Der Anfang vom (vorläufigen) Ende: Der „Abschiedsbrief“ Josts an Stadtchef Scheider

Es ist fast auf den Tag genau ein Jahr her, dass der Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) die Öffentlichkeit informierte, dass Magistratsdirektor Peter Jost im Dienst bleibt. Und zwar über das übliche Pensionsantrittsalter von 65 hinaus. Zwei Jahre gab er Jost noch obendrauf. „Frühestens 31.12.2025“ steht handschriftlich auf der Dienstvertragsverlängerung vermerkt.

Das Haar in der Suppe

Seither rätseln Medienleute und Öffentlichkeit, ob Scheiders Argumentation für die Jost-Verlängerung stimmig war oder nicht? An Café- und Stammtischen wird versucht, das Haar in der Verlängerungssuppe zu finden. Scheider hatte nämlich erklärt, Jost hätte ihm eröffnet, von einem auf den anderen Tag als Magistratsdirektor das Handtuch zu werfen. Womit der innere Dienst, so Scheiders Worte, plötzlich ohne Führung dagestanden wäre.

Nun kommt nachträglich zumindest etwas Licht in die Sache: Mediapartizan.at wurde der „Abschiedsbrief“ Josts an Stadtchef Scheider zugespielt. Und dieser spiegelt tatsächlich Scheiders Version wieder. Jedenfalls bis zu jenem Punkt, wo Jost von jetzt auf gleich abtreten wollte.

Am 20. Dezember des Vorjahres schickte Jost seine „Rücktrittserklärung“ an Scheider

„(…) dass heute mein letzter Arbeitstag ist“

Der nunmehr freigestellte und mit Jahresende abberufene Jost schrieb am 20. Dezember des Vorjahres an den Bürgermeister: „Nach vielen engagierten und auch schwierigen Jahren sehe ich mich durch die aktuelle mediale Berichterstattung veranlasst, Dir mitzuteilen, dass heute mein letzter Arbeitstag ist.“

Nur wenige Tage zuvor sollten im Stadtsenat drei pensionsberechtigte Mitarbeiter dienstverlängert werden. Doch daraus wurde nichts: Einerseits lehnten sich SPÖ und FPÖ dagegen auf, andererseits gab auch die Personalvertretung kein grünes Licht: „In einem solchen Fall müsste man die Vertragsbediensteten-Ordnung ändern, damit das für alle Mitarbeiter gilt“, sagte damals Christian Schneeweiss. „Der Zentralausschuss hat sich klar dagegen ausgesprochen.“ Insider monierten zudem, die (dann nicht durchgeführte) Verlängerung der drei Beschäftigten könne man auch als Rutsche für Josts eigene Verlängerung über die Pension hinaus deuten.

„Präzedenzfall“

Jost nimmt in seiner Abschiedsnote an Scheider auch genau darauf Bezug: „Ich sehe es nicht ein, dass meine Person der Grund dafür sein soll, dass langjährige Mitarbeiter (…) nicht verlängert werden, weil das ein ,Präzedenzfall‘ für die Dauer meines Dienstverhältnis (sic!) sein könnte.“

Jost will weiters mit einigen politischen Vertretern bereits über seine Verlängerung gesprochen haben. In zumindest einem Fall ließ sich das auch bestätigen, jedoch nur unter vorgehaltener Hand. Hier habe der Magistratsdirektor ein flüchtiges positives Signal erhalten.

Mögliche Doppelbezüge

Scheider wollte auf den Brief Josts nicht Stellung nehmen. Auch Jost erklärt, dass „nun mit Weihnachten die friedliche Zeit angebrochen ist“. Bemerkenswert ist der Schrieb aus mehreren Perspektiven aber allemal: Interpretiert man ihn als tatsächliche Note der Entrüstung, weil erfahrene Mitarbeiter nicht weiter beschäftigt würden, da sie „als ,Spielzeug‘ für die Durchsetzung politischer Interessenslagen missbraucht werden“, würde sich Jost als angestellter Magistratsdirektor in die Belange der (Partei-)Politik einmischen. Was als Ordnungsruf vielleicht gut käme. Bedenkt man allerdings die Kosten einer solchen Verlängerung, wäre eine (oder keine) Nachbesetzung für den Steuerzahler wesentlich günstiger. Denn man kann davon ausgehen, dass pensionsberechtigte Stadtmitarbeiter (wenn sie einen Pensionsantrag stellen) ihre Pensionszahlung plus Aktivgehalt beziehen. Noch dazu wenn einem Mitarbeiter von der Stadt die sogenannte Beihilfenpension zur Abdeckung der Lücke zwischen ASVG-Rente und einer hohen „Beamtenpension“ bezahlt werden muss.

Bemerkenswert auch eine zweite Perspektive: Verknüpft man Josts (mitunter trotzig erscheinende) Abdankungsdepesche mit seinen heutigen Plänen, seine Abberufung mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen zu wollen, wie es sein Anwalt deutlich gesagt hat, könnte sich einem schon der Eindruck aufdrängen, sein Plan sei von Anfang an die Dienstvertragsverlängerung gewesen. Die Scheider dann per Notfallparagraf durchgeführt hat. Nur: ohne Not, wie es kürzlich von der Aufsichtsbehörde in einer Nichtigerklärung erkannt wurde. Weswegen Scheider nun auch keine Berufung mehr einbringen will.

3 Kommentare

  1. „Fort mit Schaden, aber fort“ . Ich wüsste gerne, wie groß das Aufatmen bei den Mitarbeitern ist und mit wieviel mehr Freude diese heuer Weihnachten feiern.

    • Da müsste wahrscheinlich intern viiiieeeeel mehr geklärt, verändert und strukturiert werden, damit die Mitarbeiter aufatmen.

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