Wendung in Causa Jost: Ex-Magi soll Beamtenstatus gehabt haben. Laut Rathaus wäre Dienstverlängerung vom Tisch

Abenddämmerung: Das Klagenfurter Rathaus © Benkrut | Dreamstime.com
Abenddämmerung: Das Klagenfurter Rathaus © Benkrut | Dreamstime.com

Erst Donnerstag vorige Woche wollte Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) den ehemaligen Magistratsdirektor Peter Jost wieder in den Dienst zurückholen. Zumindest für einige Monate. Dies jedoch – wie sich nun herausstellt – offenbar ohne große Not. Denn die Stadt soll im bevorstehenden Prozess mit Jost, der seinen Ex-Arbeitgeber auf Erfüllung der Dienstvertragsverlängerung geklagt hat – gute Karten haben. Das Rathaus ließ nämlich die Art des Dienstverhältnisses von Jost juristisch überprüfen. Und dabei kam es anscheinend zu einer überraschenden Wendung.

Es ging darum, festzustellen, ob Jost Vertragsbediensteter oder Beamter war? Die Frage, ob der Ex-Magistratsdirektor in einem öffentlich rechtlichen (Beamter) oder einem privatrechtlichen Dienstverhältnis (Vertragsbediensteter) beschäftigt war, birgt hohe Brisanz und hätte wohl gröbere Folgen. Wäre Jost Beamter gewesen, wären nach Ansicht der Rathaus-Anwälte seine Prozessforderungen vom Tisch. Mehr noch: Es könnte gar so weit gehen, dass auch seine Überstundenforderungen wegfallen. Sogar eine Rückzahlung bereits bezahlter Überstundengelder stünde im Raum.

Um es vorweg zu nehmen: Die Rechtsanwaltskanzlei Held, Berdnik, Astner & Partner kommt in ihrer Einschätzung zum Schluss, Jost habe Beamtenstatus gehabt.

Zur Vorgeschichte: Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) verlängerte Josts Dienstverhältnis im Dezember 2022 bis Ende 2025. Also zwei Jahre über sein eigentliches Pensionsalter (65) hinaus. Jost selbst ist aufgrund der Kündigungsfrist sogar der Meinung, dass er bis Ende 2026 hätte bleiben können. Dann wäre er 68. Scheider zog die Verlängerung per Notfallverordnung durch. Die jedoch wurde im Dezember von der Kärntner Gemeindeaufsicht für nichtig erklärt. Der Gemeinderat beschloss am 5. Dezember des Vorjahres Jost freizustellen und mit Ende 2023 abzuberufen und in Pension zu schicken. Dagegen geht Jost nun am Arbeitsgericht vor. Es geht um insgesamt gut 720.000 Euro. Davon rund 65.000 Euro aus Überstunden-Entgeltforderungen.

Einschätzung stützt sich auf bescheidmäßige Ernennung

Im Wesentlichen gipfelt die Einschätzung, dass Jost Beamtenstatus hatte auf zwei Eckpfeilern: Ein Magistratsdirektor habe laut Bundesverfassung wie auch Klagenfurter Stadtrecht (in einer zu Josts Dienstzeit geltenden Fassung) ein rechtskundiger Verwaltungsbeamter zu sein. Zweiter, aus Sicht der Juristen offenbar ebenso gewichtiger Punkt, sei die bescheidmäßige Ernennung Josts zum Magistratsdirektor gewesen. Und ein Bescheid, so die Rechtsanwälte, begründe ein öffentliches (und kein privatrechtliches) Dienstverhältnis.

Drei Bescheide

Die Anwälte führen insgesamt mehrere Bescheide an, mit denen Jost zum Magistrats-Chef ernannt worden sei. In aufsteigender Reihenfolge würden diese an Intensität – und damit Wirkkraft – gewinnen. Zum Ersten führen die Juristen Josts – voerst auf drei Jahre befristete – Ernennung vom 1. November 2000 als Grundlage für die Entstehung eines öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisses an. Zum Zweiten seine Definitivstellung mit 1. November 2003. Bei beiden Beschlüssen bestünde sozusagen trotz geringfügiger Makel eine hohe Aussicht, dass diese Bescheidcharakter hätten. Der dritte Beschluss vom 30. September 2013 sei jedenfalls ein Bescheid und habe somit die größte Wirkkraft. Die bescheidmäßige Ernennung 2013 war zustande gekommen, weil Jost zuvor von Scheider (in dessen erster Amtszeit) suspendiert worden war.

Der Bescheid vom September 2013

Aufhebung des Urteils von 2013?

Sofern die Untersuchung treffsicher ist, gilt: Beamte gehen mit Ablauf des 65. Lebensjahres in Pension. So sieht es zumindest das Kärntner Stadtbeamtengesetz vor, das die Autoren offenbar heranzogen. Weiters empfehlen die Juristen dem Rathaus, das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt von 2013, mit dem Jost gewisse Zahlungen zugestanden worden waren und das Basis für seine triumphale Wiederkehr in den Magistrat war, über das Land Kärnten beim OGH aufheben zu lassen. Grund: Unzulässigkeit des Rechtsweges. Das würde bedeuten, die damalige Verhandlung hätte nicht vor dem Arbeitsgericht stattfinden dürfen. Damit bestünde eine Möglichkeit, dass der seinerzeitige Rechtsstreit zwischen Jost und der Stadt nach mehr als zehn Jahren für nichtig erklärt werden könnte.

Josts Klage sei zurückzuweisen

Die Autoren sind der Ansicht, dass dadurch, dass Jost Beamtenstellung gehabt hätte, seine Dienstverlängerung automatisch vom Tisch sei, da ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis auf Privatrechtsbasis nicht verlängert werden könne. Insgesamt, so die Autoren, sei damit das Arbeits- und Sozialgericht unzuständig.

Jost: „Das ist der größte Blödsinn, den ich jemals gehört habe“

Auf die neue Entwicklung angesprochen, sagt Jost, der selbst Jurist ist: „Das ist der größte Blödsinn, den ich jemals gehört habe.“ Seit „1973 wird im Magistrat nicht mehr pragmatisiert“. Jost ist 1983 in den Rathausdienst eingetreten. „Der letzte Beamte ist 2012 in Pension gegangen.“ Er verstehe „die Welt nicht mehr“, so der Ex-Magistratsdirektor, den Scheider gegen den Willen der anderen Parteien, außer der ÖVP, wieder zurückholen will. „Das eine Mal will man mich zurück, das andere Mal soll ich verschwinden – was soll ich davon halten?“, fragt Jost.

Gutachten: Trennung von Dienstverhältnis und Funktion

Jost hält ein Gutachten in Händen, das aus dem Jahr 2010 stammt und vom ehemaligen Wiener Universitätsprofessor Günther Winkler erstellt wurde. Es hat 22 Seiten und liegt Mediapartizan.at vor. Es bescheinigt ihm eine Trennung zwischen Dienstverhältnis und Funktion. Jost bestätigt das auf Anfrage. Was bedeute, dass – selbst wenn der Posten des Magistratsdirektors weg sei, das Dienstverhältnis weiter aufrecht bleibe, erklärt Jost. Was freilich nur gilt, wenn Josts Vertrag privatrechtlicher Natur wäre.

Jost-Anwalt: „Politisches Kasperltheater“

Der momentane Neo-Pensionär führt zudem an, „dass dann auch Claudia Koroschetz Beamtin sein muss“. Koroschetz war in der Zeit von Josts Suspendierung Magistratsdirektorin. „Dann hat die Stadt zwei Beamte“, sagt Jost. Sein Anwalt Michael Dietrich von der Kanzlei Klein, Wuntschek & Partner bezeichnet die neue Entwicklung als „politisches Kasperltheater“. Jost fordert nun, „dass ich einen Bescheid meiner Abberufung bekomme. Aber den geben sie mir nicht. Weil ich sonst Rechtsmittel dagegen einlegen könnte.“ Anstatt dessen habe er nur „einen Zettel mit zwei eingescannten Unterschriften erhalten“, dass seine Dienstzeit zu Ende sei.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*