Stadt Klagenfurt leitet Disziplinarverfahren gegen Personalchef ein

Das Schreiben stammt vom 6. Mai des heurigen Jahres. Links über dem Haupttext prangt prominent ein Hinweis: “UNTER VERSCHLUSS”. Absender des Schreibens ist die Disziplinarkommission des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt. Das interne Dokument richtet sich an die Abteilung Personal – dessen Leiter zentraler Gegenstand dieses Briefes ist. Und die Disziplinarkommission stellt unmissverständlich klar: Es wurde “einstimmig beschlossen, wegen des Verdachtes einer Dienstpflichtverletzung gemäß §§ 18 ff Vertragsbedienstetenordnung (…) gegen [den Personalchef] ein Disziplinarverfahren einzuleiten”.

Was war geschehen: Mediapartizan.at berichtete bereits Anfang Mai dieses Jahres über den Verdacht des Amtsmissbrauchs gegen den Personalleiter. Damals bestätigte die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt, das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) mit Ermittlungen gegen den Stadtangestellten beauftragt zu haben. Dies könnte unter Umständen dazu führen, dass das Disziplinarverfahren, wie in solchen Fällen manchmal Usus, auf Eis gelegt wird, solange die Justiz ermittelt und erst danach Fortsetzung findet.

Die Ermittlungen der StA waren Folge einer anonymen Anzeige. Basis dieser Anzeige war eine 29-seitige rechtliche Stellungnahme der hba-Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Kontrollausschusses der Stadt Klagenfurt, dem FPÖ-Klubobmann Andreas Skorianz vorsteht. Die hba hatte darin Missstände in der Personalabteilung beschrieben, die damit zusammenhingen, dass dem Klagenfurter Stadtrechnungshof (StRH) angeforderte Prüfunterlagen nicht oder nur verspätet ausgehändigt worden seien.

Aus der hba-Stellungnahme

Informationen wären “zu erteilen gewesen”

Dabei ging es unter anderem darum, dass die Personalabteilung dem StRH etwa in der Prüfangelegenheit “Personalleasing” die Herausgabe “von Informationen zumindest teilweise verweigert” hat, stellte der mit der Prüfung befasste hba-Rechtsanwalt Peter Ivankovics fest. “Die angeforderten Informationen wären” allerdings “zu erteilen gewesen, weshalb die Verweigerung in Widerspruch” zum Klagenfurter Stadtrecht gestanden habe, erklärte Ivankovics. Bei der (somit erschwerten) Überprüfung des Personalleasings im politischen Bereich stellte der StRH etwa fest, dass der damalige Büroleiter von Bürgermeister Christian Scheider (LS), Patrick Jonke, Überstunden für Bieranstich, Public Viewing und Benediktinermarktbesuche (mit dem Bürgermeister) schrieb.

“Einstimmig beschlossen”

Auch in der Prüfangelegenheit um Zahlungen an den ehemaligen Magistratsdirektor Peter Jost in Verbindung mit geltend gemachten Forderungen “wurde die Herausgabe von Informationen verweigert”, stellte die hba weiter fest. Die Abteilung Personal “wäre ab dem Zeitpunkt des Ansuchens” des StRH “verpflichtet gewesen, die relevanten Unterlagen zum Prüfgegenstand innerhalb einer angemessenen Frist bereitzustellen (…)”. Die Personalabteilung hatte argumentiert, ihr lägen die angefragten Unterlagen nicht vor. Dazu die hba: “Es ist davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der angefragten Informationen der Abteilung Personal vorlagen.” Auch hier stehe das Vorgehen im Widerspruch zum Klagenfurter Stadtrecht. Ein anderes Mal erklärte die Personalabteilung, Informationsansuchen nicht nachkommen zu können, da sie mit Anfragen des Landesrechnungshofs beschäftigt sei.

“Vertrauen der Allgemeinheit”

Im erwähnten Paragraf 18 der Vertragsbedienstetenordnung (VBO) sind in drei Absätzen die “Allgemeinen Dienstpflichten” geregelt: Der Angestellte ist einerseits verpflichtet, “seine dienstlichen Aufgaben (…) treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln” zu erledigen. Andererseits muss er “in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung” seiner Aufgaben erhalten bleibe. Und schließlich: “Der Vertragsbedienstete hat die Parteien, soweit es mit den Interessen des Dienstes und dem Gebot der Unparteilichkeit der Amtsführung vereinbar ist, im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben zu unterstützen und zu informieren.” Ob diese drei Pflichten vom Personalchef erfüllt wurden, muss nun die Disziplinarkommission entscheiden.

Kontrollausschuss-Obmann Skorianz ist das Disziplinarverfahren bekannt. Er hofft, “dass die Disziplinarkommission anständig arbeiten kann”. Es gehe nicht, “dass man den Stadtrechnungshof dumm sterben lässt”, sagt er. “Wenn das ohne Folgen bleibt, brauchen wir keinen Stadtrechnungshof mehr.” Generell sei er aber dafür, dass Disziplinarkommissionen “mit Leuten von anderen Magistraten” bestückt würden. “Graz bei uns und wir in Graz”, schlägt er beispielhaft vor. Intern stünden die Mitarbeiter “ja immer in einem Verhältnis zueinander”.

Hemmung des Disziplinarverfahrens

Auf eine Anfrage zum Disziplinarverfahren erklärt die Stadt Klagenfurt – wie schon oben vermutet -, dass ein solches “für die Dauer eines strafgerichtlichen Verfahrens oder eines Verwaltungsstrafverfahrens gehemmt wird, wenn der der Dienstpflichtverletzung zugrunde liegende Sachverhalt Gegenstand eines solchen Verfahrens ist”. Bürgermeister Scheider sagt auf die Frage, ob es für den Angestellten womöglich eine Anordnung gegeben habe, dem StRH die gewünschten Informationen nicht herauszugeben, dass es von seiner Seite “selbstverständlich keine diesbezügliche Weisung gab”. Vielmehr habe er versucht, eine Vermittlerrolle einzunehmen. Er habe dazu auch an mehreren Gesprächen teilgenommen.

In Bezug auf die Ermittlungen der StA gegen den Personalleiter gilt die Unschuldsvermutung.

1 Kommentar

  1. Absolut bemerkenswert, wie gründlich hier recherchiert wurde – besonders angesichts des Umstands, dass es sich um eine Verschlusssache handelt.
    Wer das berüchtigte Invankovits-Gutachten kennt, weiß ohnehin: Die Dienstrechtsvergehen waren nicht nur gravierend, sondern auch gut verteilt – nicht nur beim PE-Chef, sondern ebenso bei seiner Stellvertreterin und natürlich beim einst geschassten Ex-Betriebsdirektor Jost.

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