Stadt Klagenfurt ließ in Verhandlung um Josts Überstunden die Presse aus dem Gerichtssaal komplimentieren

Justitia (c) NoName_13 auf Pixabay
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Anstatt eines Urteils fiel heute die „Ausbeute“ am Landesverwaltungsgericht Klagenfurt eher dürftig aus. Verhandelt wurde über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, den die Kärntner Gemeindeaufsicht ausgestellt und in dem sie beschieden hatte, dass der Notfallparagraf des Klagenfurter Stadtrechts kein adäquates Mittel für den Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) sei, die umstrittene Verlängerung von Magistratsdirektor Peter Jost für zwei Jahre über die Pension hinaus durchzuziehen. Scheider verlängerte Jost im Dezember 2022 im Alleingang, ohne den Gemeinderat zu konsultieren.

Peinlicher Formfehler

Allein: Der Bescheid hatte einen sonderbaren Formfehler, er war nicht unterfertigt. Scheider beeinspruchte den Bescheid in Folge und bekam vom Landesverwaltungsgericht wegen Formfehlers des Bescheids vorerst Recht. Die Gemeindeaufsicht musste in eine Wiederholungsrunde.

Bescheid nicht das geeignete Mittel für gravierende Rechtsverletzungen

Wer heute jedoch ein Urteil von Landesverwaltungsgerichts-Richter Christoph Kienberger erwartete, der ging leer aus. Das Urteil ergeht schriftlich. Wie Kienberger aber sagte, dient ein Feststellungsbescheid dazu, „geringe Rechtsverletzungen aufzuzeigen“. Sofern man davon ausgehe, dass es sich bei der Verlängerung per Notfallparagraf um eine erhebliche Rechtsverletzung handle, sei ein solcher „Feststellungsbescheid nicht das richtige Mittel“.

Stadtanwalt versuchte „gelebte Praxis“ zu schaffen

Damit kommt nicht gerade Licht in die ohnehin verworrene Causa der Vertragsverlängerung Josts. Der Anwalt der Stadt, Christian Puswald, führte ins Treffen, dass Vertragsverlängerungen über die Pension hinaus bereits bei etlichen Mitarbeitern der Stadt immer wieder durchgeführt worden waren. Das klang wie die Schaffung von Usancen, also einer gelebten Praxis im Magistrat. Puswald forderte, den Bescheid der Landesaufsicht für rechtswidrig zu erklären und das Verfahren zu beenden.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Am Nachmittag fand in der Sache rund um Josts Überstunden, er fordert laut „Kleiner Zeitung“ über 55.000 Euro an Überstundenabgeltungen von der Stadt, eine weitere Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt statt. Diese war jedoch für die Medien und Zuschauer ungewöhnlicherweise nur von kurzer Dauer. Denn Michael Wohlgemuth, in diesem Verfahren ist er Anwalt der Stadt, ließ die Richterin wissen, dass er Ausschluss der Öffentlichkeit beantrage. Grund: Datenschutz und die Verhinderung der Preisgabe von internen Informationen. Die Richterin schaute verdutzt und fragte die Gegenseite, also Peter Jost und seinen Anwalt, ob das auch von ihr gewünscht sei. Antwort: „Nein, wir möchten die Öffentlichkeit nicht ausschließen.“ Da die Richterin aber offenbar darüber nachdenken wollte, wurde der Saal vorsorglich geräumt. Die Richterin forderte die Presse und Zuschauer höflich auf, den Gerichtssaal zu verlassen.

„Was hat der Bürgermeister zu verbergen?“

Die ständige Geheimnistuerei und die Intransparenz in der Stadt Klagenfurt seien unerträglich, sagt der Klubobmann der Stadt-FPÖ Andreas Skorianz. Der von der Stadt beantragte Ausschluss der Öffentlichkeit beim Prozess mit dem Magistratsdirektor sei ein weiterer Höhepunkt. Transparenz sei in der Stadt Klagenfurt ein Fremdwort. Die Öffentlichkeit habe aber ein Recht über die Pakelei des Bürgermeisters die Wahrheit zu erfahren. „Hier geht es vor allem auch um eine mögliche missbräuchliche Verwendung von Steuergeld“, so Skorianz.

1 Kommentar

  1. Das Argument regt zu Mutmaßungen und Phantasien an. Will die Stadt Klagenfurt etwas Anderes oder Brisanteres verbergen, von dem wir nichts wissen (sollen)?

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