Sprengkraft: Strabag droht mit Verfahren falls Orasch ohne Ausschreibung zu Baurechten am Flughafen kommt

Foto: Christian Brandstätter
Foto: Christian Brandstätter

Bereits im Mai des heurigen Jahres hat sich der Bauriese Strabag zur Vergabe der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke am Flughafen Klagenfurt zu Wort gemeldet. In einem Brief an die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) teilte der Konzern in – noch – gemächlicher Wortwahl mit, dass er davon ausgehe, dass die Ausschreibungskriterien der Teilprivatisierung des Airports nach wie vor Gültigkeit haben. Hintergrund des Briefes war, dass Franz Peter Orasch versuchte, wesentliche Ausschreibungspunkte wie etwa die Call Option zu verwässern. Mit dieser ist es möglich, den Flughafen in die öffentliche Hand zurückzuholen, wenn er unter Lilihill-Dominanz unter 100.000 Passagiere fällt. Die Strabag merkte damals an, dass auch sie ein besseres Angebot für den Flughafen hätte legen können, wären die Vergabekriterien 2018 andere gewesen. Wenn es also keine oder nur eine aufgeweichte Call Option gegeben hätte, gegen die Hans Peter Haselsteiner von Anfang an eingetreten war. Der Strabag-Gründer ritterte ja bis zum freiwilligen Ausscheiden des Konzerns um den Flughafen mit.

Wink mit dem Zaunpfahl: Feststellungsverfahren möglich

Nun legt die Strabag nach – und wird im Ton hörbar deutlicher. Nach Recherchen von Mediapartizan.at droht der an den nicht betriebsnotwendigen Grundstücken interessierte Baukonzern in einem weiteren Brief an die K-BV – er dürfte von Mitte September stammen – mit einem Feststellungsverfahren, falls Oraschs Lilihill-Gruppe das Baurecht für die nicht betriebsnotwendigen Airport-Grundstücke ohne Ausschreibung zuteil werden sollte. Die Strabag soll in diesem Brief in noch immer umgänglichem, aber klar verständlichem Ton zum Ausdruck bringen, dass es für die Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft (KFBG) besser wäre, einen öffentlichen Wettbewerb um die Grundstücke durchzuführen. Der Bauriese soll sich dabei auf Paragraph 353 des Bundesvergabegesetzes stützen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, festzustellen, ob der Antragsteller, in diesem Fall die Strabag, eine echte Chance auf Erteilung des Zuschlages gehabt hat.

Baukonzern „verschnupft“ über mögliche Direktvergabe an Lihilill

In diesem Brief soll auch unzweideutig festgehalten sein, dass die Strabag um die Grundstücke mitbieten möchte und dass die KFBG ein solches Feststellungsverfahren umgehen könne, sollte man sich zu besagter Ausschreibung des Baurechts durchringen. Der Konzern soll sich „verschnupft“ darüber zeigen, dass eine Direktvergabe an die Lilihill-Gruppe im Raum stehe. Die Argumentationslinie der Strabag ist dabei offensichtlich, dass die Altgesellschafter im Rahmen der damaligen Ausschreibung ihre unbedingte Zustimmung zur Grundstücksveräußerung nicht aus der Hand geben wollten. Und damit eine Verwertung der Liegenschaften für die Strabag aus damaliger Sicht als so gut wie unmöglich erschien.

Sprengkraft für Freitags-Sitzung der Landesregierung mit Orasch

Der Brief dürfte Sprengstoff für die kommenden Freitag stattfindende Sitzung der Kärntner Landesregierung mit Orasch sein. In diesem Treffen soll der Investor die Höhe des Baurechtszinses für die Grundstücke bekannt geben. Landesrat Martin Gruber, er ist für die Beteiligungen zuständig, pocht aber auf eine eine Ausschreibung. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sagte im ORF-Sommergespräch, dass es eine solche nicht brauche. Die Spannung in dieser Sitzung dürfte somit greifbar werden.

1 Kommentar

  1. „Das Vergaberecht regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu marktgerechten Preisen. Es folgt dem Grundsatz eines freien und lauteren Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter.“

    Wenn Herr Kaiser der Meinung ist, dieses Gesetz betreffe ihn und seine Freunde nicht, wäre er wohl in anderen Ländern – wie Nordkorea oder Russland – besser aufgehoben.

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