Jost-Verlängerung bleibt aufrecht: Von einer „zweiten Ohrfeige für die Aufsichtsbehörde“ und dem schwedischen Serienkind „Pipi Langstrumpf“

Bürgermeister Christian Scheider
Bürgermeister Christian Scheider

Kurz hielt sich heute Nachmittag Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten). Er ließ in Windeseile eine Pressekonferenz einberufen. Das Thema brisant: Die von ihm per Notfallparagraf (§ 73) des Klagenfurter Stadtrechts durchgeführte Verlängerung von Magistratsdirektor Peter Jost zwei Jahre über dessen Pensionsalter hinaus. Das führte nicht nur zu wütenden Protesten gegnerischer Parteien, sondern auch zur einer Aufsichtsbeschwerde der SPÖ, der FPÖ und der Neos bei der Gemeindeabteilung des Landes Kärnten.

Deren Bescheid, dass Scheider den Notfallparagrafen in einer Art geheimer Kommandoaktion nicht hätte anwenden dürfen, wurde nun vom Landesverwaltungsgericht (LVerwG) aufgehoben. „Das ist die zweite Ohrfeige für die Aufsichtsbehörde“, wurde Stadtanwalt Christian Puswald, der sich mit Scheider das Podium teilte, deutlich. Der Bescheid des Landes wurde zuvor schon einmal in die Schranken gewiesen, da das Papier Formalfehler hatte. Kurios jedoch die Begründung des LVerwG: Der Festellungsbescheid sei nicht das adäquate Mittel, um eine – wie von der Gemeindeaufsicht angenommen – schwere Rechtsverletzung, die Scheider begangen haben soll, für nichtig zu erklären.

Keine inhaltliche Bewertung, ob Verlängerung zulässig war oder nicht

Die Gemeindeaufsicht habe sozusagen für ein Foul im Elferraum nur eine gelbe Karte gezogen. Welches Instrument richtig gewesen wäre und ob es ein solches überhaupt gegeben hätte, lässt die Erklärung des LVerwG offen. Die Entscheidung fiel zudem „ohne tatsächlich auf die Frage der Zulässigkeit der Dienstvertragsverlängerung vom Magistratsdirektor durch den Bürgermeister einzugehen“. Wäre es soweit gekommen, hätte die Sache womöglich anders ausgehen können. Paragraf 96 des Klagenfurter Stadtrechts besagt nämlich: „Die Landesregierung hat das Recht, rechtskräftige, gesetzwidrige Bescheide, die in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der Landesvollziehung durch den Magistrat, den Bürgermeister, den Stadtsenat oder den Gemeinderat erlassen wurden, von Amts wegen aufzuheben, wenn der Bescheid von einem unzuständigen Organ oder von einem nicht richtig zusammengesetzten Kollegialorgan erlassen wurde.“ Die Frage ist, ob das LVerwG dies im Fall des Falles so gesehen hätte.

Scheider, der mit seiner Beschwerde gegen den Landesbescheid nun einen Erfolg feiert, betrachtet die Entscheidung „ohne Euphorie und Jubel. Aber es ist nicht immer alles gleich ein Rechtsbruch, was noch in Fluss ist“, so der Stadtchef, der sich in Bezug auf die Verlängerung mit Jost auf einen Kompromiss einigen will. Ein(e) neue(r) MagistratsdirektorIn soll Anfang 2024 den Dienst aufnehmen. Die Ausschreibung ist seit ein paar Wochen (nach monatelanger Verzögerung) draußen.

„Kasperltheater“

SPÖ-Vizebürgermeister Philipp Liesnig stößt die Sache bereits auf: „Dass das Landesverwaltungsgericht die Vertragsverlängerung Josts als schwere Rechtsverletzung einstuft, sollte den involvierten Organen der Stadt zu denken geben. Die Menschen haben andere Sorgen. Ein schneller und klarer Schlussstrich muss her, um dieses Kasperltheater endlich zu beenden“, so Liesnig.

Scheider als „Pipi Langstrumpf“

Neos-Chef Janos Juvan sagt zur heutigen Pressekonferenz: „Wenn Christian Scheider behauptet, dass dieses Urteil für ihn eine Erleichterung sei, darf man ihn ab sofort wohl getrost als Pipi Langstrumpf bezeichnen. Die macht sich die Welt bekanntlich auch, wie sie ihr gefällt.“

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Foto: Stadtkommunikation Klagenfurt

1 Kommentar

  1. Während der Bürgermeister beim Lesen des ersten Satzes der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes in Jubel und Euphorie ausbricht, ermittelt die Staatsanwaltschaft nach erhärtetem Anfangsverdacht wg. seiner Überstunden weiter, während Hr. Jost als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, als höchster (und österreichweit bestbezahltester) A/9 „Beamter“ im Amt verweilt. Quo vadis?

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