Mediapartizan.at liegt vertrauliche Flughafen-Bewertung vor. Darin führen Prüfer alternativ an, dass nicht betriebsnotwendige Grundstücke von der Privatisierung “ausgeschlossen werden könnten”.
Auf der Aufschlagseite der Präsentation steht: “Streng vertraulich 6. November 2015”. Insgesamt umfasst das Dokument 93 Seiten. Es handelt sich um die Unternehmensbewertung der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft (KFBG) zum 31.12.2015. Dabei sollte der Marktwert des Eigenkapitals des Flughafens ermittelt werden. In Auftrag gegeben wurde es von der Kärntner Landesholding (KLH), der Vorgänger-Gesellschaft der heutigen Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV), die 2018 maßgeblich die 74,9-prozentige Teilprivatisierung des Flughafens über die Bühne gebracht hatte. Damals hatte Immobilieninvestor Franz Peter Orasch mit seiner Lilihill Capital Beteiligung GmbH 3,5 Millionen Euro als Kapitalerhöhung und 4,6 Millionen als Gesellschafterzuschuss in die KFBG eingebracht. Insgesamt 8,1 Millionen. Ein Betrag, der jedoch nicht als Kaufpreis gilt, denn Land Kärnten und Stadt Klagenfurt, sie hatten die Anteile abgegeben, erhielten keinen Euro Gegenleistung.
Liegenschaften nicht zwingend Teil der Privatisierung
Erstellt wurde die Unternehmensbewertung anlässlich bereits bestehender Verkaufsgelüste der damaligen KLH von der international tätigen Beratungskanzlei PricewaterhouseCoopers (PWC). Bemerkenswert ist das Dokument unter anderem deshalb, weil die Prüfer auf Seite 71 leise anklingen lassen, dass die riesigen nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften, über die der Flughafen verfügt, nicht zwingend Teil einer Veräußerung sein müssten: “Alternativ könnten Grund und Boden grundsätzlich bzw. insbesondere nicht betriebsnotwendige Grundstücke auch von der Transaktion ausgeschlossen werden”, schreiben die Experten von PWC (siehe Titel-Faksimile ganz oben).
Grundstücke werterhöhend
Das strich nun auch der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) in seinem jüngst erschienenen Bericht über die Teilprivatisierung des Flughafens hervor. Ein im LRH-Bericht nicht näher genanntes weiteres Beratungsunternehmen, bei dem die KLH vergleichend eine zweite Bewertung der KFBG in Auftrag gegeben hatte, “wies ebenso darauf hin, dass (…) der ermittelte Marktwert des Eigenkapitals noch um den erzielbaren Nettoerlös der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften (…) zu erhöhen wäre”. Übersetzt: Im ermittelten Unternehmenswert der KFBG sind die Grundstücke nicht enthalten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wie der LRH und zumindest das Mediapartizan.at vorliegende PWC-Papier gleichermaßen feststellen.
PWC legt den Marktwert des Eigenkapitals in einer Bandbreite von minus 7,9 Millionen bis plus 1,1 Millionen Euro fest. Das zweite Beratungsunternehmen kam laut LRH auf eine Bandbreite von minus 0,3 Millionen bis plus 1,7 Millionen Euro. Ohne die Grundstückswerte.
28 Millionen Euro Verkehrswert
Die werden in einem fast zeitgleich erstellten Verkehrswertgutachten (13. Oktober 2015) mit knapp 28 Millionen Euro beziffert.
Land und Stadt nur mehr Juniorpartner
Fünf Jahre später werden die nicht betriebsnotwendigen Grundstücke zu 74,9 Prozent in der Hand eines privaten Immobilieninvestors sein. Nach derzeitiger Lage sieht es sogar so aus, sagt der LRH, “dass mit Abschluss des Beteiligungsvertrags und dem damit bekundeten Bekenntnis zum Strategieplan die Altgesellschafter dem Investor (…) ihre Zustimmung zur (auch zeitlich) uneingeschränkten Verfügung der Gesellschaft über das Anlagevermögen und damit auch über die nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften zusicherten”. Vulgo: Land und Stadt sind nur mehr Juniorpartner.
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