Showdown: Parteien wollen Scheiders Antrag auf Anwaltskosten von 100.000 Euro in Causa Jost nicht zustimmen

Die Reihung für den neuen Magistratsdirektor steht fest (c) Roube OG auf Pixabay
Die Reihung für den neuen Magistratsdirektor steht fest (c) Roube OG auf Pixabay

Dienstag könnte es im Kreis des Klagenfurter Stadtsenats hoch hergehen. Wenn sich die sieben Stadtsenatsmitglieder morgen treffen, wird es nämlich auch um einen als heiß gehandelten Tagesordnungspunkt gehen: Betreff „Rechtskosten“, ist dem Antrag an den Stadtsenat zu entnehmen. Antragsteller: Niemand Geringerer als Stadtchef Christian Scheider (Team Kärnten) selbst.

Scheider möchte von seinen Kollegen den Sanktus, dass Rechnungen in der Höhe von exakt 100.034,04 Euro vom Rathaus übernommen werden. Die Kosten sind für erbrachte Rechtsanwaltsleistungen entstanden. Dem Antrag liegen die Leistungsnachweise zweier Anwälte bei. Die zwei Juristen lieferten laut Rathaus-Insidern „gute Arbeit“. Einem wird zudem „großes Engagement“ attestiert. Die Rechnungen splitten sich auf in 46.700 für den einen und 53.300 Euro für den anderen Anwalt.

99 Prozent für „Causa Jost II“

Anhand der Leistungsnachweise wird ersichtlich, dass etwa 98.700 Euro in Zusammenhang mit der sogenannten „Causa Jost II“ stehen. Davon wiederum etwa die Hälfte für die Klage, die der nunmehr pensionierte Magistratsdirektor Peter Jost wegen nachträglich von ihm verlangter Überstundenzuschläge gegen die Stadt eingebracht hat. Die andere Hälfte für unmittelbar mit der Freistellung, Abberufung und Nichtigkeitserklärung der Dienstverlängerung Josts in Verbindung stehenende Leistungen. Das fehlende Prozent auf 100 betraf Rechtskosten in einer Sache, in der es um eine andere Führungskraft im Magistrat ging.

Voraussichtlich keine Zustimmung der anderen Parteien

Im Stadtsenat verfügt die SPÖ über drei, Scheiders Team Kärnten über zwei und die FPÖ bzw. die ÖVP über je ein Mitglied. Für die Mehrheit bräuchte Scheider also mindestens zwei weitere Stimmen, damit die Stadt diese Kosten übernimmt. Dafür sieht es – zumindest vom jetzigen Standpunkt aus – eher trist aus. SPÖ-Klubobmann Franz Petritz sagt, „die Wahrscheinlichkeit, dass wir dagegen stimmen, ist viel höher als dass wir zustimmen. Es gibt einen aufrechten Gemeinderatsbeschluss, dass der Bürgermeister in Angelegenheiten, die mit der Causa Jost zusammenhängen, alles, was über 500 Euro hinausgeht, vom Stadtsenat beschließen lassen muss. Und zwar vor Beauftragung“, so Petritz.

„Bürgermeister allein zu Haus“

FPÖ-Klubobmann Andreas Skorianz schließt eine Zustimmung kategorisch aus. „Ganz klare Ablehnung“, so Skorianz. „Da ist der Bürgermeister allein zu Haus. Dem können wir nicht zustimmen.“ Auch er sagt, Scheider hätte sich an den Gemeinderatsbeschluss zur 500-Euro-Obergrenze halten gehabt. Einer der Anwälte sei zudem „als privater Anwalt Scheiders präsentiert worden“, so Skorianz.

„Durch die Hintertür“

Eine ablehnende Haltung wird auch die ÖVP einnehmen. Auch sie beharrt auf dem Gemeinderatsbeschluss, dass Scheider Rechtsberatungskosten von über 500 Euro vom Stadtsenat hätte absegnen lassen müssen. „Jetzt versucht der Bürgermeister, sich durch die Hintertüre mit einem Beschluss des Stadtsenates über diesen Entscheid hinweg zu setzen. Wichtig ist, dass man auch in Klagenfurt beginnt, sich an Beschlüsse und Gesetze zu halten und wieder Rechtskonformität herstellt“, so Klubobmann Julian Geier, der aber auch sagt: „Solche Fesselungsbeschlüsse (wie die 500-Euro-Obergrenze, Anm.) gilt es jedoch generell zu hinterfragen, denn die Handlungsfähigkeit der Stadt wird dadurch grundsätzlich eingeschränkt.“

Scheider: „Parteipolitisches Kalkül, um Bürgermeister lahm zu legen“

Stadtchef Scheider ist hörbar erzürnt über die höchstwahrscheinliche Antragsablehnung durch die Gegenparteien: „Ich bin als direkt gewählter Bürgermeister für die Stadt verantwortlich.“ Wenn der Antrag abgelehnt werde, „dann fesselt und knebelt man den Bürgermeister“. Wodurch er, Scheider, dann seinen Aufgaben nicht nachkommen könne. „Die Anwälte haben in der Causa Jost ja auch den Gemeinderat beraten – das hat man aber schon gern angenommen.“ Er sei gewillt, im Fall des Falles, die Gemeindeaufsicht anzurufen, „damit die sich das ansieht“. Man könne ja nicht von ihm erwarten, seine Arbeit zu machen, ihm aber auf der anderen Seite Fesseln auferlegen.

Posten für Rechtsberatungskosten ausgeweitet

Laut letzten Berechnungen gab die Stadt Klagenfurt im abgelaufenen Jahr rund 670.000 Euro für Beratungsdienstleistungen aus. Im Voranschlag 2024 wurde dieser Posten angeblich um knapp ein Drittel auf 920.000 Euro erhöht. Darin nicht enthalten: Mögliche Prozesskosten, die die Stadt zu zahlen hätte, falls sie die von Jost gegen seine Abberufung eingebrachte Klage verlieren würde.

4 Kommentare

  1. Welchen Notfallparagraph wird Scheider jetz aus dem Hut zaubern?
    Evtl. erhält er ja eine „besondere“ Beratung. Zitat: „Einer der Anwälte sei zudem „als privater Anwalt Scheiders präsentiert worden“, so Skorianz“. Freunderlwirtschaft ist natürlich ausgeschlossen.
    Gibt es einen Notfallparagraphen, der die Bürger vom Notfall an der Spitze der Stadt erlösen könnte….??

  2. Ich glaube nicht, dass der Bürgermeister in der Lage ist, irgendeine Entscheidung ohne seinen Büroleiter oder sonstige Berater aus der Haiderzeit zu treffen. Sollen die doch zahlen, wenn sie nicht gerade in Konkurs sind.

  3. §73 (1) Sind Verfügungen, die der Beschlussfassung des Stadtsenates oder des Gemeinderates bedürfen, dringend notwendig und kann ein Beschluss des zuständigen Kollegialorga-nes ohne Gefahr eines Nachteiles für die Stadt nicht mehr herbeigeführt werden, so hat der Bürgermeister die notwendigen Verfügungen unter eigener Verantwortung zu treffen. Der Bürgermeister hat dem zuständigen Kollegialorgan ohne Verzug zu berichten.

    „… unter eigener Verantwortung …“

    Ergo: Hr. Scheider sollte die Kosten für seinen Privatanwalt selbst zahlen.

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