
Die Sache ist hinlänglich bekannt: Zum Ende des Jahres 2022 verlängerte der Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (LS) den damaligen Magistratsdirektor Peter Jost bis mindestens Ende 2025. Jost wären demnach jedenfalls zwei Jahre Dienstverlängerung über dessen Regelpensionsalter hinaus zugestanden. Und zwar per Notfallparagraf. Daraufhin stiegen SPÖ, FPÖ und Neos auf die Barrikaden. Dies ging bis zu einer Beschwerde an die Gemeindeaufsicht des Landes Kärnten, die die Verlängerung Josts letztlich für nichtig erklärte.
Puswald musste ein Jahr auf Honorar warten
Scheider hatte zuvor an der Dienstverlängerung Josts festgehalten. Auch als – lange vor der Nichtigkeitserklärung – ein Bescheid der Gemeindeaufsicht im Rathaus eintrudelte, dass Scheiders Anwendung des Notfallparagrafen nicht legitim gewesen sei. Anfänglich gewann Scheider das Match mit der Rechtsberatung des bekannten St. Veiter Anwalts Christian Puswald auch: Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Kärnten sagte damals, für die angenommene Härte des Vergehens sei der Bescheid der Gemeindeaufsicht zu linde. Bildsprachlich: Für so ein (angenommenes) heftiges Foul (Verlängerung durch Notfallparagraf) sei eine gelbe Karte (also der Bescheid) zu wenig. Weshalb die Gemeindeaufsicht letztlich die rote Karte zog. Und die Nichtigkeitserklärung ins Rathaus schickte.
Puswalds Rechtsberatung während der Verteidigung des Notfallparagrafen kostete freilich auch etwas: 50.000 Euro. Der Anwalt, der die Höhe nicht bestätigt, musste offenbar lange auf sein Geld warten. Es ist im Rathaus davon die Rede, dass ein Jahr verstrich, bevor Puswald sein Honorar überwiesen erhielt.
Honorar nicht im Stadtsenat
Und die Überweisung hat Brisanz: Denn die 50.000 Euro sind nicht im Stadtsenat aufgeschlagen. Der St. Veiter Anwalt bestätigt einzig, dass eine Forderung an die Stadt Klagenfurt beglichen worden sei. Scheider-Bürochef Patrick Jonke bescheinigt hingegen die Höhe von 50.000 Euro. Insgesamt mache Puswalds Rechnung gar 60.000 Euro aus. “Wir haben die Überweisung der 50.000 Euro mit einem Gutachten absichern lassen”, sagt Jonke. Dieses Gutachten besage, “dass das Honorar im Rahmen der laufenden Verwaltung überwiesen werden kann”, die Zahlung also legitimiert sei. Die restlichen 10.000 Euro seien noch Gegenstand von Überprüfungen und würden vorerst zurückbehalten. Das Gutachten dazu stamme laut Jonke von Peter Invankovics von der HBA-Rechtsanwaltskanzlei. Aber warum ist die Zahlung an Puswald nicht im Stadtsenat zumindest besprochen worden? Jonke: “Das ist nicht üblich. Wir wollten aber sicher nichts verschleiern.”
Dass eine vorherige Einbringung in den Stadtsenat nicht üblich sei, sieht Stadträtin Sandra Wassermann (FPÖ) nicht so: “In der Vergangenheit waren Rechtsanwaltshonorare sehr wohl Beschlussthema im Stadtsenat.” Auch SPÖ-Vizebürgermeister Ronald Rabitsch sagt, “dass es für gewöhnlich so ist, dass Rechtsberatungshonorare vom Stadtsenat beschlossen werden”. Max Habenicht, Stadtrat für die ÖVP, erklärt auf Anfrage, dass “ich nicht sagen kann, ob es Pflicht ist, Rechtskosten vom Stadtsenat absegnen zu lassen. Aber in der Vergangenheit war es wohl so”.
Auf Nachfrage im Rathaus wird hinter vorgehaltener Hand erklärt, dass nicht nur die Bezahlung, sondern auch die Auswahl des Anwalts Sache des Stadtsenats sei. Begutachter Ivankovics allerdings sagt, dass “das Honorar gesplittet wurde. Die 50.000 sind laufender Verwaltungsaufwand, die der Bürgermeister ohne Stadtsenat” überweisen könne. Die restlichen 10.000 würden noch gecheckt. Die 50.000 Euro habe der Bürgermeister “sowohl vom Betrag als auch vom Gegenstand” allein absegnen können, so Ivankovics.
Scheider wurde im Rahmen der für nichtig erklärten Dienstverlängerung vor über einem Jahr verpflichtet, Rechnungen, die über 500 Euro hinaus gehen, vom Stadtsenat absegnen zu lassen. Dies wurde von der Gemeindeaufsicht aber für rechtswidrig erklärt.
Stefan Primosch, Leiter der Gemeindeabteilung beim Land Kärnten konnte zur aktuellen Sache der überwiesenen 50.000 Euro “noch nichts sagen, weil wir mit der Materie nicht vertraut sind”.
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