Rund 30.000 Euro offene Anwaltskosten in Causa Jost

Magistratsdirektor Peter Jost (c) Stadt Klagenfurt, H. Bauer
Magistratsdirektor Peter Jost (c) Stadt Klagenfurt, H. Bauer

Die letzten Tage vor Weihnachten 2022 – sie sind mittlerweile Schicksalstage für das Klagenfurter Rathaus. Damals verkündete Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten), dass er Magistratsdirektor Peter Jost zwei Jahre über sein Regelpensionsalter hinaus verlängert habe. Der Grund: Jost hätte ihm erörtert, dass er keinen Antrieb mehr habe und von einem Tag auf den anderen aufhören wolle. Die zwei zusätzlichen Dienstjahre bis 2025 haben ihn dann aber offenbar umgestimmt.

Eine Gruppe mehrerer Parteien (SPÖ, FPÖ und Neos) reichten in Folge eine Aufsichtsbeschwerde bei der Gemeindeabteilung des Landes Kärnten ein. Und zwar deshalb, weil Scheider den „Magi“, wie Jost intern ehrfurchtsvoll genannt wird, mit dem Notfallparagrafen im Alleingang verlängerte. Dieser sei dafür nicht vorgesehen, so die Parteien, die von der Gemeindeaufsicht Recht bekamen. Allerdings machten die Aufseher einen peinlichen Formalfehler und unterfertigten den Bescheid nicht rechtsgültig. Die zweite Ausführung des Papiers wurde gestern vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben, weil – so die Begründung des Richters – das Rechtsmittel des Feststellungsbescheids zu minder für die von der Aufsichtsbehörde angenommene Schwere des Rechtsbruchs Scheiders sei. So weit, so verwirrend.

Anwaltsrechnung angeblich knapp über 29.000 Euro

In der Zwischenzeit langte die Rechnung des zumindest bis gestern fortunen Rechtsanwalts ein, der die Stadt – gewissermaßen Scheider – gegen die Gemeindeaufsicht vertrat. Das Honorar für seine Leistungen soll etwas mehr als 29.000 Euro betragen. So weit, so verständlich.

Gemeinderat setzte Scheider in Causa Jost finanzielle Daumenschrauben an

Doch nun wird es heikel: Offiziell bestätigt die Honorarhöhe niemand. Aber hinter vorgehaltener Hand schwelt eine haarige Diskussion. Darin geht es darum, ob der Anwalt überhaupt hätte beauftragt werden dürfen. Denn Scheider darf – gedeckt durch einen Gemeinderatsbeschluss – nicht mehr als 500 Euro an Rechts- und Beratungskosten in Auftrag geben. Außer der Stadtsenat billigt höhere Ausgaben.

Hausjuristen „hoben“ Gemeinderatsbeschluss auf

Doch Scheider hielt sich offenbar nicht an den Gemeinderatsbeschluss. Warum nicht? Patrick Jonke, Büroleiter des Bürgermeisters: „Laut unseren Juristen im Haus ist das nicht möglich. Da der Bürgermeister der Vertreter nach außen ist, muss er sich rechtlich wehren können.“ Der stellvertretende Magistratsdirektor habe eine entsprechende Formulierung verfasst. Jetzt werden die knapp 30.000 Euro für den Anwalt auf dem allgemeinen Konto für Rechts- und Beratungskosten verbucht, auf dem auch alle anderen Aufwendungen dieser Art landen. „Das nicht gedeckt ist“, so Jonke. Was nichts anderes bedeutet als: Budgeterhöhung.

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Foto(s): Stadtkommunikation Klagenfurt/H. Bauer

1 Kommentar

  1. Die unendliche Geschichte, diesmal nicht von Michael Ende, sondern geschrieben von Christian Scheider und seinen Vasallen. Denen scheinen Gesetze, Verordnungen und Regeln einerlei. Ja, man könnte sagen sie schei…n drauf. Und angesichts der Dilettanten die in der Gemeindeaufsicht sitzen, wird es so sein, dass Jost ohnehin bis Ende 2025 den Bürgermeister am Nasenring durch das Rathaus ziehen kann. Dann allerdings, endlich, tritt die Symbolfigur eines Sesselklebers, Nehmers und beamteten Manipulators den wohlbestallten Ruhestand an. Vielleicht findet sich noch jemand unter den tapferen Whistleblowern in der Stadtverwaltung, der seinen Pensionsvertrag leakt. Interessant wäre es allemal.

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