Rathaus Klagenfurt: Wie man die Bezahlung von Anwaltshonoraren monatelang hinausschob

Was bisher geschah: Der Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (FSP) bekommt am 10. September 2024 Post von der Kärntner Gemeindeaufsicht: Sie schreibt, Bürgermeister dürften Rechtsanwälte nur im Rahmen der laufenden Verwaltung; bei Einbringung von und Einspruch gegen Mahnklagen bis 5000 Euro; in Verfahren, in denen die Stadt beklagte Partei ist; und bei Revisionen – sofern der Bürgermeister belangte Behörde ist, beauftragen. Diese Auskunft erhält Scheider, weil er zuvor am 5. August bei der Aufsicht nachgefragt hatte, wann Bürgermeister Rechtsanwälte beauftragen dürfen.

Tausende Euro für Legitimierung

Dennoch gibt das Bürgermeisterbüro nach Erhalt des Schreibens weiteres Steuergeld aus, um rund 53.700 Euro an Honorarnoten eines Kärntner Anwalts zu legitimieren. Es beauftragt eine Grazer Anwaltskanzlei – im Rahmen eines bestehenden Klientenverhältnisses – mit der Beleuchtung der Kompetenzen des Bürgermeisters in Sachen Anwaltsbeauftragung. Die Dienstleistung der Grazer Kanzlei für speziell diese Frage kostet Tausende Euro. Klärt die Sache aber nicht abschließend. Denn die Klagenfurter SPÖ bringt am 19. März 2025 eine Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht ein: Scheider hat nämlich keinen Stadtsenatsbeschluss für die rund 53.700 Euro Anwaltshonorare. Hätte er einen, hätte er das Kollegium in die letztlich gescheiterte Dienstverlängerung von Ex-Magistratsdirektor Peter Jost einweihen müssen. Doch dann wäre diese möglicherweise gar nicht erst zustande gekommen.

Am 17. Juni 2025 bekommt das Rathaus wieder Post von der Gemeindeaufsicht. Es ist die Antwort auf die SPÖ-Beschwerde. Darin wird unmissverständlich festgehalten, dass Scheider den Kärntner Anwalt, dessen Leistungen unbestritten sind, als Rechtsbeistand bei der Jost-Verlängerung nicht hätte beauftragen dürfen. Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass Scheider am 5. August 2024 bei der Aufsicht auch deshalb nachfragte, weil ihm der Klagenfurter Gemeinderat eine Einschränkung verpasste: Er durfte in Sachen Rechtskosten in der „Causa Jost II“ nicht mehr als 500 Euro ohne Stadtsenats-Sanktus ausgeben. Das hob die Gemeindeaufsicht am 10. September 2024 als rechtswidrig auf.

Weitere 9000 Euro als heiße Kartoffel

Die Rechnungen des Kärntner Anwalts sind von Scheider, offenbar als Freigabe zur Anweisung, unterzeichnet. Doch die rund 53.700 Euro waren nicht alles. Insgesamt machen die Honorare des Kärntner Anwalts offenbar rund 64.000 Euro aus. Schon auf die erste Tranche, die 53.700 Euro, musste der Anwalt monatelang warten. Der Grund dafür könnte darin liegen, dass Unsicherheit aufgekommen sein könnte, ob man die Gelder tatsächlich überweisen dürfe. Eine in den Prozess involvierte Person sagt zudem, dass die Rechnungen „vier bis fünf Mal“ umgeschrieben wurden.

Auch auf die restlichen mehr als 9000 Euro wartete der Anwalt lange. Diesen Betrag, der nicht Gegenstand der Stellungnahme der Kärntner Gemeindeaufsicht vom 17. Juni 2025 war, schob man offenbar vor sich her wie eine heiße Kartoffel.

Interne Absicherung

Bezahlt wurden die 9000 Euro erst als das Bürgermeisterbüro der Magistratsdirektion genau erklärt hatte, wofür und für wen die Anwaltsleistung entstanden war. Die Magistratsdirektion sicherte sich auf diese Weise anscheinend beim – oder gegen das – Bürgermeisterbüro ab. Sogar ein interner Vermerk mit dem Hinweis, man weise das Geld an, um einer Klage des Anwalts aus dem Weg zu gehen, soll vor der Bezahlung angelegt worden sein.

Das Bürgermeisterbüro erklärte auf Anfrage, dass eine letztlich im April eingeholte 3-seitige rechtliche Stellungnahme der Grazer Kanzlei, die die Beauftragung des Kärntner Anwalts im Kompetenzrahmen Scheiders sah, nichts gekostet habe. Auch diese Stellungnahme soll man zur internen Absicherung eingeholt haben.

Schon im Juli sagte das Bürgermeisterbüro zudem, dass die Ausführungen der Gemeindeaufsicht vom 17. Juni „für die Stadt nicht nachvollziehbar“ seien. Ein Verfassungsjurist „bestätigte vorab, dass die Beauftragung der Rechtsberatungen im Rahmen der laufenden Verwaltung erfolgen“ könne. Zwischenzeitlich liege „der Stadt ein weiteres Rechtsgutachten“ des „renommierten Verfassungsjuristen“ Peter Bußjäger vor, „dass, die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes als Angelegenheit der laufenden Verwaltung grundsätzlich zulässig ist’“.

Auch ÖVP will Klarheit

Scheider hat die Gemeindeaufsicht kürzlich um Ausstellung eines Bescheides zur ablehnenden Rechtsansicht der Anwaltsbeauftragung ersucht. Neben der SPÖ will nun offenbar auch die ÖVP Klarheit in der Sache. Clubobmann Julian Geier verlangt, in der nächsten Gemeinderatssitzung über das Ergebnis des Bescheidansuchens Scheiders informiert zu werden.

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