Brisanter Rechtsstreit zwischen KBV und Sonnenhotels: Wurde deutsche Mutter gesponsert anstatt Pachtzins zu zahlen?

Das Resort der Sonnenhotels am Maltschacher See (c) Eurotours
Das Resort der Sonnenhotels am Maltschacher See (c) Eurotours

„Leider ist es nun unsere Aufgabe, Sie und Euch darüber zu informieren, dass unser Pachtvertrag zum September 2023 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde. Nun heißt es für die Sonnenhotels-Familie Abschied nehmen“, ist der Homepage der Hotelgruppe zu entnehmen, die bis zuletzt das Sonnenresort am Maltschacher See betrieben hatte. Und zwar auf Pacht, die sie dem Land Kärnten, respektive der Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) abliefern musste. Die KBV managt die Landesbeteiligungen wie etwa den Klagenfurter Flughafen.

Und genau um diese Pacht ist ein heftiger Rechtsstreit ausgebrochen. Die Sonnenhotels weigern sich dem Vernehmen nach, gut 550.000 Euro aus Pacht, Zinsen, Verfahrenskosten und anderen Aufwendungen zu begleichen. Diese Summe soll aus den Pachtverträgen für Hafner und Maltschacher See resultieren.

KBV-Vorstand Martin Payer wie auch Karina Dörschel, Geschäftsführerin der Sonnenhotels Management GmbH am Maltschacher See, geben sich eher oberflächlich, bestätigen den juristischen Konflikt jedoch.

Sonnenhotels wollen Pacht wegen Corona-Schließungen nicht zahlen

Die Sonnenhotels sind bereits seit Jahren Tourismuspartner des Landes. Allerdings führen sie nun an, die ausstehende Pacht wegen der Covid-Maßnahmen nicht zu bezahlen: Hierbei handle es sich um „Pachtzinse aus der Corona-Zeit, die nach der Auffassung unserer rechtlichen Vertretung nicht geschuldet werden, da Betriebsschließungen staatlich angeordnet waren“, sagt Dörschel. Die KBV steht allerdings auf dem Standpunkt, dass die Pachtzinse auf jeden Fall zu bezahlen sind und führt dazu ein sachverwandtes „Verfassungsgerichtshof-Verfahren und ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof“ an, „die unseren Rechtsstandpunkt eindeutig untermauern“, sagt Payer. Angeblich geht es in der Sache darum, dass die Sonnenhotels die Meinung vertreten, Miete bezahlt zu haben, was ihnen quasi eine coronabedingte Mietreduktion hätte bringen müssen, die KBV jedoch darauf beharrt, die Gruppe sei Pächter (und nicht Mieter) gewesen, womit sich eventuelle Mietreduktionen nicht durchschlagen würden. Auf Pacht deutet wohl schon die lange Dauer hin: Der Pachtvertrag soll aus dem Jahr 2012 stammen.

Dörschel erklärt, dass „sämtliche Bemühungen, den Rechtsstreit beizulegen und außergerichtlich eine Lösung, also einen Vergleich zu finden, leider am Aufsichtsrat der KBV gescheitert sind“. Weshalb „der Rechtsstreit nun leider weitergeführt werden muss“.

Besondere Brisanz: Sponsern österreichische Sonnenhotels die deutsche Muttergesellschaft?

Besondere Brisanz erhält in diesem Zusammenhang ein Punkt, wonach die österreichische Sonnenhotels Management GmbH die deutsche Sonnenhotels Gruppe finanziell unterstützt haben soll. Jedenfalls vermutet das offenbar die KBV, ohne es bestätigen zu wollen. So soll es in Jahresabschlüssen zur Einbuchung einer Forderung gegenüber der deutschen Sonnenhotels GmbH gekommen sein, die von 2020 (da betrug diese Forderung rund 1,7 Millionen Euro) bis 2022 auf fast zwei Millionen Euro stieg. Der Grund dafür soll ein Darlehen der österreichischen Sonnehotels an die deutschen Sonnenhotels sein. Pikant: Das Geld soll deshalb über die Grenze geflossen sein, weil es in Deutschland – verglichen mit Österreich – zu langen Verzögerungen der Auszahlungen von Corona-Staatshilfen gekommen sei.

Werthaltige Forderung an die Deutschen oder nicht?

Die KBV will es nun anscheinend nicht hinnehmen, dass Geld, das für die Zahlung der offenen Pachtzinse hätte dienen können, nach Deutschland abgezogen worden sein soll. Gemäß Vorsichtsprinzip befürchtet sie offenbar, dass das Geld nicht mehr zurück über die Grenze finden könnte. Was bei einem Bilanzgewinn von gut 700.000 Euro der österreichischen Sonnenhotels empfindlich weh tun könnte. Die alles entscheidende Frage: Ist die Forderung der österreichischen Sonnenhotels gegenüber den Deutschen werthaltig oder nicht? Dörschel versucht, diesbezügliche Besorgnis zu entkräften: „Die Gesellschaft ist mit ordentlichem Eigenkapital solide aufgestellt.“ Doch für Treu und Glaub müsste Dörschel wohl die Bücher offenlegen.

Angeblich gibt es eine sogenannte abstrakte Zahlungsverpflichtung Dörschels gegenüber der KBV. Dies aber nicht in der Höhe der von der KBV eingeforderten Summe. Dennoch ist dem Vernehmen nach auch ein Verfahren gegen Dörschel selbst im Gang.

Fast 964.000 Euro an Corona-Ausgleichszahlungen bekamen die österreichischen Sonnenhotels

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