Einstweilige Verfügung gegen Lilihill-Pachtvertrag am Flughafen: Vorerst keine Entscheidung. Urteil des Gerichts ergeht schriftlich

Flughafen Klagenfurt (c) Airport/Johannes Puch
Flughafen Klagenfurt (c) Airport/Johannes Puch

Am Montag hatte man sich am Bezirksgericht (BG) Klagenfurt geeinigt, dass man sich nicht einigt. Und dass in dieser Sache die Entscheidung des BG Wien Innere Stadt von den Parteien als gültig akzeptiert werde. Die Parteien sind: Auf der einen Seite die Kärtner Beteiligungsverwaltung (KBV) und auf der anderen Seite die Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft (KFBG). Gegen diese hatte die KBV erfolgreich zwei einstweilige Verfügungen eingebracht. Der Grund: Die KFBG, die zu fast 75 Prozent im Besitz der Lilihill-Gruppe von Flughafen-Investor Franz Peter Orasch steht, soll 130 Hektar der Airport-Grundstücke an Firmen von eben diesem verpachtet haben. Die KBV wähnte darin ein In-sich-Geschäft.

An Generalversammlung vorbei

Die Verpachtung soll über drei Jahre laufen, mit der Option auf eine Verlängerung von zwei Mal zu je zehn Jahren. Die Grundstücke würden so also auf die Dauer von möglichen 23 Jahren zugunsten Oraschs blockiert sein. Und das verglichen mit möglichen Baurechtszinsen zu sehr günstigen Konditionen: Die Rede ist von 250 Euro pro Hektar pro Jahr. In Summe wären das etwa 33.000 Euro pro Jahr für die KFBG. Gegen die wie gesagt von der KBV die zwei einstweilige Verfügungen, die Pacht nicht eröffnen zu dürfen, am BG Klagenfurt und am BG Wien Innere Stadt eingebracht wurden. Die KBV argumentierte, dass die Pacht vom Aufsichtsrat durchgewunken worden sei. Das Geschäft sei allerdings von der Generalversammlung zu genehmigen, in der die KBV die Mehrheit hätte, da Orasch nicht mitstimmen dürfte, weil er Nutznießer des Geschäfts sei.

Lange Verhandlung

Orasch hatte in Folge gegen die zwei „Einstweiligen“ berufen. In Klagenfurt hatte man sich am Montag wie erwähnt nicht geeinigt. Heute verhandelte man in Wien. Die Verhandlung war unüblich lang anberaumt. Von „11 Uhr bis 17 Uhr“ teilt die Medienstelle des Gerichts Wien Innere Stadt auf Anfrage mit. Um 18.33 Uhr dann der Anruf der Pressestelle: „Die Entscheidung der Richterin ergeht schriftlich.“ Die Verhandlung soll sieben Stunden gedauert haben. Die Spannung bleibt aufrecht.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*