Magistratsdirektor in spe befindet sich in Gerichtsstreit mit Ex-Arbeitgeber Land Steiermark

Das Klagenfurter Rathaus
Das Klagenfurter Rathaus

Angetan und beeindruckt zeigten sich die Zaungäste des Hearings für den Posten des Klagenfurter Magistratsdirektors. Es war Ende Februar als Jürgen Dumpelnik und Michael Zernig ex aequo als Bestgereihte aus dem Hearing hervorgingen. Dritter wurde Karl Klein, dem eine ÖVP-Nähe nachgesagt wird. Dumpelnik habe in seiner Präsentation „in einer eigenen Liga gespielt“, sagte eine Person nach den Hearings. Der 45-Jährige hat eine ausgeprägte SPÖ-Vergangenheit und unterhält eine Freundschaft zu SPÖ-Stadtvize Philipp Liesnig, mit dem er auch geschäftlich in einer Firma verbunden war. Die Geschäftsbeziehung gab Liesnig jedoch auf, er wurde im Herbst 2021 SPÖ-Vizebürgermeister. Auch Zernig soll der SPÖ nahe stehen.

In der Objektivierungskommission saßen die Magistratsdirektoren von Graz (Martin Haidvogl), Salzburg (Max Tischler) und Wels (Peter Franzmayr). Weiters der stellvertretende Kärntner Landesamtsdirektor Markus Matschek, einer der höchsten Beamten des Landes. Vorsitzender war Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) – ohne Stimmrecht. Die Kommission einigte sich wie gesagt auf zwei erste Plätze: Dumpelnik und Zernig. Letzterer ist momentan Amtsleiter von Ebenthal, einer Gemeinde im Osten Klagenfurts. Dumpelnik sitzt dem Aufsichtsrat der Klagenfurter Stadtwerke (STW) vor und war zuvor hoher Beamter in der Steiermark: Er hatte den Posten des Landtagsdirektors inne.

Nach Karenz „keine adäquate Stelle“ für Dumpelnik

Und in Sachen Anstellung beim Land Steiermark gibt es nun einige Brösel: Dumpelnik brachte Klage gegen das Land Steiermark ein. Das bestätigt das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz auf Anfrage. Eine „Klage von MMag. Dr. Jürgen Dumpelnik gegen das Land Steiermark wurde eingebracht und daher“ sei „ein Gerichtsverfahren anhängig“, schreibt Richter Thomas Hayn, Leiter der Medienstelle. Eine Verhandlung stehe bevor.

Der Grund: Der Kläger, also Dumpelnik, „behauptet, nach seiner Rückkehr aus der Karenz keine adäquate Stelle erhalten zu haben und daher diskriminiert worden zu sein“. Dumpelnik ist wirtschaftlich gut vernetzt und hatte sich etwa für seinen im Vorjahr aufgelösten Job beim Bauunternehmen Kollitsch, wo er in leitender Stelle tätig war, vom Land karenzieren lassen. Nun mache er „die Differenz zwischen dem Gehalt, das ihm seiner Meinung nach zustünde, und dem tatsächlichen Gehalt für einen Zeitraum von zwei Monaten geltend“, informiert das Landesgericht.

Ob sich Dumpelnik und das Land Steiermark einig werden, könnte noch im April feststehen. Er erklärt auf Anfrage, es gehe „um eine Ergänzungszulage auf das Gehalt als Landtagsdirektor“. Urteilt das Gericht zugunsten Dumpelniks, würde diese Ergänzungszulage im Fall einer Rückkehr in den Landesdienst bis zur Pension wirken.

Hinter den Kulissen: Gespräche mit Ex-Magistratsdirektor

Indes hat Mediapartizan.at die Forderungen von Ex-Magistratsdirektor Peter Jost recherchiert. Und zwar jene, über die hinter den Kulissen vom Bürgermeisterbüro offenbar mit Jost gesprochen wird. Jost hat die Stadt ja nicht nur auf Überstundengelder von über 65.000 Euro geklagt, sondern besteht auch auf seine Dienstverlängerung bis Ende 2025. Diese hatte ihm Scheider Ende 2022 per Notfallparagraf genehmigt, sie wurde von der Kärntner Gemeindeaufsicht aber für nichtig erklärt. Sollte Jost den Gerichtsgang gewinnen, könnte dies die Stadt über 600.000 Euro an Gehältern und dergleichen kosten. Einen ersten Etappensieg verzeichnete Jost vorige Woche als er den „Beamten-Prozess“ erstinstanzlich gegen die Stadt gewann. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass Jost bereits die 65.000 Euro an verlangten Überstundengeldern zugesprochen worden wären. Die Stadt wird gegen die Entscheidung der Richterin, dass Jost kein Beamter sei, übrigens Rekurs einbringen.

Rückkehr bis 2024 und Konsulentenvertrag bis 2025

Wie interne Unterlagen zeigen, sieht Josts Verhandlungsbasis in den Gesprächen mit der Stadt folgend aus: Er möchte offenbar jedenfalls als Magistratsdirketor zurückkehren. Und zwar bis Ende 2024, dann könne das Dienstverhältnis gelöst werden. Jost wurde ja, da bereits 65 und pensionsberechtigt, vom Klagenfurter Gemeinderat mit Ende 2023 abberufen. Dies bekämpft der Ex-„Magi“, wie er intern ehrfurchtsvoll genannt wird, nun vor Gericht. Doch die Rückkehr ist nicht alles, was Jost fordert. Nach 2024 will er einen nicht genau bezifferten Konsulentenvertrag bis Ende 2025. Zusätzlich stehen Schadenersatzforderungen im Raum, mit denen Jost die Stadt konfrontiert. In einer ersten Tranche verlangt Jost 15.000 Euro unter diesem Titel.

Offenbar fährt die Stadt eine (kuriose) Doppelstrategie: Während Jost vor Gericht bekämpft wird, werden hinter den Kulissen Gespräche mit ihm geführt.

Unabhängige Überprüfung des Objektivierungsprozesses fraglich

Möglicherweise, beweisen lässt sich das nicht, steht damit die vorige Woche von Bürgermeister Scheider veranlasste Überprüfung der oben erwähnten Objektivierung in Zusammenhang. Das mögliche Ziel: Zeit zu gewinnen.

Am Dienstag voriger Woche hatten Team Kärnten (TK), die ÖVP und die Grünen in einer Pressekonferenz ihre Ablehnung gegenüber der Bestellung Dumpelniks zum Ausdruck gebracht. Dumpelnik ist aktuell mit knapper Mehrheit von SPÖ, FPÖ und Neos aussichtsreichster Kandidat für den Topjob. ÖVP-Clubchef Julian Geier und Grüne-Bundesgeneralsekretärin Olga Voglauer kritisierten das Auswahlverfahren durch den beauftragten Headhunter vehement und verlangen eine Neu-Ausschreibung. TK-Clubobmann Patrick Jonke erklärte, Dumpelnik auf keinen Fall bestellen zu wollen. Er könne mit Zernig leben, so Jonke. Woraufhin Scheider die interne Revision mit einer Überprüfung des Objektivierungsprozesses beauftragte.

Mitglied mit ÖVP-Gemeinderats-Vergangenheit unter Kontrolloren

Doch diese hat einen möglicherweise schwerwiegenden Schönheitsfehler, der die Frage nach einer unabhängigen Kontrolle aufwirft. In der Überprüfungskommission sitzen fünf Mitarbeiter der Stadt: Der derzeitige Magistrats-Boss Stéphane Binder, Michael Baumgartner (interne Revision), Silvia Stockhammer (interne Revision), Sabina Gagic (Magistratsdirektion) und Stephan Peter Ouschan (Personalabteilung, Amtsinspektion). Diese Namen bestätigte Jonke in einer dieswöchigen Pressekonferenz. Eines der genannten Mitglieder hat jedoch eine ausgeprägte ÖVP-Vergangenheit und befand sich für die türkise Partei sogar im Gemeinderat. Was für eine unabhängige Überprüfung des Auswahlverfahrens, das zwei SPÖ-nahe Bestgereihte ergab, nicht gänzlich unbedenklich sein dürfte.

Neos-Vorschlag der Befristung rechtlich offenbar möglich

Zwischenzeitig pocht Neos-Chef Janos Juvan auf eine Befristung des Jobs auf dreieinhalb Jahre. Macht der neue „Magi“ seinen Job gut, erfolgt eine Verlängerung. In gegensätzlichem Fall würde man neu ausschreiben. Gleich nach dem Neos-Vorschlag kamen Stimmen auf, dass eine Befristung rechtlich nicht möglich sei. Doch dabei könnte es sich um einen Irrtum handeln. Denn ausgerechnet Max Tischler, der Salzburger Magistratsdirektor, der in der Objektivierungskommission in Klagenfurt saß, ist in der Mozartstadt mit Befristung an den Topjob gekommen, wie der ORF Salzburg 2021 schrieb. Er wurde nach einer Novelle des Stadtrechts auf fünf Jahre bestellt.

Die Freiheitlichen haben heute in einer Pressekonferenz ihr Festhalten an der Bestellung Dumpelniks wiederholt.

Update 11. April 15:48 Uhr

Johannes Kaschitz (Personalchef) gehört nicht der Überprüfungskommission an. Er wurde aus dem Bericht entfernt.

***Foto(s): eigene

6 Kommentare

  1. Salzburger Dienstrecht ist nicht gleich Klagenfurter Stadtrecht bzw. Vertragsbedienstetenordnung.

    Ergo: Was in anderen Bundesländern rechtlich durchführbar ist, kann durchaus in Klagenfurt ausgeschlossen sein.

  2. Vom Landesdienst karenziert, damit man in der Privatwirtschaft ein bisserl was verdienen kann – und dann zurück wollen an den Futtertrog….
    Manchmal frage ich mich schon, wie lange die Österreicher sich die Frechheiten der Beamten noch leisten werden?

    • Wenn ich den Artikel richtig lese, ist der Herr ein Job-Hopper zwischen dem sicheren Auffangnetz Land Steiermark, wo er sich offenbar bereits mehrfach karenzieren hat lassen und Jobs in der Privatwirtschaft (wobei ich parteiengeführte Genossenschaften nicht wirklich als Privatwirtschaft zähle). Wobei hier der Artikeltitel dann auch nicht stimmt, denn der Herr ist kein Ex-Mitarbeiter, er ist ein karenzierter Mitarbeiter mit jederzeitigem Rückkehrrecht. Sehr clever und ein Irrsinn, was der öffentliche Dienst auf Steuerzahlerkosten zuläßt. Karenzierte Beamte machen ja jeden Gehalts/Biennalsprung mit, wenn der nach 5 Jahren wieder zurück will auf seinen alten Job – was vom öffentlichen Dienstgeber ja garantiert wird – kriegt er eine Gage als ob er nie weg gewesen werde. Jeder Angestellte in der Privatwirtschaft ist ein echter Vollidiot… Beamte verdienen durchschnittliche fast 20 % mehr und haben null Arbeitsplatzrisiko, keine Arbeitslosigkeit zu fürchten. Bezahlen darf das private STeuerzahler, der dafür auch noch das volle Risiko trägt.

      • Wenn er überhaupt karenziert ist derzeit… da bei Kollitsch schon vor Monaten ausgeschieden, wird er derzeit wohl wieder beim Land Steiermark beschäftigt sein und um Karenzierung angesucht haben. Aber er ist kein Ex-Mitarbeiter und wahrscheinlich derzeit auch noch nicht (wieder einmal) karenziert… Karenzierungen sollen ja grundsätzlich möglich sein, aber das garantierte Rückkehrrecht, noch dazu auf einen gleichwertigen Job, gehört ersatzlos abgeschafft. die sollen dasselbe Risiko wie jeder Privatangestellte haben – wenn der alte Job besetzt ist, ist er halt besetzt.

  3. Was soll man dazu noch sagen? Das Einzige das hier hilft ist Transparenz, Transparenz, Transparenz. Und befristete Verträge für alle Führungskräfte. Also auch die Abteilungsleiter.

    • Vergessen Sie das mit der Befristung, da gibts wieder x Klauseln/Ausnahmen und es wird letztlich vor einem Arbeitsgericht wieder als ein unbefristeter Vertrag gewertet. Auch wenn angeblich niemand mehr pragmatisiert wird, hat die Stadt noch jeden Arbeitsgerichtsprozeß auch von Vertragsbediensteten verloren und der Mitarbeiter konnte seinen Arbeitsplatz und auch sein Gehaltslevel behalten. Die sind alle de-facto alle pragmatisiert, da müßte schon eine strafrechtliche Verurteilung von mehr als 1 Jahr her, damit man jemanden tatsächlich kündigen kann im Magistrat.

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