Peter Josts Plan zur Rückkehr auf den Klagenfurter Magistratsdirektor-Thron

Stadtkommunikation/Johannes Puch
Stadtkommunikation/Johannes Puch

Man könnte sagen, das sei die 100. Geschichte über Peter Jost. Den freigestellten und mit Jahresende abberufenen jahrzehntelangen Magistratsdirektor von Klagenfurt. Und das stimmt auch. Aber man muss – audiatur et altera pars – immer auch die andere Seite hören. Jost selbst redet derzeit zwar ungern mit Medien, das wird sich mit der Zeit wohl noch ändern. Aber laut gesicherten Informationen arbeitet er unbeeindruckt von seiner Abberufung an seiner Rückkehr. Es wäre nicht seine erste.

Rückblende: Jost war fast genau vor einem Jahr von Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) dienstverlängert worden. Und zwar für zwei Jahre über seine Pension hinaus. Frühestens kündbar mit 31.12.2025. Das bedeutet, das Jost – nach seinen eigenen Aussagen – bis Ende 2026 Magistratsdirektor bleiben hätte können, da wäre er 68. Zu einem Bruttojahresgehalt inklusive Zulagen von zumindest 200.000 Euro. Dass Jost sich gegen die Pensionierung wehrt, ist nichts Neues. Wie er sich den Weg zurück bahnen will aber schon.

Scheider hatte für die Dienstverlängerung rechtliche Beratung. Einerseits einen bekannten Anwalt, andererseits seinen höchsten juristischen Berater im Rathaus: Jost selbst. Das betont Scheider. Kürzlich wurde die Dienstverlängerung ja von der Gemeindeaufsichtsbehörde für nichtig erklärt, weil sie mit dem Notfallparagrafen durchgeführt worden war, mit dem laut Stadtrecht etwa Punkte vom Bürgermeister entschieden werden können, bei denen Gefahr im Verzug besteht. Die aber gemäß Gemeindeaufsicht nicht bestand.

Bescheid aus dem Jahr 2013

Jost beharrt auf Disziplinarkommission

Jost akzeptiert seine Abberufung also nicht. Er wähnt sich als Opfer politischer Absprachen. Kürzlich sagte er in einem Schreiben, „die Rechtsstaatlichkeit im Rathaus ist abgeschafft.“ Und er wird laut Informationen aus seinem engsten Umfeld folgenden Weg wählen, die Rathaus-Macht zurückzuerlangen: Da er vom Gemeinderat „mit Wirksamkeit vom 1.10.2013 zum Magistratsdirektor der Stadtgemeinde Klagenfurt bestellt“ wurde – und zwar mit Bescheid – könne eine Abberufung auch nur per Bescheid des Gemeinderates erfolgen. Dazu hätte es – so Josts Strategie – jedoch vorher eine Disziplinarkommission geben müssen, die ihm Dienstverfehlungen hätte nachweisen müssen, die nachher vom Gemeinderat mit der Abberufung hätten sanktioniert werden müssen.

Jost benötigt den Abberufungsbescheid unter Einbeziehung des Gemeinderates für seinen Rückkehrversuch: Hat er ihn, wird er diesen wohl vor dem Landesverwaltungsgericht zu bekämpfen versuchen. Die Abberufung wurde unter Einbeziehung mehrer Anwälte durchgeführt. 37 Gemeinderäte waren dafür, sieben ÖVP-Mandatare dagegen. Einer verließ den Saal.

Lesetipp: Im aktuellen „Kärntner MONAT“ ist eine spannende Zusammenfassung über die Auswirkungen eines möglichen Rechtskampfes der Stadt Klagenfurt mit Peter Jost zu lesen.

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