Streit um Dienstverlängerung: Ex-Magistratsdirektor Jost blitzte bei Verwaltungsgericht ab

Ex-Magistratsdirektor Peter Jost (c) Stadt Klagenfurt, H. Bauer
Ex-Magistratsdirektor Peter Jost (c) Stadt Klagenfurt, H. Bauer

Wenn Dinge stattfinden wie eine Ausflugsfahrt von KAC-Fanclubs nach Lignano (deren Fahrtkosten vom Steuerzahler berappt werden), lässt es sich Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) nur ungern nehmen, seine Presseleute eine Aussendung über den Äther jagen zu lassen. Zelebriert mit Foto von Scheider, umringt von KAC-Fanclubleuten. Rechts von ihm Dieter Schmied, Obmann-Stellvertreter des KAC-Fanclubs “Stiege 19”. Und einer von Scheiders Gemeinderäten im Team Kärnten.

Jost ohne Parteienstellung

Wenn allerdings so wichtige Dinge passieren, wie etwa ein gerichtlicher Teilerfolg gegen Ex-Magistratsdirektor Peter Jost, dann bleiben die Redaktions-Mailaccounts trocken und werden nicht mit Pressetext und Foto Scheiders bestückt. So geschehen kürzlich vor dem Landesverwaltungsgericht (LVerwG) Klagenfurt. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit blitzte Jost bei Gericht ab, erklärt Stadtanwalt Christian Puswald: “Es gibt ein Verwaltungsverfahrensgesetz. Das bestimmt, wem in einem Verfahren Parteienstellung zukommt. Jost wurde vom Gericht keine Parteienstellung zuerkannt.”

Es geht in dem Streit mit der Stadt Klagenfurt um über 700.000 Euro, die der Ex-Magistratsdirektor eingeklagt hat, weil er von Scheider per Notfallparagraf in einer Nacht- und Nebelaktion dienstverlängert worden war, was jedoch von der Kärntner Gemeindeaufsicht Ende 2023 für nichtig erklärt wurde.

Keine Presseaussendung

Seit 1. Jänner 2024 ist Jost aus Sicht der Stadt in Pension. Er könne noch außerordentliche Revision am Verwaltungsgerichtshof einbringen, so Puswald. Aber warum informiert die Landeshauptstadt die Öffentlichkeit nicht über diesen Teilerfolg, wenn andererseits über jedes Kuchenessen bei einem 100er-Geburtstag und von Steuergeldern bezahlte Fanfahrten berichtet wird?

Puswald-Versicherung würde Kosten übernehmen

Dabei birgt dieser Etappensieg Potenzial. Stritte man die Klage aus, könnte die Stadt Klagenfurt auch gewinnen. Gewinnt sie nicht, hat Puswald schon vor mehr als einem halben Jahr bekundet, dass seine Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen würde. Das nähme also der Jost-Drohung, er würde seine Forderungen nur dann zurücknehmen, wenn man ihn als Magistratsdirektor bis Ende 2024 zurück hole, die Giftzähne. Abgesehen davon liebäugelt er mit einem Beratervertrag für 2025.

Scheider: “Baustein in die richtige Richtung”

Bleiben zwei Fragen: 1. Warum veröffentlichte die Stadt Klagenfurt diesen Teilerfolg gegen Jost nicht? Scheider: “Weil die Anwälte gesagt haben, wir sollten von einem laufenden Verfahren nicht berichten.” Das sei nur ein Teil der gesamten Rechtssache, bei dem man “gar nicht so verwundert war”, dass es so ausgegangen sei. “Es gibt ja noch Parallelverfahren.” Das nunmehrige Ergebnis sei “ein Baustein in die richtige Richtung”. Wie diese Aussage mit dem Plan zusammenpasse, Jost zurückzuholen? “Die Frage ist, judiziere ich das aus oder suche ich eine Lösung?” Wobei die Lösung eigentlich schon Puswald vorgegeben hat, in dem er die Rechnung bezahlt, sollte Jost gewinnen. Was die Frage aufwirft, welche anderen Gründe Scheider hätte, Jost zu reaktivieren?

Soll SPÖ Jost-Rückholung zustimmen?

Die 2. Frage: Wird Scheider versuchen, jetzt da Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ) aufgrund der Chat-Affäre zurückgetreten ist, den designierten neuen SPÖ-Vize Ronald Rabitsch davon zu überzeugen, Jost wieder in den Magistrats-Thron zu hieven? Scheider: “Wir werden alle Themen besprechen, aber ich werde niemanden zu überzeugen versuchen, Jost zurückzuholen.”

In der SPÖ hofft man, dass nicht noch weitere Chats in Umlauf sind, die Rabitsch schwächen könnten.

Ex-“Magi” geht zum Verwaltungsgerichtshof

Jost erklärt, dass das Erkenntnis des LVerwG schon vom 30. April stammt und man bereits Beschwerde auf außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht habe. Aus zwei Gründen: Es gebe keine bisherigen solchen Fälle, nach denen entschieden worden sei. Und weiters wegen nicht entsprechenden Qualitätserfordernissen. Die Gemeindeabteilung habe mit der Nichtigkeitserklärung von Josts Dienstverlängerung zudem ihre Kompetenz überschritten. Außerdem, so Jost, sei er in seinen Rechten beschnitten worden, weil es keine Trennung zwischen Justiz und Verwaltung gegeben habe.

1 Kommentar

  1. Eine Rückkehr von Jost wäre der absolute Tiefpunkt von Scheiders Amtszeit – und wir hatten hier schon etliche Tiefpunkte, die man stets für den tiefstmöglichen hielt…

    In einer anderen Stadt würde man nach Neuwahlen rufen. Jedoch nicht in Klagenfurt, denn die Alternativen sind genauso gruselig.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*