
Der Tag sollte nicht als einer der besten in Franz Peter Oraschs Kalender eingehen. Richterin Marlene Becker vom Landesgericht Klagenfurt sollte an diesem 7. Jänner 2025 mit einem Beschluss dafür sorgen, dass Oraschs Lilihill-Gruppe eine harte Landung hinnehmen sollte.
In der Verhandlung, die drei Stunden dauerte, ging es um die Causa Pachtverträge am Flughafen Klagenfurt. Wir erinnern uns: Am 25. April 2022 hatte die Kärntner Flughafen Betriebs GmbH (KFBG), also die Flughafengesellschaft, einen Pachtvertrag über 140 Hektar mit Oraschs Lilihill Aviation City Beteiligung GmbH abgeschlossen. Wie der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) unlängst in einem viel beachteten Rohbericht erhob, umfasste der Pachtvertrag alle Grundstücksflächen mit Ausnahme jener des Terminalgebäudes und der Lande- und Abflugpisten.
KBV klagte auf Feststellung der Unwirksamkeit
Daraufhin klagte die Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) auf Feststellung der Unwirksamkeit. Die KBV und die Stadt Klagenfurt sind heute alleinige Eigentümer des Airports, nachdem 2023 die sogenannte Call-Option gezogen wurde, der Flughafen also Orasch gegen dessen Willen wieder abgenommen wurde. Dazu ist ein separates Verfahren anhängig.
23 Jahre Laufzeit
Die Krux am Pachtvertrag: Orasch war sowohl in der KFBG als auch in der Lilihill Aviation City Beteiligung GmbH tonangebend. Womit der Eindruck eines Insichgeschäfts mitschwang. Die Pachtdauer sollte zudem (mit Option) bis zu 23 Jahre lang dauern, womit für diese Zeitspanne, so die KBV, die Flächen zu Ungunsten der KFBG belastet und blockiert sein würden. Die KBV gab in diesem Zusammenhang ein Gutachten in Auftrag, dass einen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr ergab. Zur Erklärung: Gesellschafter haben nur Anspruch auf Gewinn aus der Jahresbilanz und sonst auf keine weiteren Vermögensvorteile aus der Beteiligung.
Außerdem ging der Pachtvertrag zwar durch den Aufsichtsrat, in dem er mehrheitlichen Beschluss fand. Allerdings wäre er, so der KBV-Gutachter, der Generalversammlung vorzulegen gewesen.
Pachtvertrag nicht marktüblich
Nun stand der Pachtvertrag am gerichtlichen Prüfstand. Das Landesgericht Klagenfurt beauftragte den gerichtlich zertifizierten Grazer Sachverständigen Georg Hillinger damit, den Pachtvertrag auf Marktüblichkeit zu prüfen. Und der kommt in seinem Gutachten zum Ergebnis, dass der abgeschlossene Pachtvertrag nicht marktüblich sei. Der Grund: Die relativ lange mögliche Laufzeit von 23 Jahren. Und der Pachtzins, der verglichen mit zu lukrierenden Bauzinsen auf den Flächen, offenbar als recht mager eingestuft wurde. Dem Vernehmen nach soll der beabsichtigte Pachtzins bei 144 Euro pro Hektar und Jahr liegen.
Spruchreif: Richterin lässt keine weiteren Beweisanträge zu
Nachdem sich die KBV- (als Klägerin) und Lilihill-Juristen (als Beklagte) einen hitzigen Bodenkampf um die Flächen geliefert hatten, schließt die Richterin nach drei Stunden die Sitzung und weist das von Orasch eingebrachte Begehren nach weiteren Beweisanträgen ab. Damit ist das Gutachten vom Gericht angenommen und gültig. Womit sich Oraschs Blatt an diesem 7. Jänner 2025 nicht unbedingt zum Besseren wandte.
Das Urteil der Richterin steht noch aus.
Die Einlagenrückgewähr hat mit einem Gewehr nichts zu tun. Starke Argumente gegen Orasch, aber ohne Kenntnis des Aktes will ich keinen weiteren Kommentar abgeben.
Vielen Dank für den Hinweis. Schreibfehler. Schon korrigiert. Danke!