Vitalbad: Kontrollamt wollte Rechnungen von Porr. Stadtanwalt erteilte der Idee eine Absage – obwohl der Vertrag es vorsah

Dafür, dass das Vitalbad gar nicht gebaut wurde, schlägt es ziemlich hohe Wellen. Wie bereits berichtet, hatte die Stadt Klagenfurt die sogenannte Innovationspartnerschaft mit dem Baukonzern Porr zur Errichtung des Vitalbades im Dezember 2021 für beendet erklärt. Rein vertraglich wäre der Porr somit nach der Phase 1 eine Ausfallszahlung von 750.000 Euro zugestanden. Dafür musste sie jedoch vertraglich vereinbarte Leistungen erbringen. 250.000 Euro als Teil der Gesamtsumme musste die Stadt bereits am Anfang der Zusammenarbeit bezahlen. Von den restlichen 500.000 wäre die Porr bereit, 60.000 Euro nachzulassen, da es nicht erbrachte bzw. nicht in vollem Umfang erbrachte Leistungen des Baukonzerns gab. Damit wären noch 440.000 Euro offen. Doch Finanzreferent Philipp Liesnig (SPÖ) sind die erbrachten Leistungen der Porr keine 440.000 Euro mehr wert. Die Stadt lässt nun einen Anwalt Vergleichsgespräche führen. In diesem Zusammenhang wäre vielleicht die Veröffentlichung eines Leistungsverzeichnisses aufschlussreich.

Laut Wiedenbauer: Porr muss externe Rechnungen nicht vorlegen

Nun wurde ein weiteres interessantes Detail in Zusammenhang mit dem Abbruch der Zusammenarbeit bekannt. Offenbar zur besseren Ermittlung einer angemessenen Ausfallsgage für die Porr, fragte das Kontrollamt die „‚Vorlage von Rechnungen‘ für Leistungen, welche der Innovationspartner extern beauftragt hatte“, an. Das geht aus dem vertraulichen Kontrollamtsbericht hervor, den die Prüfer in der Causa angefertigt hatten. Ausgangspunkt dieses Gedankens war offensichtlich die Idee, sich über die Rechnungen, die bei der Porr für externe Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Vitalbad-Planung eingelangt waren, einem beidseitig akzeptablen Abschlagsbetrag anzunähern. Doch gegen diese Idee argumentierte Stadtanwalt Martin Wiedenbauer. Er erklärte in seinem Prüfbericht, „dass weder der Innovationspartnerschaftsvertrag noch die (sonstigen) Ausschreibungsunterlagen ein ‚Open-Book‘-Verfahren vorsehen“ und die Porr keine Rechnungen vorlegen müsse.

Kein „Open-Book“-Verfahren – keine Unterlagen. Die Rechtsauffassung des Stadtanwalts Martin Wiedenbauer

Laut Innovationspartnervertrag: Porr muss Rechnungen vorweisen

Wiedenbauer meint damit offenbar, dass eine Vorlage der externen Rechnungen der Porr juristisch nicht erreichbar sei. Das ist bemerkenswert. Denn unter Punkt 13.5 des Innovationspartnervertrages steht, dass die Porr „geprüfte Rechnungen (…) dem Auftraggeber (der Stadt, Anm.) nach schriftlicher Aufforderung binnen angemessener Frist im Original zur Verfügung zu stellen“ habe (siehe Faksimile unten). Und zwar bis „sieben (7) Jahre ab Beendigung der Innovationspartnerschaft“ – das wäre der Dezember 2028.

Laut Innovationspartnervertrag müsste die Porr „geprüfte Rechnungen (…) im Original zur Verfügung stellen“.

Der Anwalt führt in seinem Begründungstext aus, dass sich die Vertragspunkte 13.5 und 13.7 lediglich auf die Umsetzung von Ergebnissen, nicht aber auf die Erstellung derselben bezögen. Davon ist aber in Vertragspunkt 13.5 nichts zu lesen. Im Gegenteil: Hier ist von „allen im Zusammenhang mit der Innovationspartnerschaft entstehenden Unterlagen“ – auch Rechnungen, die Rede.

Auch Vertragspunkt 13.7 spricht nicht davon, dass Rechnungen nicht vorgelegt werden müssten.

Eine schriftliche Anfrage an Magistratsdirektor Peter Jost um Aufklärung dieses Widerspruchs blieb bis dato ergebnislos. Die Porr erklärt, „ihre vertraglichen Pfichten erfüllt“ zu haben.

Mit Spannung wird nun der Ausgang der Vergleichsgespräche erwartet. Bleibt die Porr bei der Verrechnung von 25.000 Euro für eine Umplanung des ursprünglich geplanten Nucleus-Bades zu einer modularen Bauweise, zu der sie in einem E-Mail aus dem Bürgermeisterbüro von Christian Scheider (Team Kärnten) aufgefordert wurde, sind laut Kontrollausschuss-Obmann Andreas Skorianz (FPÖ) rechtliche Folgen nicht auszuschließen, „da keine Beschlüsse für eine modulare Bauweise vorliegen“. Für ein „trockengelegtes“ Bad ziemlich unruhige Gewässer.

Update, 11. Oktober, 10.25 Uhr

Magistratsdirektor Peter Jost beantwortete die Anfrage heute: „Aus unserer Sicht besteht kein Widerspruch.“

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Foto: Shotshop.com

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