Seit gestern soll der Schrieb im Klagenfurter Magistrat aufliegen. Es wird von Hektik und großer Nervosität berichtet. Der Brief stammt von der Kärntner Gemeindeaufsicht. Und er soll detonationsfähigen Sprengstoff enthalten. Die Gemeindeaufsicht versagt darin dem Klagenfurter Stadtchef Christian Scheider (Team Kärnten) nachträglich die Anwendung des Notfallparagrafens bei der umstrittenen Dienstverlängerung von Magistratsdirektor Peter Jost. Scheider hatte diesen im Dezember 2022 zwei Jahre über dessen Pensionsalter hinaus (bis 67) verlängert. Und das mit dem sogenannten Notfallparagrafen. Dessen Anwendung nun die Kärntner Landesaufsicht als unrechtens erkennt.
Scheider hatte die Verlängerung damit begründet, dass Jost sonst von einem Tag auf den anderen in Pension gegangen wäre. Er hatte dafür nachträglich auch ein Gutachten beim Rechtsgelehrten Bernd Wieser eingeholt, der die Entscheidung Scheiders untermauerte. Die SPÖ hatte im Gegenzug ein Gutachten bei der Rechtsgelehrten Doris Hattenberger in Auftrag gegeben, das das Gegenteil bescheinigte.
Offenbar waren die Ansichten Hattenbergers richtig(er). Denn die Gemeindeaufsicht soll die Aberkennung des sogenannten 73er-Paragrafen des Klagenfurter Stadtrechts damit begründet haben, dass eine Notfallsituation nicht vorgelegen sei. Da die Stadt, und damit auch Scheider bzw. seine Vorgänger(innen), dafür hätten sorgen müssen, dass eine solche Situation nicht eintreten hätte dürfen. Das ist durchaus plausibel: Man hätte nur rechtzeitig eine Ausschreibung oder einen adäquaten Stellvertreter organisieren müssen.
Furcht vor dem Supergau einer Klage von Jost
Nun könnte es brenzlig werden. Mit dieser Entscheidung dürfte die Verlängerung Josts gehörig wackeln bzw. könnte diese endgültig vom Tisch sein. Was Jost, er hat ja die Verlängerung von Scheider – unterstützt von mehreren Juristen – in der Hand, in die Lage versetzen könnte, auf Einhaltung bzw. Entschädigung zu klagen. Auf die Stadt könnte nun ein Prozess und mehrere Hunderttausend Euro an Zahlungen zukommen. Für Scheider könnte das bitter werden: Ist ein Vermögensschaden nachweisbar, werden die politischen Gegner mit dem Finger auf ihn zeigen. Ganz zu schweigen von rechtlichen Erwägungen.
Das Einschreiten der Landesaufsicht war deshalb zustande gekommen, weil SPÖ, FPÖ und Neos eine Aufsichtsbeschwerde gegen Scheiders Alleingang eingebracht hatten.
Hoch leben die Rechtsgelehrten!
Zu beurteilen, ob es für die Verlängerung eines pensionsreifen Magistratsdirektors, der damit droht sofort in Pension zu gehen, den Notfallparagraphen braucht scheint ein Jahrhundertgeschäft für die Juristen gewesen zu sein.
Übrigens: Es soll sogar Juristen im Magistrat geben und einer soll sogar zuständig sein: der Magistratsdirektor.
Wie gut, dass es nicht um richtiges Geld sondern nur um Steuergeld geht.
Ich schlage vor, dass sich jetzt alle beteiligten Juristen gegenseitig klagen und die Stadt das zahlt.
Die Wahrheit muss ans Licht!
Und täglich grüßt der Lindwurm. Schon in seiner ersten Periode hatte Bgm. Scheider sich am Magistratsdirektor die Zähne ausgebissen. Hohen finanziellen Schaden für das Stadtsäckel inklusive. Jetzt möchte Herr Jost (endlich) in Pension gehen und der Bürgermeister bekommt Panik. Vorausschauend regieren geht anders. Man muss sich fragen ob der Herr Bürgermeister und sein Team(?) noch handlungsfähig ist.