem „Kulturunterschied“ zwischen Dumpelnik und den Mitarbeitern.

Beschwerden „Mitgrund für Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses“

Sowohl Mitarbeiter in Dumpelniks Abteilung, diese logierte in Graz, als auch auf Managementebene hätten sich über ihn beschwert. Daraufhin will die Richterin wissen, ob das ausschlaggebend für die Beendigung der Zusammenarbeit war? Der Bauunternehmer: „Das war ein Mitgrund für die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses.“

Bauunternehmer wertet einzelne Lebenslauf-Angaben Dumpelniks als falsch

Als nächstes wird der Zeuge nach den fachlichen Kompetenzen Dumpelniks befragt. Antwort: „Von Mitarbeitern wurden auch die fachlichen Kompetenzen in Frage gestellt.“ Dann wirft die Richterin dem Bauunternehmer Dumpelniks Lebenslauf auf den Monitor und fragt den Zeugen, ob Dumpelnik tatsächlich 290 Mitarbeiter geführt habe? „Das stimmt definitiv nicht“, so seine Antwort. Der Bauunternehmer beziffert die tatsächliche Mitarbeiteranzahl Dumpelniks mit „nur zehn“. Auch die im Lebenslauf angegebene „Finanzierung“ von Immobilienprojekten sei „nicht sein Aufgabenbereich“ gewesen. Grob zusammengefasst umreißt der Bauunternehmer die damaligen Aufgaben Dumpelniks mit: „Akquisition, Netzwerk und Lobbyarbeit.“

„Zweifel“ an Dumpelniks Loyalität

Dann wird es noch pikanter: Der Anwalt des Angeklagten ersucht den Zeugen um Auskunft „über die Loyalität“ Dumpelniks. Daraufhin fragt der Bauunternehmer die Richterin: „Muss ich das beantworten?“ Die Richterin: „Ja.“ Der Bauunternehmer: „Es gibt zwei Dinge, die Zweifel daran aufkommen lassen.“ Im ersten Punkt gehe es um das ehemals geplante Hallenbad auf den Klagenfurter Rohrergründen vis-a-vis des Minimundus, mit dem der Bauunternehmer beauftragt war. Dafür sei eine sogenannte Innovationspartnerschaft mit der Stadt Klagenfurt gegründet worden. Diese sei vom ehemaligen SPÖ-Vizebürgermeister Philip Liesnig „torpediert“ worden. (Liesnig und Dumpelnik unterhalten ein Freundschaftsverhältnis und haben daraus keinen Hehl gemacht.) Daraufhin sei Dumpelnik gebeten worden, bei der Stadt zu erkunden, was in Bezug auf das Hallenbad nun „der politische Wille“ sei. Dumpelnik habe entgegnet, dass er Politik und Job streng trenne. „Bei uns in der Führungsebene entstand aber der Eindruck, dass das nicht so war“, sagte der Bauunternehmer.

Und in zweiter Hinsicht sei es darum gegangen, dass der Bauunternehmer im Frühjahr 2023 gehört habe, dass Dumpelnik sich als Chef der damals geplanten Klagenfurt-Holding und als Stadtwerke-Vorstand ins Spiel gebracht hätte. Daraufhin „habe ich ihn konkret darauf angesprochen“. Er, Dumpelnik, habe „das aber brüsk in Abrede gestellt“, so der Bauunternehmer. „Für mich entstand aber der Eindruck: Hier hat er mir nicht die Wahrheit gesagt.“ Er habe nämlich von mehreren Stellen gesagt bekommen, dass Dumpelnik sich beworben habe oder bewerben wolle.

Zurück zum Angeklagten: Würze hatten dessen Postings auch deshalb, weil die Frau des Angeklagten sich ebenso für den Job des Magistratsdirektors beworben hatte. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Und zwar deshalb, weil Dumpelnik den Ex-Gemeinderat vor dem Landesgericht für Strafsachen Graz auch strafrechtlich geklagt hat. Diese Verhandlung soll im April stattfinden.

Nach etwa eineinhalb Stunden entließ die Richterin den Bauunternehmer aus dem Zeugenstand. Die Streitsache geht in die nächste Runde. Dann werden wohl auch die anderen Postings zur Sprache kommen.

Dumpelniks Antwort

Konfrontiert mit der Zeugenaussage seines Ex-Chefs antwortet Dumpelnik schriftlich: „Ich habe definitiv kein Problem mit einem kooperativen Führungsstil, aber wenn das einerseits bedeutet, dass man Mitarbeitern keine Weisung geben darf (…) oder andererseits kollektive Gremien am Ende immer so entscheiden (sollen), wie es der Eigentümer wünscht, dann führt sich eine Geschäftsführung (…) ad absurdum.“ Zum Thema Loyalität: „Es gab niemals eine Illoyalität.“

Zur behaupteten Bewerbung bei den Stadtwerken: „Wie hätte ich Stadtwerke-Vorstand werden sollen, wenn ich als Aufsichtsrats-Vorsitzender für die Ausschreibung und Bestellung zuständig war? Ich hätte ja zurücktreten müssen und dann wäre es aber auch offensichtlich gewesen.“ Und bei der Holding: „Die Holding war eine politische Überlegung von Vizebürgermeister Liesnig.“ Politische Gegner hätten dieser Idee den Spin gegeben, „hier baut sich jemand selbst eine gut bestallte Position“. Dass sein Ex-Chef das geglaubt habe, „ist vielleicht kontroversiellen Zugängen oder falschen Einflüsterern geschuldet. Jedenfalls hätte ich eine derartige Absicht zu angemessener Zeit und professionell offengelegt“. Zum Lebenslauf: Er sei Mitglied des Konzernmanagementboards gewesen. „Ich sehe als Mitglied dieser Gruppe sehr wohl eine Verantwortung für alle Mitarbeiter.“ Und auch Finanzierungsfragen seien über seinen Tisch gegangen.

Er habe da und dort „wohl auch polarisiert. Wenn das schlechter Führungsstil oder mangelnde Sozialkompetenz ist, lass ich das gelten“. Das Dienstverhältnis sei schlussendlich in eine Konsulententätigkeit übergegangen.

1 Kommentar

  1. Sollte man als Eigentümer eines Unternehmens nicht dankbar sein für Führungskräfte, die mutig sind und Entscheidungen treffen und sich nicht vor der Verantwortung drücken, die ihnen übertragen wurde? Wer es allen recht macht, ist keine Führungskraft!

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