
Wir schreiben den 20. Dezember 2022. Der Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (Liste Scheider) hat soeben (den ehemaligen) Magistratsdirektor Peter Jost bis 2025 dienstverlängert. Scheider zieht die Verlängerung mit dem Paragraf 73 des Klagenfurter Stadtrechts durch, dem Notfallparagrafen. Weshalb die Verlängerung von der Kärntner Gemeindeaufsicht später für nichtig erklärt wird.
Die letzten Tage des Dezember 2022 sind es auch, in denen erstmals Christian Puswald in Erscheinung tritt. Der St. Veiter Rechtsanwalt berät Scheider bei der Jost-Verlängerung, die nur Stunden nach Unterzeichnung zur “Causa Jost II” werden sollte: Scheiders Gegner aus SPÖ, FPÖ und Neos steigen gegen den Verbleib des Magistratsdirektors auf die Barrikaden. Fortan wird Scheider, wenn er wegen der Verlängerung kritisiert wird, sagen, er sei kein Jurist, aber von Juristen in der Sache beraten worden. Gemeint ist damit jedenfalls Puswald, vielleicht auch Jost selbst.
Mehr als zwei Jahre danach wirft nun eine Rechnung von Puswald brisante Fragen auf. Nicht auf der Seite des Anwalts, dessen Leistungserbringung unzweifelhaft erfolgt ist. Sondern auf seiten der Stadt, die Puswald damals beauftragte. Der soll auf die Bezahlung seines Honorars bis zu zwei Jahre gewartet haben. Ursprünglich handelte es sich um eine Honorarhöhe von 60.000 Euro, wie Gemeinderat Patrick Jonke (Liste Scheider) in der Gemeinderatssitzung vom 26. Februar 2025 erklärte. 50.000 davon seien kürzlich angewiesen worden. Die restlichen 10.000 harren einer Überweisung, diese müssten noch überprüft werden, so Jonke.

Stadtsenatsmitglieder: Rechtskosten “Beschlussthema im Stadtsenat”
Nun zum Kern der Sache: Das 50.000-Euro-Honorar wurde dem Klagenfurter Stadtsenat nicht vorgelegt, so auch nicht vom Gremium beschlossen. FPÖ-Stadträtin Sandra Wassermann sagte dazu in einem Mediapartizan-Bericht, dass “in der Vergangenheit Rechtsanwaltshonorare sehr wohl Beschlussthema im Stadtsenat waren”. Auch SPÖ-Vizebürgermeister Ronald Rabitsch meinte, “dass es für gewöhnlich so ist, dass Rechtsberatungshonorare vom Stadtsenat beschlossen werden”. Max Habenicht, ÖVP-Stadtrat, erklärte, dass “ich nicht sagen kann, ob es Pflicht ist, Rechtskosten vom Stadtsenat absegnen zu lassen. Aber in der Vergangenheit war es wohl so”.
Rechnung Puswalds nicht in der Gemeindeaufsicht aufgeschlagen
Die “50.000 Euro sind nicht für einen Fall”, sagte Jonke in der GR-Sitzung vom 26. Februar. “Sondern für mehrere Bereiche, für die Dr. Puswald die Stadt beraten hat.” Dass das Honorar nicht den Stadtsenat passierte, sei rechtlich unbedenklich, so der von der Stadt konsultierte Jurist Peter Ivankovics von der HBA Rechtsanwaltskanzlei, der die Rechnung(en) Puswalds prüfte. “50.000 sind laufender Verwaltungsaufwand, die der Bürgermeister ohne Stadtsenat” überweisen lassen habe können. Diese Höhe habe Scheider “sowohl vom Betrag als auch vom Gegenstand” allein absegnen können, so Ivankovics in der Vorwoche.
Laufender Verwaltungsaufwand also? Die Kärntner Gemeindeaufsicht unter Stefan Primosch konnte zur Sachlage auf Anfrage nichts sagen, “weil wir mit der Materie nicht vertraut sind”, sagte Primosch. Der Gemeindeaufsichts-Chef hat sich vor Beantwortung der Anfrage extra mit seiner Leiterin der rechtlichen Gemeindeaufsicht, Doris Burgstaller, auseinander gesetzt. Man sei mit der Sache noch nicht konfrontiert worden, sie “wird aber wohl noch bei uns aufschlagen”, sagte Primosch am 26. Februar zu Mediapartizan.
Keutschach: “Keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung”
Ein ähnlich gelagerter Fall aus Keutschach wirft jetzt die Frage auf, ob das Puswald-Honorar tatsächlich unter “laufender Verwaltungsaufwand” zu verbuchen ist? Im Keutschacher Fall klagte eine Mitarbeiterin die Gemeinde. Die Frau war zuvor über sogenannte Kettendienstverträge von Mal zu Mal weiter beschäftigt und dann plötzlich nicht mehr eingestellt worden. Wogegen sie vor das Arbeits- und Sozialgericht zog. Und 2022 dort 24.000 Euro gegen den Keutschacher Bürgermeister Gerhard Oleschko (Team Kärnten) erstritt.
Und siehe da: Oleschkos Beauftragung des Rechtsanwaltes in dieser Sache hätte laut Gemeindeaufsicht eines Beschlusses des Gemeinderats bedurft. Zusammenfassend stellten die Aufseher damals im Aktenzeichen 03-KL-26-49/5-2022 fest, dass das Engagement des Advokaten eben “keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung” sei. Auch in Keutschach ist es um eine Berufung gegangen, die die Gemeinde gegen das Ersturteil einbrachte, in dem die Mitarbeiterin Recht bekam.
“Ohrfeige für Aufsichtsbehörde”
In Klagenfurt war es so, dass die Stadt Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) gegen den Bescheid der Landesaufsicht einbrachte, der kritisch zur Verlängerung Josts ausgefallen war. Die Stadt bekam unter der Beratung Puswalds damals vor dem LVwG vorerst Recht: “Das ist die zweite Ohrfeige für die Aufsichtsbehörde”, sagte Puswald im Oktober 2023 bei einer Pressekonferenz zusammen mit Scheider. Zuvor schon war der Landesaufsicht ihr Erstbescheid wegen Formalfehlers vom LVwG zurück geschmissen worden. Auch ein Gutachten eines Grazer Universitätsprofessors gab Scheider und Puswald Recht. Am Ende dann folgte aber wie gesagt die Nichtigerklärung der Verlängerung durch die Aufsichtsbehörde.
Insider: Rechnung wurde mehrfach umgeschrieben
Laut einer Insideraussage Mediapartizan gegenüber sei die Rechnung Puswalds mehrere Male “aufzuschlüsseln, umzuschreiben und in kleine Stücke zu zerteilen” gewesen. Damit drängen sich letzten Endes folgende Fragen auf: Wurde die Rechnung Puswalds passend gemacht? Landete das 50.000-Euro-Honorar nicht im Stadtsenat, weil schon die Beauftragung Puswalds eben dort nicht beschlossen wurde? Wie wurde Scheider in diesem Zusammenhang juristisch beraten? Und von wem genau? Und: Wenn die Liste Scheider schon die Kosten für den Vergleich mit Jost selbst trägt, was ja als Verantwortungsübernahme interpretiert werden kann, warum muss der Steuerzahler dann Puswalds Honorar bezahlen?
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